Hallo Leute!
Ich habe heute vom Finanzamt diese Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug zugeschickt bekommen, da ich die Lohnsteuerkarte vom Jahr 2010 verloren habe. Da es ja keine Papplohnsteuerkarten mehr gibt werden halt diese Ersatzbescheinigungen für den Arbeitgeber vergeben. Nun meine Frage: Ich beginne am 15 meine neue Arbeitsstelle und habe halt deswegen diese Bescheinigung beantragt! Da ich in diesem Jahr allerdings eine Ausbildung beginne und das Personalbüro schonmal im Voraus AUCH diese Ersatzbescheinigung von mir möchte, frage ich mich nun ob ich diesen "Wisch" einfach kopieren darf und dann halt beiden Arbeitgebern diese Bescheinigung abgeben darf!? Den Job, welcher diesen Monat beginnt, werde ich nur bis zum Beginn der Ausbildung im Oktober ausüben. Und meine Ausbildungsstelle möchte schleunigst sämtliche Unterlagen für das Personalbüro haben. Darf man eventuell zwei von diesen Bescheinigungen verlangen? Was soll ich tun? Beim Finanzamt anrufen?
Für eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar!!!
Gruß,
officer1990
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