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Darf man den Zahnarzt wechseln oder kann das die Krankenkasse verbieten?

gefragt von zenitsprung am 14.03.2008 um 18:25 Uhr

aber darüber widersprüchliche Dinge gehört. Wer kann mir genaueres sagen?


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oleandra
beantwortet von oleandra am 14. März 2008 18:27
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Wäre ja noch schöner, wenn man sein Lebtag an (s)einen Zahnarzt gebunden wäre. Vielleicht sollte man nicht gerade in einer laufenden Behandlung wechseln, aber spätestens zum nächsten Quartal sollte es kein Problem darstellen.


Pingukiki
beantwortet von Pingukiki am 14. März 2008 18:26
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Von Quartal zu Quartal darfst du wechseln. Sollte nicht zu häufig sein oder grundlos während einer Behandlung über einen gewissen Zeitraum. Aber ohne Grund wechselt doch sowieso niemand, oder?


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 14. März 2008 18:34
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Du darfst den Zahnarzt auch im Quartal wechseln. Mußt halt nochmal die EUR 10,-- zahlen. Aber verboten ist das nicht. Ich hab meinen auch gewechselt, als ich merkte, daß der mich nur finanziell ausnehmen wollte!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. März 2008 18:54

wieso muß man nochmals 10 €zahlen? Wozu bekommt man denn dann die Quittung?

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 15. März 2008 10:24

Die Quittung hilft nix, Du wechselst, also mußt Du zahlen. Ist nicht meine Erfindung!!!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 14. März 2008 19:50
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Mir ist nicht ganz klar, warum man seinen Zahnarzt nicht wechseln können sollte. Ich habe es schon oft gemacht.


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. März 2008 21:58
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Natürlich kannst Du wechseln. Wir haben (noch) freie Arztwahl.





Chyienne
beantwortet von Chyienne am 30. März 2008 13:35
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muesste kein problem sein, wir haben gott sei dank noch die frei arztwahl. aber ganz richtig wurde schon gesagt, vielleicht nicht unbedingt waehrend einer laufenden behandlung...




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