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Darf man die Miete von einer verstorbenen Person verlangen?

Frage von Malbil Malbil

Ich habe eine Wohnung vermietet und der Mieter ist leider verstorben. Im Mietvertrag steht für einen solchen Fall nichts. Kann ich von den Erben rein rechtlich die Zahlung der Miete verlangen? Und wenn ja, ist es auch moralisch vertretbar? Ich würde das Geld halt schon dringend brauchen.

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Antworten (20)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Mietverträge sind vererbbar. Das heißt, wenn die Hinterbliebenen das Erbe annehmen, dann übernehmen sie damit auch den Mietvertrag. Du hast also gegenüber den Erben einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung der Miete.

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    genau so sieht es aus...DH

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du kannst die Miete verlangen, bis die Wohnung geräumt ist, länger nicht

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    völlig falsch, wer hat denn da 3 Daumen verteilt?

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Selten so gelacht. Er ist verstorben, ganz einfach. Also sind die Erben zuständig, so das Gesetz, und so lange, bis sie kündigen, auch eigentlich ganz einfach.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Du hast Anspruch auf 3 Monatsmieten entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist. Habe ich selbst zahlen müssen beim Tod meiner Schwester.Das ist keine Streitfrage, sondern gesetzlich so geregelt. Die Erben müssen auch noch die evtl. angefallenen Nebenkosten - bei mir nach einem Jahr - zahlen.

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    Antwort von Monique1986 Monique1986

    Schau ins BGB .... in der Regel haben die Mieter mittlerweile 3 Monate Kündigungsfrist ... d.h. die Miete ist für die Zeit zu zahlen ....

  • 3
    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Klar, der Nachlass haftet. Die Erben müssen die Erbschaft je nicht annehmen. Sprich mit den Erben, wenn du sie kennst, dann kann man sich sicher einigen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Ja bis zu drei Monaten, nämlich die reguläre Kündigungsfrist...

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    Antwort von teufeline25 teufeline25

    ich denke mal nicht da der mieter ja verstorben ist.vorallem ist das moralisch auf keinen fall vertretbarmeiner meinung nach.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Wieso? Er hat einen Anspruch auf die Miete, der Mieter kann eh nix mehr damit anfangen, warum sollte er es den Erben schenken?

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    Antwort von linksfahrer linksfahrer

    Ich wundere mich immer wieder über die vielen "Experten", die hier zu diesem Thema großen Blödsinn von sich geben. Schaut ins Gesetz ( wenn ihr dazu fähig seid ) dort steht es. Oder lasst euch von einem "gelernten" Juristen beraten.

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    Antwort von lilith666 lilith666

    mein gott dann zieh die miete ab von denen und werd glücklich mit dem geld

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Oh, hier spricht kein Mieter oder hast Du etwas geraucht?

  • 1
    Antwort von Jaunty Jaunty

    So weit ich weiß muß die Wohnung erstmal sofort gekündigt werden und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden und so lange muss auch noch die Miete bezahlt werden. Allerding halte ich diese Praxis für Unmoralisch mit dem Tod noch ein Geschäft zu machen.

    Kommentar von hoffnungsglueck hoffnungsglueckhoffnungsglueck

    Hier wird doch mit dem Tod kein Geschäft gemacht! Überlegt Euch doch mal, was Ihr hier eigentlich schreibt.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    @ hoffnungsglück: ich stimme dir voll zu. Manche denken halt einfach zu kurz

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    was Moral mit Geschäft zu tun?

  • 1
    Antwort von rebew rebew

    Wenn du sooo dringend Geld brauchst vermiete doch schnellstmögl.neu.Ansonsten finde ich dein Anliegen etwas merkwürdig,ehrlich gesagt;(

    Kommentar von vincero vincerovincero

    wir wohl kaum möglich sein wenn die räumung der wohnung nicht geklärt ist. das darf der vermieter nämlich nicht einfach mal so machen.

  • 1
    Antwort von JaneCo JaneCo

    kommt auf die klauseln im mietvertrag an. bei versterben des mieters kann man demnach von den erben die miete verlangen, solange die wohnung nicht geräumt ist. wie lange jedoch und wer letztendlich auch den mietvertrag "kündigen" muss, das weiß ich jetzt nicht mehr so genau, obwohl das in meinem mietvertrag auch irgendwo drinsteht... im zweifelsfall einfach mal beim mieterbund oder so nachfragen.

  • 1
    Antwort von Kapodaster Kapodaster

    Also, ich kenne das so, dass Verträge mit dem Tod eines Vertragspartners enden.

    Kommentar von hoffnungsglueck hoffnungsglueckhoffnungsglueck

    Im Prinzip richtig, aber nicht beim Mietvertrag.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Kritik. Kein Vertrag endet mit dem Tod. Weder auf die Rate für den Autokredit noch auf die Miete wird der Gläubiger verzichten und auch der Stromlieferant wird sich an die Erben wenden. Eigentlich ganz einfach.

    Kommentar von Kapodaster KapodasterKapodaster

    Danke für die Korrektur!

  • 1
    Antwort von belmondo belmondo

    bei uns ist das so das bis drei Monate nach dem tod noch gezahlt werden muss oder es wird ein nachmieter von den Angehörigen gebracht.

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    Antwort von derwessi derwessi

    Nein, mit dem Tod der Dame ist das Mietverhältnis erloschen.

    Kommentar von Monique1986 Monique1986

    So ein Quatsch ..... schau ins Gesetz

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    genau, du hast Recht....Monique1986

  • 1
    Antwort von Fennel Fennel

    Ich denke, rechtlich könntest du die Miete schon bekommen, aber moralisch finde ich es nciht in Ordnung. Rede mit den Hinterbliebenen, damit die Wohnung schnell leergeräumt wird und such dir schnell einen neuen Mieter.

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    Antwort von tonks tonks

    Ob es erlaubt ist, weiß ich nicht - aber ich finde es ziemlich daneben ...

    Hätte der Tote fristgerecht kündigen sollen ?!

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Ist es fairer, wenn der Vermieter sein Geld nicht bekommt und es den Erben schenkt?

    Kommentar von tonks tonkstonks

    Woher weisst Du, dass es überhaupt was zu erben gibt ?!

    Wie gesagt, die rechtliche Seite kenne ich nicht, mag sein, dass es völlig legal ist.

    Aber Sterben ist in der Regel nicht planbar - und die Angehörigen haben jetzt sicher Sorgen (und Kosten) genug, darum finde ich es nicht okay.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Wenn es kein Erbe, als kein Geld gibt, wird der Vermieter auch kein Geld bekommen. Es sei denn, die Erben beschränken die Haftung nicht auf den NAchlass, nur dann haften sie persönlich.

  • 1
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Wird schwer, von einem verstorbenen Geld zu verlangen, dass dürfte von alleine einleuchten. Das Mietrecht trifft dazu recht klare Aussagen, lies es dir mal durch.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    der Nachlass haftet und wenn der Erbberechtigte das Erbe annimmt haftet er grds. auch.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    die pietät verbietet schon die frage danach. natürlich muss die miete gezahlt werden, bis die wohnung geräumt ist, aber danach würde ich darauf verzichten.

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Nein, natürlich nicht. Nur für die verstorbene Person und zuständig sind die Erben, so jedenfalls das Gesetz. Der Vertrag wird auch automatisch mit diesen fortgesetzt bzw. kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist von diesen gekündigt werden.

    Nutze das Vermieterpfandrecht über das Inventar, falls denn Rückstände bestehen und bevor alles ausgeräumt wird.

    Viel Glück.

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