Darf man den TÜV und ASU Termin überziehen?
Muss man unbedingt in dem Monat zum Tüv und/oder zur ASU in dem das Auto fällig ist oder kann man den Termin auch überziehen?
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Also man darf das natürlich nicht. Es ist dann eine Ordnungswirdrigkeit.
Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.
- die aktuellen Bußgelder, hier:
http://kfz-blog.net/blog/neue-regeln-fur-dekra-tuv-und-co/
VG
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Es sollte der Termin schon eingehalten werden. Es geht auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.
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Offiziell dürfen die Termine nicht mehr überschritten werden, aber es gibt eine legale Möglichkeit dazu, den alle Prüfstellen kennen und standardmässig machen: Kurz vor Ablauf der Frist fährst du zu einer Prüfstelle, vereinbarst einen Termin und bekommst eine "Termin-Karte". Diese kannst du in dein Auto kleben; das ist deine Karenzzeit.
Kommentar von silberdistel50silberdistel50 14.02.2011das wird üblicherweise toleriert, ohne rechtsanspruch
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Dort steht es ganz genau: http://www.bussgeldkataloge.de/
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Antwort von wernerfrick 13.11.20086 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
ja lustig wie tolle ahnung ihr noobs habt MAN KANN SEHR WOHL überziehen sogar bis 8 Monate
einfach mal erkundigen bevor man son müll postet
2-4 monate kostet es sogar grade mal 15 euro bussgeld
Kommentar von volker3329volker3329 05.10.2012Wer so einen (entschuldigung) vollendeten Müll schreibt, sollte doch besser garnicht mehr schreiben. Fakt ist.........Überziehen darf man nach den heute geltenden Gesetzen NICHT mehr.
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Es werden von den Ordnungshütern bis zu 2 Monaten toleriert. Ab 2 bis 4 Monaten kostet es 15€. Das steigert sich bis zu Punkten in Flensburg.
Es macht keinen Sinn zu überziehen um die HU-Zeiträume zu verlängern, denn die neue Plakette wird dann zurückdatiert und zeigt den gleichen Monat wie die alte.
Wie es allerdings mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht, weiß ich nicht. Das könnte auch noch kritisch werden!
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Ich hab mal gelernt, dass man einen Monat drüber sein kann, man muss aber nachweisen können, dass man bereits einen Termin hat.
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Antwort von schvan85 11.02.20104 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also zu der TÜV / AU Geschichte: Man kann theoretisch so lange überziehen, wie man will. Das ist korrekt, wie die meisten hier schreiben.
Die Polizei KANN jedoch erst nach 2 Monaten ein Verwarngeld erheben. Vor Ablauf dieser 2 Monate können sie lediglich eine Mängelmeldung ausstellen. Darin schreiben sie dir einen Termin vor, in dessen Zeitraum du den PKW zum TÜV bringen musst.
Hälst du dich nicht dran, geht die Geschichte zur Zulassungsstelle und dann kann dein PKW nach langer Zeit still gelegt werden.
Richtig ist, dass in dem Zeitraum 2-4 Monate 15 € Verwarngeld fällig werden. Zwischen 4-8 Monaten 25 € und ab 8 Monaten ein Bußgeld von 40 € plus 23,50 € Verwaltungskosten + Punkt.
Wenn du dazu noch AU überzogen hast, kommen diese Kosten auch auf dich zu. Es wird beides angerechnet, da beides einen eigenen Verstoß darstellt.
Wichtig ist, dass man in dem Monate hin geht, wo TÜV/AU fällig sind, damit man gegebenenfalls Mängel beheben kann, sicher auf den Straßen unterwegs ist und vor allem keine Probleme mit der Versicherung bekommt!
ich hoffe, ich konnte euch helfen. ich bin vom Fach :-)
Kommentar von silberdistel50silberdistel50 14.02.2011ich habe keine AU-Plakette mehr, da die AU seit einigen Monaten weggefallen ist.
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es gibt auch "nette" Nachbarn, die für einen darauf aufpassen, ist mir mal bei meinem Anhänger passiert. Sie haben dann aber nicht mir Bescheid gesagt, sondern dem Hilfspolizisten...
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Wenn ich mich richtig erinnere hat man eine Galgenfrist von 4 Wochen, wo es nichts kostet, wenn man dich anhält. Danach wirds teuer.
Kommentar von KnowledgeKnowledge 08.09.2007Nein, das stimmt nicht mehr. Sorry.
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4 Wochen werden noch toleriert, dannach gibt es Punkte und Verwarnungsgeld
Kommentar von WolfRichterWolfRichter 08.09.2007So ist das. Wie Du richtig sagst: Toleriert. Fällig ist die Hauptuntersuchung im angegebenen Monat.
Kommentar von KnowledgeKnowledge 08.09.2007Nein, Andreas, diese Toleranz gilt seit ein paar Jahren nicht mehr. Die TÜVs haben da interveniert (das schmälert ja ihren Verdienst).
Kommentar von HunleyHunley 09.09.2007Warum sollte das den Verdienst schmälern? Die neue Plakette schließt sowieso direkt an das Ende der letzten an, egal wieviel man überzieht.
Kommentar von DerBayer80 26.03.2009du darfst nicht mehr überziehen. das mit den 4 wochen ohne strafe gilt seit 4 jahren nicht mehr, eigene erfahrung ;-))
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Antwort von poison2k 04.04.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins
* Zwei bis vier Monate überschritten: 15 € * Vier bis acht Monate überschritten: 25 € * Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in FlensburgDie Verwarnungsgelder für die Überschreitung des AU-Termins
* Zwei bis acht Monate: 15 € * Mehr als acht Monate: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburgdass sind die offiziellen Angaben von der Tüv-Rheinland Homepage
Lg
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In Deutschland darf man bis 4 wochen überziehen.Wenn man einen Nachweis aus der werkstatt hat,wird die Polizei bei einer Kontrolle nichts machen,sondern nachdrücklich auf den Termin hinweisen
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2 monate überziehen hat noch keine folgen erst ab dann weiß ich vom tüv persönlich
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Antwort von gert65 03.10.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
mein nachbar hat tüv 10.09 jetzt hat er 12 monate rum jetzt war die polizei da er hat ein knöllchen von 15 euro bekommen das wars Niedersachsen LK Goslar
so jetzt seit ihr dran
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Antwort von gert65 03.10.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
mein
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Verwarnungsgeld kostet es soweit ich weiß erst ab 2 Monaten drüber, ab 8 Monaten dann Bußgeld + Punkte.
Jedenfalls bringt es auch nichts, denn der neue TÜV zählt 2 Jahre ab der eigentlichen Fälligkeit. Überziehst du zum Beispiel 6 Monate, gilt die neue Plakette nur 1 1/2 Jahre.
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Antwort von nordseeinsel 14.02.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
habe das gleiche problem erst gehabt. also so lange du von der polizei nicht angehalten wirst, kannst du auch überziehen. habe selber 2 monate überzogen. wenn du dann einen gültigen tüv hast wird dieser dann rückwirkend auf den monat wo dein tüv abgelaufen ist datiert. bedeutet: tüv fällig 02-2010 , fährst aber erst im monat 4-2010 zum tüv , tüv plakette ist dann gültig bis 02-2012 also ab dem zeitpunkt wo dein tüv fällig war.
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Antwort von Jordison89 08.02.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
hi, ich habe es selbst durch, mein alter 2er Golf (BJ. 1991) konnte ich nicht mehr durch den TÜV kriegen und ich hatte in der Zeit wo der TÜV fällig gewesen wäre kein Geld um mir nen anderes Auto zu holen. nach 2 monaten drüber bin ich zu ATU gefahren und die haben einen TÜV check gemacht und dadurch konnte ich noch einen Monat fahren. wenn der TÜV komplett abgelaufen ist muss man zur Dekra und eine Komplettuntersuchung über sein Auto ergehen lassen und da durchzukommen mit nen etwas älteren Auto ist schwer wenns nicht tadellos ist
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du darfst einen monat überziehen aber besser ist zum rechten termin
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Antwort von Weissnixbesser 18.10.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Man kann,aber man darf eigentlich und sollte nicht. Wer zu dem Termin nicht anwesend ist kann z.B. auch in ganz Deutschland zum TÜV fahren (im Urlaub) Ansonsten Termin holen für die Zeit nach der Abwesenheit oder vorher hin. Es gibt eigentlich keine Ausrede warum man den Termin nicht wahrnehmen sollte.
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Antwort von Babe2010 16.10.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
das stimmt ich will z.B nur überziehen weil ich im nov. 09 tüv hätte aber ich will mir im dez. ein neues auto kaufen und finde es sinnlos tüv gebühren zu zahlen wenn das auto eh wegkommt!!
Kommentar von Weissnixbesser 18.10.2009Tüv Gebühr wenn er dann welchen bekommt ist aber billiger als ständig Tickets und Punkte. Andere Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen nach ablauf des TÜV´s.Früher auch bekannt als Probekennzeichen.Auch nicht billig aber ohne TÜV Prüfung. Aber für 4 Wochen Kurzkennzeichen sind auf jeden Fall sicher von der Rechtslage her.
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Antwort von Dummnickel 03.10.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ich versteh den Sinn der Frage nicht. Wenn der Termin fällig is er fällig... wenn de Hochzeitstermin hast sagst ja auch nicht ich überziehe lieber.. Das Problem bei der sache ist nicht die Polizei sondern die Versicherung. Wenn du auch nur einen Tag drüber bist zb. 31.8 TÜV abgelaufen und du baust am 1.09 ein Unfall, dann hast ein Problem.
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Antwort von omegafreak 24.09.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
so eine aktuelle antwort
1 monat lasse die cops durch gehen alles was drüber ist gibts bußgeld und eine stilllegung und auch punkte
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Antwort von olli345 23.08.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Weitere interessante Informationen zum Thema TÜV und ASU überziehen, habe ich hier gefunden:
http://www.autowebsite.de /verkehrsrecht/tuev-asu-ueberzogen.htm
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Antwort von golferman 08.07.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ja darfst du aber nur bis einen Monat danach wird es ein bußgeld wenn die bullen dich erwischen
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natürlich darf man überziehen. beim tüv sind es ab 3. monate(15 euro) und ab 5.überziehungsmonat 25 euro. ab dem 9.monat, den ihr überzieht gibts punkte.
beim asu sind es ab 3.monat 15euro und ab 10.überziehungsmonat gibts auch hier punkte.
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Antwort von frankiboy 30.10.20081 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
bis 2 Monate hat man dann noch Zeit alles andere was drüber fällt, zahlt man ein Bussgeld ab 8 Monaten überziehen bedeutet Bussgeld + Punkte in Flensburg.
Kommentar von trixieminzetrixieminze 04.09.2011Quatsch , wenn der Wagen in der Garage bleibt, kann man bis zur Verschrottung überziehen !
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habe kürzlich den Termin um zwei Monate überschritten weil ich das Auto gebraucht habe wegen umzugs und krankheitsbedingten Problemen meines Partners,habe aber im fälligkeitsmonat mir schon einen Termin geben lassen und das hat gut funktioniert.lass dir also schnell einen Termin geben,per mail und druck es aus,dann hast du im Ernstfall was in der Hand!
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Solange man will und nicht im öffentlichen Verkehr unterwegs ist !
Hallo Leute habe versucht neu thema zu erstellen geht aber nicht.
Mein Titel: Für welchen Schweizer Kantone ist meine auto noch ab MFK/Motorfahrzeugkontrolle Möchte mein Auto verkaufen. Mein auto ist 11 jahre alt und erste jahr von Motorfahrzeugkontrolle ist im januar 2010 gelaufen. obwohl im januar 2010 ein jahre vergangen ist als mein auto frisch von Motorfahrzeugkontrolle geprüft ist, und ich als erste halter von mein auto bin ich kann noch weitere 2 jahre fahren ohne das ich mein auto frisch von Motorfahrzeugkontrolle prüfen muss. das gilt auch für den zweiten halter von meinem auto und alle andere die in kanton Luzern wochnen die aber das mein auto vor 24 monate nach dem prüfung einlösen und bis zu ende des dritte jahre fahren ohne das die mein auto frisch ab Motorfahrzeugkontrolle machen müssen.
Meine frage: wievile kantone haben das gleichen gesetz wie im Strasenverker des Kanton Luzern.