Als ich heute in die Arbeit fuhr, musste ich in eine Linksabbiegerspur wechseln, oder eher "einfädeln" weil viel Verkehr war. Da ei anders Auto leicht bremsen musste hupte ein Polizeiauto und einer der Polizisten zeigte mir den "Vogel". Ich beamtwortete das mit "Daumen und Zeigefinger nach unten" (Heisst so viel wie "du bist blöd..bzw was du gemacht hast ist blöd") . Das Polizeiatuo fuhr mir daraufhin etwas nach und der Fahrer des Polizeiautos schaute sehr grimmig raus. Angehalten hat er mich nicht. Muss man sich den Vogel von Polizisten den so einfach gefallen lassen??
Antworten (9)
-
4Antwort von
EntdeckungEntdeckung
hmmm ...
- denke ich, dass der Polizist sich an den Kopf oder an die Stirne gefaßt hat und ich glaube nicht, dass er dir einen Vogel gezeigt hat ... denn Polizisten dürfen das ganz bestimmt nicht, und einer der dieses Zeichen macht, der macht es nicht nur einmal sonder immer wieder einmal und am Ende hat er ein Disziplinarverfahren auf den "Hals".
2.betrachte die Sache doch mal von der praktischen Seite, die Polizisten befinden sich zu zweit im Auto ... du bist allein ... wenn es hart kommt, dann steht deine Aussage gegen zwei andere.
Daher mein Rat: Lasse es sein wie es ist ... und vergiss es.
-
1Antwort von
Saarland60Saarland60
Darf man den Vogel zurückzeigen, wenn man ihn gezeigt bekommt?
Nein. Eine Beleidigung wird durch eine zweite Beleidigung nicht negiert, und es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Auch wenn Du einem Dieb etwas stiehlst, ist das immer noch Diebstahl.
Muss man sich den Vogel von Polizisten den so einfach gefallen lassen??
Du bist offenbar eine Mimose. Mach mal aus einer Mücke keinen Elefanten.
-
0Antwort von
HobbyTfzHobbyTfz
Wäre es dir lieber gewesen sie hätten dich wegen Behinderung abgestraft?
-
-
0Antwort von
ArjiroulaArjiroula
Denk dir dein Teil! Anzeigen könntest du nur, wenn du zufällig den Staatsanwalt als Zeugen im Auto hattest. Sonst hast du bei Polizisten keine Chance!
-
0Antwort von
CornyxCornyx
Zum einen glaub ich nicht das die Polizeit dein zeichen verstanden hat, zum anderen dürfen auch polizisten KEINEN Vorgel zeigen. Allerdings sitzen die meist zu zweit im Auto. Und so ist das immer beim Autofahren, wer mehr Zeugen hat ist auf der besseren Seite. Daher ist der Nachweis schwer. Korrekt hat sich der Ordnungshüter nicht verhalten.
Hätte richtig Geld gekostet ;-)
Kommentar von
CornyxCornyx Hier kannst mal lesen, was was so kostet
Kommentar von
CornyxCornyx Am besten ist der "Doppelvogel" ;-)))))
-
0Antwort von
slimshadyx3slimshadyx3
Gefallen lassen auf keinen Fall. Aber zeig ihn bloß nicht zurück. Das ist Beamtenbeleidigung und kann mit einem Bußgeld von 300 Euro enden!! Einfach ignorieren und innerlich denken "Leck mich doch". Das ist das beste. besser sich ein wenig ärgern als nacher 300 Euro zu zahlen
Hoff ich konnte helfen
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Es gibt im deutschen Recht keine Beamtenbeleidigung.
-
0Antwort von
RiccardoRiccardo
Normal passiert nichts, wenn man eine Beleidigung zurückgibt.
In Deinem Falle ist es schon fast "Widerstand gegen die vogelzeigende Staatsgewalt"
Und wenns hart auf hart kommt, halten die eh alle zusammen.
-
-
0Antwort von
crazychaosDJcrazychaosDJ
Nur weil sie Beamte sind, dürfen die auch nicht alles. Beschwer dich...
-
0Antwort von
JanxRocktJanxRockt
naja ich glaub polizisten er nich aber so ja da drücken die cops nen auge zu und schlichten er denn steit
Bei wechselseitigen Beleidigungen kann der Richter nach § 199 StGB einen oder beide Täter für straffrei erklären. Um wechselseitige Beleidigungen handelt es sich dann, wenn eine Beleidigung auf der Stelle durch eine andere Beleidigung erwidert wird.
Wie ist denn das zu interpretieren? Sorry, soll nicht anklagend sein, ich bin Schweizer und kenne mich mit eurem Recht nicht aus, aber ich habe mal sowas gehört und das jetzt eben schnell gegoogelt.
Ein Richter kann von Bestrafung absehen, wenn er auf eine Handlung im Affekt erkennt.
Es gibt im deutschen Recht einen gleich gelagerten Fall bei Körperverletzung. Wenn als Gegenreaktion spontan reagiert wird, ohne Nachzudenken, ohne Zeitverzögerung und quasi automatisch, kann von einer Bestrafung abgesehen werden.
Hier liegt aber auch das Problem: Der Richter kann, er muss nicht. Letztendlich hängt das ab von seiner Tageslaune, der Art und Schwere der Beleidigung, seiner Arbeitsbelastung. Darauf verlassen kann man sich nicht. Beleidigungen sind grundsätzlich Straftaten in Deutschland, wenn auch nur minder schwere Vergehen.