Wie ist das genau?

Nee, solange das Obst noch am Ast hängt gehört es dem Baumeigentümer, sobald es (von alleine) hinunterfällt gehört es dem Eigentümer des Grundstücks auf dem es zu liegen kommt. Also nicht pflücken!
Der Baumeigentümer könnte sich auch von seinem Grundstück aus über den Zaun beugen um sein Obst über dem Grundstück des Nachbarn zu ernten. Wenn nun beide ernten wollten, gäbe es schnell ein Handgemenge... Streit, Rumgeschreie, Barbara Salesch usw.

Kennst du den Ausspruch: "Sprechenden Menschen kann geholfen werden" ? Warum fragst du deinen Nachbarn nicht einfach? Dann gibt es auch keinen Ärger. Denn die bereits gegebenen Antworten helfen dir ja nicht unbedingt weiter. Und ich denke, wenn man freundlich fragt, wird der Nachbar wohl nichts dagegen haben.In der Regel ist es ja so, dass man mit den geernteten Früchten meist garnicht weiß, wohin damit. Vielleicht ist der Nachbar ja froh, wenn er einen Abnehmer hat.

Ich glaube auch, dass Ignatius sich hier irrt. M.W. darf ich als Nachbar die Zweige, die auf mein Grundstück hinüberragen, abernten, nicht nur das dort gefallene Obst nutzen.
Was anderes ist es m.W., wenn der Zweig auf ein öffentliches Grundstück rüberragt und ich als Passant vom Obst naschen will. Da ist m.W. nur erlaubt, eine kleine "Portion" als sog. "Mundraub" mitzunehmen, z.B. 1 Apfel oder 5-6 Kirschen, nicht aber dort richtig zu ernten.
Kabark am 14. Juli 2007 09:43 Es gibt keinen Mundraub. Das, was Du beschreibst, ist Diebstahl. :-)
UlfDunkel am 14. Juli 2007 09:47 Hi Kabark.
Guck mal hier, ich glaube, Du irrst. http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub
Kabark am 14. Juli 2007 13:21 Ja. Seit 01.07.1975 abgeschafft. Dr. Höcker erklärt das übrigens recht nett. :-)

ja man darf,wenn es dem nachbarn niht gefällt kann er den überhängenden ast ja entfernen
Ich dachte immer nur die Äpfel, die auf das eigenen Grundstück fallen?

Darfst Du nicht, wenn unter "ernten" mehr fällt, als Du allein sofort verzehren kannst.
D.h. eine Portion (= das, was in eine Hand paßt) Obst ist erlaubt.
Alles, was runterfällt und dabei in Deinem Garten landet, darfst Du behalten.
Ignatius am 15. Juli 2007 01:23 Man sollte auch nicht soviel pflücken wie in eine Hand passt. Man sollte gar nicht pflücken, weil das ein Diebstahl wäre. Es könnte sogar sehr gefährlich werden weil der Nachbar diesen Diebstahl auch mit Gewalt abwehren könnte. Wenn man Pech hat ist der Nachbar gebrechlich, an den Rollstuhl gefesselt und sprachbehindert. Dann könnte er sogar auf den Dieb schießen. Vor Gericht würde ihm ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit Notwehr zugebilligt. Das muss nicht so kommen, das soll auch nicht so kommen, aber es kann so kommen. Dieser Fall wird gerne Jurastudenten serviert, die dann im ersten Semester vom Glauben abfallen.
kuntzkids am 15. Juli 2007 13:36 Da diese Meinung hier in der Überzahl ist, gehe ich davon aus, das sie stimmt. Dann also doch lieber warten, bis die begehrten Früchte von allein den richtigen Weg finden...
Das ist korrekt!
Stimmt - und die Erklärung ist klasse!