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Darf man die öffentlichen Angebote von Dienstleistern ungefragt in einem Magazin veröffentlichen?

Frage von camillo camillo

wenn ich im Internet z.B. sehe, dass eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet, darf ich diesen in ein Magazin über Meditationsangebote übernehmen ohne das persönliche Einverständnis das Yogalehrerin eingeholt zu haben?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Sinnvollerweise solltest Du fragen, aber sie wird sicher eher begeistert sein, weil das ja den Werbeeffekt erhöht - und das ohne zusätzliche Kosten.

  • 3
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    NEIN!! Du dürftest bestenfalls den Link auf die Seite veröffentlichen, alles andere nur mit Genehmigung.

  • 1
    Antwort von Szintilator Szintilator

    Aber wenn man sie gefragt hat, und hat das Einverständnis bekommen, und man veröffentlicht, und sie erinnert sich später nicht daran, dann steht man aber dumm da, weil nichts schrifliches vorliegt!

  • 1
    Antwort von Patron Patron

    die sehr naheliegende frage stellt sich, und ich stelle sie dir: warum eigentlich willst du sie nicht fragen?

    Kommentar von camillo camillo

    einerseits interessiert mich einfach die Rechtslage, andererseits geht es dabei z.t. um sehr viele Dienstleister, die anzufragen wären und manche davon sind schwer erreichbar, so dass das Ganze sehr zeitaufwendig werden kann, wenn es denn rechtlich notwendig ist. Gruss, Camillo

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