45

Darf man den TÜV und ASU Termin überziehen?

Frage von rowing rowing

Muss man unbedingt in dem Monat zum Tüv und/oder zur ASU in dem das Auto fällig ist oder kann man den Termin auch überziehen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1-30 von 31)

  • 9
    Antwort von marxx marxx

    Es sollte der Termin schon eingehalten werden. Es geht auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.

    Kommentar von HGLUPZ HGLUPZ

    Hallo Leute habe versucht neu thema zu erstellen geht aber nicht.

    Mein Titel: Für welchen Schweizer Kantone ist meine auto noch ab MFK/Motorfahrzeugkontrolle Möchte mein Auto verkaufen. Mein auto ist 11 jahre alt und erste jahr von Motorfahrzeugkontrolle ist im januar 2010 gelaufen. obwohl im januar 2010 ein jahre vergangen ist als mein auto frisch von Motorfahrzeugkontrolle geprüft ist, und ich als erste halter von mein auto bin ich kann noch weitere 2 jahre fahren ohne das ich mein auto frisch von Motorfahrzeugkontrolle prüfen muss. das gilt auch für den zweiten halter von meinem auto und alle andere die in kanton Luzern wochnen die aber das mein auto vor 24 monate nach dem prüfung einlösen und bis zu ende des dritte jahre fahren ohne das die mein auto frisch ab Motorfahrzeugkontrolle machen müssen.

    Meine frage: wievile kantone haben das gleichen gesetz wie im Strasenverker des Kanton Luzern.

  • 7
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Offiziell dürfen die Termine nicht mehr überschritten werden, aber es gibt eine legale Möglichkeit dazu, den alle Prüfstellen kennen und standardmässig machen: Kurz vor Ablauf der Frist fährst du zu einer Prüfstelle, vereinbarst einen Termin und bekommst eine "Termin-Karte". Diese kannst du in dein Auto kleben; das ist deine Karenzzeit.

    Kommentar von silberdistel50 silberdistel50silberdistel50

    das wird üblicherweise toleriert, ohne rechtsanspruch

  • 7
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Dort steht es ganz genau: http://www.bussgeldkataloge.de/

  • 5
    Antwort von wernerfrick wernerfrick

    ja lustig wie tolle ahnung ihr noobs habt MAN KANN SEHR WOHL überziehen sogar bis 8 Monate

    einfach mal erkundigen bevor man son müll postet

    2-4 monate kostet es sogar grade mal 15 euro bussgeld

  • 5
    Antwort von fourseasons fourseasons

    Es werden von den Ordnungshütern bis zu 2 Monaten toleriert. Ab 2 bis 4 Monaten kostet es 15€. Das steigert sich bis zu Punkten in Flensburg.

    Es macht keinen Sinn zu überziehen um die HU-Zeiträume zu verlängern, denn die neue Plakette wird dann zurückdatiert und zeigt den gleichen Monat wie die alte.

    Wie es allerdings mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht, weiß ich nicht. Das könnte auch noch kritisch werden!

  • 5
    Antwort von Calice Calice

    Ich hab mal gelernt, dass man einen Monat drüber sein kann, man muss aber nachweisen können, dass man bereits einen Termin hat.

  • 4
    Antwort von schvan85 schvan85

    Also zu der TÜV / AU Geschichte: Man kann theoretisch so lange überziehen, wie man will. Das ist korrekt, wie die meisten hier schreiben.

    Die Polizei KANN jedoch erst nach 2 Monaten ein Verwarngeld erheben. Vor Ablauf dieser 2 Monate können sie lediglich eine Mängelmeldung ausstellen. Darin schreiben sie dir einen Termin vor, in dessen Zeitraum du den PKW zum TÜV bringen musst.

    Hälst du dich nicht dran, geht die Geschichte zur Zulassungsstelle und dann kann dein PKW nach langer Zeit still gelegt werden.

    Richtig ist, dass in dem Zeitraum 2-4 Monate 15 € Verwarngeld fällig werden. Zwischen 4-8 Monaten 25 € und ab 8 Monaten ein Bußgeld von 40 € plus 23,50 € Verwaltungskosten + Punkt.

    Wenn du dazu noch AU überzogen hast, kommen diese Kosten auch auf dich zu. Es wird beides angerechnet, da beides einen eigenen Verstoß darstellt.

    Wichtig ist, dass man in dem Monate hin geht, wo TÜV/AU fällig sind, damit man gegebenenfalls Mängel beheben kann, sicher auf den Straßen unterwegs ist und vor allem keine Probleme mit der Versicherung bekommt!

    ich hoffe, ich konnte euch helfen. ich bin vom Fach :-)

    Kommentar von silberdistel50 silberdistel50silberdistel50

    ich habe keine AU-Plakette mehr, da die AU seit einigen Monaten weggefallen ist.

  • 4
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Wenn ich mich richtig erinnere hat man eine Galgenfrist von 4 Wochen, wo es nichts kostet, wenn man dich anhält. Danach wirds teuer.

    Kommentar von Knowledge KnowledgeKnowledge

    Nein, das stimmt nicht mehr. Sorry.

  • 3
    Antwort von Morris Morris

    es gibt auch "nette" Nachbarn, die für einen darauf aufpassen, ist mir mal bei meinem Anhänger passiert. Sie haben dann aber nicht mir Bescheid gesagt, sondern dem Hilfspolizisten...

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    4 Wochen werden noch toleriert, dannach gibt es Punkte und Verwarnungsgeld

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    So ist das. Wie Du richtig sagst: Toleriert. Fällig ist die Hauptuntersuchung im angegebenen Monat.

    Kommentar von Knowledge KnowledgeKnowledge

    Nein, Andreas, diese Toleranz gilt seit ein paar Jahren nicht mehr. Die TÜVs haben da interveniert (das schmälert ja ihren Verdienst).

    Kommentar von Hunley HunleyHunley

    Warum sollte das den Verdienst schmälern? Die neue Plakette schließt sowieso direkt an das Ende der letzten an, egal wieviel man überzieht.

    Kommentar von DerBayer80 DerBayer80

    du darfst nicht mehr überziehen. das mit den 4 wochen ohne strafe gilt seit 4 jahren nicht mehr, eigene erfahrung ;-))

  • 2
    Antwort von poison2k poison2k

    Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins

    * Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
    * Vier bis acht Monate überschritten: 25 €
    * Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg
    

    Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des AU-Termins

    * Zwei bis acht Monate:  15 €
    * Mehr als acht Monate: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg
    

    dass sind die offiziellen Angaben von der Tüv-Rheinland Homepage

    Lg

  • 1
    Antwort von polditier polditier

    In Deutschland darf man bis 4 wochen überziehen.Wenn man einen Nachweis aus der werkstatt hat,wird die Polizei bei einer Kontrolle nichts machen,sondern nachdrücklich auf den Termin hinweisen

  • 1
    Antwort von Bounner Bounner

    2 monate überziehen hat noch keine folgen erst ab dann weiß ich vom tüv persönlich

  • 1
    Antwort von gert65 gert65

    mein nachbar hat tüv 10.09 jetzt hat er 12 monate rum jetzt war die polizei da er hat ein knöllchen von 15 euro bekommen das wars Niedersachsen LK Goslar

    so jetzt seit ihr dran

  • 1
    Antwort von gert65 gert65

    mein

  • 1
    Antwort von SK2102 SK2102

    Verwarnungsgeld kostet es soweit ich weiß erst ab 2 Monaten drüber, ab 8 Monaten dann Bußgeld + Punkte.

    Jedenfalls bringt es auch nichts, denn der neue TÜV zählt 2 Jahre ab der eigentlichen Fälligkeit. Überziehst du zum Beispiel 6 Monate, gilt die neue Plakette nur 1 1/2 Jahre.

  • 1
    Antwort von nordseeinsel nordseeinsel

    habe das gleiche problem erst gehabt. also so lange du von der polizei nicht angehalten wirst, kannst du auch überziehen. habe selber 2 monate überzogen. wenn du dann einen gültigen tüv hast wird dieser dann rückwirkend auf den monat wo dein tüv abgelaufen ist datiert. bedeutet: tüv fällig 02-2010 , fährst aber erst im monat 4-2010 zum tüv , tüv plakette ist dann gültig bis 02-2012 also ab dem zeitpunkt wo dein tüv fällig war.

  • 1
    Antwort von Jordison89 Jordison89

    hi, ich habe es selbst durch, mein alter 2er Golf (BJ. 1991) konnte ich nicht mehr durch den TÜV kriegen und ich hatte in der Zeit wo der TÜV fällig gewesen wäre kein Geld um mir nen anderes Auto zu holen. nach 2 monaten drüber bin ich zu ATU gefahren und die haben einen TÜV check gemacht und dadurch konnte ich noch einen Monat fahren. wenn der TÜV komplett abgelaufen ist muss man zur Dekra und eine Komplettuntersuchung über sein Auto ergehen lassen und da durchzukommen mit nen etwas älteren Auto ist schwer wenns nicht tadellos ist

  • 1
    Antwort von Zaubermaus001 Zaubermaus001

    du darfst einen monat überziehen aber besser ist zum rechten termin

  • 1
    Antwort von Weissnixbesser Weissnixbesser

    Man kann,aber man darf eigentlich und sollte nicht. Wer zu dem Termin nicht anwesend ist kann z.B. auch in ganz Deutschland zum TÜV fahren (im Urlaub) Ansonsten Termin holen für die Zeit nach der Abwesenheit oder vorher hin. Es gibt eigentlich keine Ausrede warum man den Termin nicht wahrnehmen sollte.

  • 1
    Antwort von Babe2010 Babe2010

    das stimmt ich will z.B nur überziehen weil ich im nov. 09 tüv hätte aber ich will mir im dez. ein neues auto kaufen und finde es sinnlos tüv gebühren zu zahlen wenn das auto eh wegkommt!!

    Kommentar von Weissnixbesser Weissnixbesser

    Tüv Gebühr wenn er dann welchen bekommt ist aber billiger als ständig Tickets und Punkte. Andere Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen nach ablauf des TÜV´s.Früher auch bekannt als Probekennzeichen.Auch nicht billig aber ohne TÜV Prüfung. Aber für 4 Wochen Kurzkennzeichen sind auf jeden Fall sicher von der Rechtslage her.

  • 1
    Antwort von Dummnickel Dummnickel

    ich versteh den Sinn der Frage nicht. Wenn der Termin fällig is er fällig... wenn de Hochzeitstermin hast sagst ja auch nicht ich überziehe lieber.. Das Problem bei der sache ist nicht die Polizei sondern die Versicherung. Wenn du auch nur einen Tag drüber bist zb. 31.8 TÜV abgelaufen und du baust am 1.09 ein Unfall, dann hast ein Problem.

  • 1
    Antwort von omegafreak omegafreak

    so eine aktuelle antwort

    1 monat lasse die cops durch gehen alles was drüber ist gibts bußgeld und eine stilllegung und auch punkte

  • 1
    Antwort von olli345 olli345

    Weitere interessante Informationen zum Thema TÜV und ASU überziehen, habe ich hier gefunden:

    http://www.autowebsite.de /verkehrsrecht/tuev-asu-ueberzogen.htm

  • 1
    Antwort von golferman golferman

    ja darfst du aber nur bis einen Monat danach wird es ein bußgeld wenn die bullen dich erwischen

  • 1
    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    natürlich darf man überziehen. beim tüv sind es ab 3. monate(15 euro) und ab 5.überziehungsmonat 25 euro. ab dem 9.monat, den ihr überzieht gibts punkte.

    beim asu sind es ab 3.monat 15euro und ab 10.überziehungsmonat gibts auch hier punkte.

  • 1
    Antwort von frankiboy frankiboy

    bis 2 Monate hat man dann noch Zeit alles andere was drüber fällt, zahlt man ein Bussgeld ab 8 Monaten überziehen bedeutet Bussgeld + Punkte in Flensburg.

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Quatsch , wenn der Wagen in der Garage bleibt, kann man bis zur Verschrottung überziehen !

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Solange man will und nicht im öffentlichen Verkehr unterwegs ist !

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Solange man will und nicht auffällt !

  • 0
    Antwort von volker3329 volker3329

    Diese Frage wird Monatlich 1 mal gestellt und ich hoffe nun auch zum letzten mal. Fahr zum TÜV wenn dein Wagen dran ist und gut ist. Warum überziehen? Die Plakette wird sowiso immer auf den Fälligkeitsmonat gedreht und die Polizei freut sich über jeden Blödmann der überzieht,weil das Geld kostet.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.