Ich habe eine Wohnung vermietet und der Mieter ist leider verstorben. Im Mietvertrag steht für einen solchen Fall nichts. Kann ich von den Erben rein rechtlich die Zahlung der Miete verlangen? Und wenn ja, ist es auch moralisch vertretbar? Ich würde das Geld halt schon dringend brauchen.
Darf man die Miete von einer verstorbenen Person verlangen?
Antworten (20)
-
4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
hoffnungsglueckhoffnungsglueck
Mietverträge sind vererbbar. Das heißt, wenn die Hinterbliebenen das Erbe annehmen, dann übernehmen sie damit auch den Mietvertrag. Du hast also gegenüber den Erben einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung der Miete.
-
4Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Du kannst die Miete verlangen, bis die Wohnung geräumt ist, länger nicht
Kommentar von
ReanneReanne völlig falsch, wer hat denn da 3 Daumen verteilt?
Kommentar von
schleudermaxeschleudermaxe Selten so gelacht. Er ist verstorben, ganz einfach. Also sind die Erben zuständig, so das Gesetz, und so lange, bis sie kündigen, auch eigentlich ganz einfach.
-
3Antwort von
ReanneReanne
Du hast Anspruch auf 3 Monatsmieten entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist. Habe ich selbst zahlen müssen beim Tod meiner Schwester.Das ist keine Streitfrage, sondern gesetzlich so geregelt. Die Erben müssen auch noch die evtl. angefallenen Nebenkosten - bei mir nach einem Jahr - zahlen.
-
-
3Antwort von
Monique1986 Schau ins BGB .... in der Regel haben die Mieter mittlerweile 3 Monate Kündigungsfrist ... d.h. die Miete ist für die Zeit zu zahlen ....
-
3Antwort von
SchnuBeeSchnuBee
Klar, der Nachlass haftet. Die Erben müssen die Erbschaft je nicht annehmen. Sprich mit den Erben, wenn du sie kennst, dann kann man sich sicher einigen.
-
2Antwort von
teufeline25teufeline25
ich denke mal nicht da der mieter ja verstorben ist.vorallem ist das moralisch auf keinen fall vertretbarmeiner meinung nach.
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee Wieso? Er hat einen Anspruch auf die Miete, der Mieter kann eh nix mehr damit anfangen, warum sollte er es den Erben schenken?
-
-
1Antwort von
linksfahrer Ich wundere mich immer wieder über die vielen "Experten", die hier zu diesem Thema großen Blödsinn von sich geben. Schaut ins Gesetz ( wenn ihr dazu fähig seid ) dort steht es. Oder lasst euch von einem "gelernten" Juristen beraten.
-
1Antwort von
lilith666lilith666
mein gott dann zieh die miete ab von denen und werd glücklich mit dem geld
Kommentar von
schleudermaxeschleudermaxe Oh, hier spricht kein Mieter oder hast Du etwas geraucht?
-
1Antwort von
JauntyJaunty
So weit ich weiß muß die Wohnung erstmal sofort gekündigt werden und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden und so lange muss auch noch die Miete bezahlt werden. Allerding halte ich diese Praxis für Unmoralisch mit dem Tod noch ein Geschäft zu machen.
Kommentar von
hoffnungsglueckhoffnungsglueck Hier wird doch mit dem Tod kein Geschäft gemacht! Überlegt Euch doch mal, was Ihr hier eigentlich schreibt.
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee @ hoffnungsglück: ich stimme dir voll zu. Manche denken halt einfach zu kurz
Kommentar von
ReanneReanne was Moral mit Geschäft zu tun?
-
1Antwort von
rebewrebew
Wenn du sooo dringend Geld brauchst vermiete doch schnellstmögl.neu.Ansonsten finde ich dein Anliegen etwas merkwürdig,ehrlich gesagt;(
Kommentar von
vincerovincero wir wohl kaum möglich sein wenn die räumung der wohnung nicht geklärt ist. das darf der vermieter nämlich nicht einfach mal so machen.
-
1Antwort von
JaneCoJaneCo
kommt auf die klauseln im mietvertrag an. bei versterben des mieters kann man demnach von den erben die miete verlangen, solange die wohnung nicht geräumt ist. wie lange jedoch und wer letztendlich auch den mietvertrag "kündigen" muss, das weiß ich jetzt nicht mehr so genau, obwohl das in meinem mietvertrag auch irgendwo drinsteht... im zweifelsfall einfach mal beim mieterbund oder so nachfragen.
-
1Antwort von
KapodasterKapodaster
Also, ich kenne das so, dass Verträge mit dem Tod eines Vertragspartners enden.
Kommentar von
hoffnungsglueckhoffnungsglueck Im Prinzip richtig, aber nicht beim Mietvertrag.
Kommentar von
schleudermaxeschleudermaxe Kritik. Kein Vertrag endet mit dem Tod. Weder auf die Rate für den Autokredit noch auf die Miete wird der Gläubiger verzichten und auch der Stromlieferant wird sich an die Erben wenden. Eigentlich ganz einfach.
Kommentar von
KapodasterKapodaster Danke für die Korrektur!
-
1Antwort von
belmondobelmondo
bei uns ist das so das bis drei Monate nach dem tod noch gezahlt werden muss oder es wird ein nachmieter von den Angehörigen gebracht.
-
1Antwort von
derwessiderwessi
Nein, mit dem Tod der Dame ist das Mietverhältnis erloschen.
Kommentar von
Monique1986 So ein Quatsch ..... schau ins Gesetz
Kommentar von
Joschy0907Joschy0907 genau, du hast Recht....Monique1986
-
1Antwort von
Fennel Ich denke, rechtlich könntest du die Miete schon bekommen, aber moralisch finde ich es nciht in Ordnung. Rede mit den Hinterbliebenen, damit die Wohnung schnell leergeräumt wird und such dir schnell einen neuen Mieter.
-
1Antwort von
tonkstonks
Ob es erlaubt ist, weiß ich nicht - aber ich finde es ziemlich daneben ...
Hätte der Tote fristgerecht kündigen sollen ?!
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee Ist es fairer, wenn der Vermieter sein Geld nicht bekommt und es den Erben schenkt?
Kommentar von
tonkstonks Woher weisst Du, dass es überhaupt was zu erben gibt ?!
Wie gesagt, die rechtliche Seite kenne ich nicht, mag sein, dass es völlig legal ist.
Aber Sterben ist in der Regel nicht planbar - und die Angehörigen haben jetzt sicher Sorgen (und Kosten) genug, darum finde ich es nicht okay.
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee Wenn es kein Erbe, als kein Geld gibt, wird der Vermieter auch kein Geld bekommen. Es sei denn, die Erben beschränken die Haftung nicht auf den NAchlass, nur dann haften sie persönlich.
-
1Antwort von
RabenfederRabenfeder
Wird schwer, von einem verstorbenen Geld zu verlangen, dass dürfte von alleine einleuchten. Das Mietrecht trifft dazu recht klare Aussagen, lies es dir mal durch.
Kommentar von
SchnuBeeSchnuBee der Nachlass haftet und wenn der Erbberechtigte das Erbe annimmt haftet er grds. auch.
-
0Antwort von
flirtheavenflirtheaven
die pietät verbietet schon die frage danach. natürlich muss die miete gezahlt werden, bis die wohnung geräumt ist, aber danach würde ich darauf verzichten.
-
0Antwort von
schleudermaxeschleudermaxe
Nein, natürlich nicht. Nur für die verstorbene Person und zuständig sind die Erben, so jedenfalls das Gesetz. Der Vertrag wird auch automatisch mit diesen fortgesetzt bzw. kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist von diesen gekündigt werden.
Nutze das Vermieterpfandrecht über das Inventar, falls denn Rückstände bestehen und bevor alles ausgeräumt wird.
Viel Glück.
genau so sieht es aus...DH