Vorsicht bei Fremd-Bildern
Lese-Berichte, Listen mit Lieblings-CDs und -Filmen: Viele Betreiber privater Web-Seiten berichten gern über Bücher, DVDs und andere Medien. Beim Bebildern der Texte sollten die privaten Seitenbauer aber einiges beachten, um keine Abmahnung zu riskieren, weil sie Urheberrechte verletzt haben. Hier ein paar Regeln:
Coverfotos, die von anderen Internet-Seiten heruntergeladen worden sind, dürfen nicht zur Bebilderung verwendet werden. Das Urheberrecht an diesen Fotos liegt bei demjenigen, der sie angefertigt hat. Indem das Cover selbst fotografiert wird, kann rechtlichen Unannehmlichkeiten vorgebeugt werden.