wenn ich im Internet z.B. sehe, dass eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet, darf ich diesen in ein Magazin über Meditationsangebote übernehmen ohne das persönliche Einverständnis das Yogalehrerin eingeholt zu haben?
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Darf man die öffentlichen Angebote von Dienstleistern ungefragt in einem Magazin veröffentlichen?
Frage von
camillo
Antworten (4)
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3Antwort von
demosthenesdemosthenes
Sinnvollerweise solltest Du fragen, aber sie wird sicher eher begeistert sein, weil das ja den Werbeeffekt erhöht - und das ohne zusätzliche Kosten.
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3Antwort von
RegenmacherRegenmacher
NEIN!! Du dürftest bestenfalls den Link auf die Seite veröffentlichen, alles andere nur mit Genehmigung.
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1Antwort von
SzintilatorSzintilator
Aber wenn man sie gefragt hat, und hat das Einverständnis bekommen, und man veröffentlicht, und sie erinnert sich später nicht daran, dann steht man aber dumm da, weil nichts schrifliches vorliegt!
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1Antwort von
PatronPatron
die sehr naheliegende frage stellt sich, und ich stelle sie dir: warum eigentlich willst du sie nicht fragen?
Diese Frage
einerseits interessiert mich einfach die Rechtslage, andererseits geht es dabei z.t. um sehr viele Dienstleister, die anzufragen wären und manche davon sind schwer erreichbar, so dass das Ganze sehr zeitaufwendig werden kann, wenn es denn rechtlich notwendig ist. Gruss, Camillo