Ich mache für die Schule ein Plakat zum Thema "Schule unterm Hakenkreuz" und ich will dass veranschaulichen halt mit ner Hakenkreuzfahne darf ich das?????
Darf man die Hakenkreuzfahne auf ein Schulplakat kleben, wenn es was mit der NS-Zeit zutun hat ???
Antworten (13)
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Guppy194Guppy194
die Verwendung ist in Deinem Fall nach § 86 Abs. III StGB nicht strafbar:
...(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
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PinsiPinsi
Ich glaube wennn es für Schulsachen ist geht das in Ordnung.
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BuhuuuBuhuuu Ja, zu Bildungszwecken ist das erlaubt. Also lass dir nichts von den da weiter unten einreden.
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Guppy194Guppy194 @buhuu: genau so ist es; ein Blick ins Strafgesetzbuch schafft Klarheit; alles andere stochert im Nebel.
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seFISTseFIST
die Verwendung von Symbolen von Verfassungswiederigen Organisationen ist immer dann erlaubt, wenn es zur Illustration einer Wissenschaftlichen Arbeit oder zum Zweck der Aufklährung geschieht (z.b. prangt auf dem Buch "Das Buch gegen Nazis" eine Hakenkreuzfahne - was notabene in diesem Kontext erlaubt ist)
also ists in deinem Falle erlaubt
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MerzherianMerzherian
FDu kannst es für die Ausgestaltung der schulischen Aufgabe benutzen, in Schulbüchern und auch anderen Publikationen wird die Flagge ja auch zu unterschiedlichsten Texten abgedruckt und ist der breiten Öfffentlichkeit zugänglich. Aber stell dir bitte mal die Frage, ob du sie wirklich zwingend für die Aufgabe brauchst. Auch hier kamen unterschiedliche Mein ungen und Bewertungen aufs Tableau und zeigt damit deutlich, daß Unbehagen was diese Darstellung zu Recht auslösen kann.
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marlyliemarlylie
wenn du das plakat nur für den untericht machst und es themenbezogen ist, dann ist das betimmt in ordnung...
willst du es allerdings ausserhalb der schule anbringen, wo die öffentlichkeit es sehen kann, wird es mit sicherheit viel ärger geben... lg
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primusvonquackprimusvonquack
Ja, zu diesem Zweck ist das erlaubt. Die Arbeitsaufgabe heißt schließlich schon so.
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mig112mig112
Das Benutzen Verfassungsfeindlicher Symbole ist meines Wissens generell verboten!!
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Guppy194Guppy194 richtig, aber nur zu Propagandezwecken.
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mig112mig112 OK.
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PralinePraline
Ist verboten in der neuen BRD. In der alten BRD war's noch gestattet! Da waren ja auch viele Nazigenerale, die das Sagen hatten: Globke und Speidel...
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katti1980katti1980
ich würde jetz mal nein sagen. weil propaganda..... sogar in einigen geschichtsbüchern bekommt man keins zu sehen.
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Guppy194Guppy194 google doch einfach mal nach "falun gong" bei Wiki, dann "hauts Dir die Schusser raus"
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KellerasselKellerassel
Ein klares NEIN
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primusvonquackprimusvonquack Kannst du das bitte begründen?
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robers946robers946
ich würd das lieber lassen es gibt leute die sehen das nicht so gern
auch dann nicht. nur in abgeänderter form.
un wie bitte soll die abgeänderte Form aussehen?; es gibt nur eine Lösung: erlaubt oder verboten; und in diesem Fall erlaubt, da es sich nicht um die Verbreitung verbotener Symbole handelt.