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Darf man die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte, ohne Abstimmung mit Nachbar?

Frage von Sokrates80 Sokrates80

Hallo zusammen:)

Wir haben eine günstige Doppelhaushälfte gefunden, die wir evtl. kaufen werden. Wir möchten sie aber komplett modernisieren, d.h. Innen&Außen. Das Baujahr ist 1981 und vom Stil her, naja "ein alpenländischer Traum" mit Sprossenfenster usw...Das ist aber leider nicht unser Traum - ein moderner Look soll her (neue Holz-Alu-Fenster&Haustür, alte Holzverkleidungen weg, neue Überdachung). Aber dürfen wir den Stil so gravierend verändern ohne Abstimmung mit dem Besitzer der anderen Hälfte (derzeit identischer Look)? Die Maklerin sagt "klaaar!", bloß wie ist das wirklich rechtlich gesehen? Uns ist schon bewusst, dass wir die örtlichen Bauvorschriften einhalten müssen, bloß müssen wir auch Rücksicht auf den Nachbar nehmen?

Herzlichen Dank und LG! :)

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Antworten (11)

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Das erfährst Du auf dem Bauamt durch eine Bauanfrage.Normal muss die Straßenansicht bleiben wie Sie ist.Aber da ist jeder Bezirk vieleicht auch mal anderer Ansicht.

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    Antwort von Colonel78 Colonel78

    Den Angaben von bauteufel kann ich mich voll und ganz anschließen. Auf jeden Fall sollte man sich den Bebauungsplan ansehen und eine ggf. vorhandene Gesatltungssatzung erfragen. Vordächer sind - je nach Größe - genehmigungsfrei, hier ist die Lektüre der Landesbauordnung zu empfehlen.

    In jedem Fall ist es ratsam, das lokale Bauamt aufzusuchen. Man muss nicht gleich einen Antrag stellen, sondern kann oft im Rahmen einer sogenannten Bauvoranfrage das Gespräch mit der Verwaltung suchen - und klären, welche Rechtsgrundlagn es zu beachten gilt und ob ein Antrag überhaupt notwendig ist. Ratsam ist i.d.R. eine telefonische Voranfrage wegen eines Termins.

    Das schließt natürlich nicht aus, den Nachbarn trotzdem zu informieren. Schließlich wollt Ihr mit dem absehbar noch einige Zeit leben... :-)

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    Antwort von bauteufel bauteufel

    Im Prinzip dürft ihr ohne vorherige Absprache euer Haus umgestalten wie ihr wollt, aber mit folgenden evtl. Einschränkungen :

    1. Im Textteil des Bebauungsplans sind Vorgaben zu Farbe und Materialien von Bedachung, oder zu Einfriedungen, Antennen usw. vorhanden

    2. Es gibt eine Gestaltungssatzung der Gemeinde, die u.U. vom Jägerzaun bis zum Gartenzwerg das äußere Erscheinungsbild regeln kann.

    3. Die Modernisierung geht soweit, daß es eine genehmigungspflichtige Änderung ist, z.B. zusätzliche Fenster, Überdachung mit größeren Abmessungen usw.

    4. Mit eurem Nachbarn müßt ihr euch (außer 3.) nicht abstimmen, aber es wäre sinnvoll ihm vorher zumindest davon zu erzählen. (ohne im zu verraten, daß ihr sein Haus scheußlich findet ;-)

    Daß Doppelhaushälften identisch aussehen, liegt meistens nur daran, daß sie von einem Bauträger hochgezogen wurden.

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    Antwort von gemaalsa gemaalsa

    Mit dem Nachbar sprechen und ihm deine Wünsche mitteilen. Gewisse geflogenheiten sollte man schon absprechen,wenn man ohne Ärger mit der Nachbarschaft in der Zukunft leben möchte.

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    Antwort von trinita trinita

    Hallo! Nicht alle aber in manchen Regionen muß man den Farbton der Fassade mit der Gemeinde/Rathaus abstimmen. Also um sicher zu gehen würde ich dort nachfragen. Gruß Jens

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    Antwort von enginmachine enginmachine

    Ich kann mich Seehausen, Masmid und Gerd2 nur anschliesen. Alle anderen bitte nicht beachten. Eine neue Überdachung ist eine bauliche Veränderung. In unserem Landkreis sind Dacherneuerungen mit Sparrenwechsel Genehmigungspflichtig. Bitte hier aufpassen. Auch neue Anbauten z. B. Wintergarten sind Genehmigungspflichtig.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Ja, wenn es keine Gestaltungssatzung oder einen Bebauungsplan der Gemeinde gibt, in denen "einheitliche Gestaltung" gefordert ist. Und wenn die Häuser unter Denkmalschutz stehen, natürlich auch nicht.

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    Antwort von Mismid Mismid

    das hat weniger mit dem Nachbar zu tun als mit den Bebauungsplanrichtlinien innerhalb der jeweiligen Gemeinde. Manche Gemeinden schreiben die Fassadenfarbe, Ziegelfarbe usw haarklein vor. Andere lassen alles offen. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, kann eine Regelung nach Nachbarschaftsanpassung vorgschrieben sein. Auskünfte erhälst du bei deiner Gemeinde. Unabhängig davon kann ein Nachbar immer Einspruch gegen jede Änderung einlegen. Dieser Einspruch wird nach Prüfung entweder gewährt oder abgelehnt.

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    Antwort von Gerd2 Gerd2

    Normalerweise ja, es sei denn im Bebauungplan sind besondere Vorschriften vermerkt wie Dachziegelauswahl, Denkmalschutz , Historischer Ortskern usw. Das scheint hier bei einer üblichen DHH wohl nicht der Fall zu sein.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ich denke das man eine solche Veränderung nicht einfach so machen kann. Das muss bestimmt beantragt werden oder so.

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Sinnvoll ist es immer, eine Abstimmung zu suchen und in guter Nachbarschaft zu leben. Rechtlich dürft ihr alles tun, was nicht verboten ist. Eine reine rechtliche Sicht hilft aber oft nicht im Alltagsleben.

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