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Darf man den TÜV und ASU Termin überziehen?

gefragt von Nils Bode am 08.09.2007 um 14:24 Uhr

Muss man unbedingt in dem Monat zum Tüv und/oder zur ASU in dem das Auto fällig ist oder kann man den Termin auch überziehen?


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 8. September 2007 14:34
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Es sollte der Termin schon eingehalten werden. Es geht auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. September 2007 15:43
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Dort steht es ganz genau: http://www.bussgeldkataloge.de/


Calice
beantwortet von Calice am 8. September 2007 14:24
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Ich hab mal gelernt, dass man einen Monat drüber sein kann, man muss aber nachweisen können, dass man bereits einen Termin hat.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 8. September 2007 15:31
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Es werden von den Ordnungshütern bis zu 2 Monaten toleriert. Ab 2 bis 4 Monaten kostet es 15€. Das steigert sich bis zu Punkten in Flensburg.

Es macht keinen Sinn zu überziehen um die HU-Zeiträume zu verlängern, denn die neue Plakette wird dann zurückdatiert und zeigt den gleichen Monat wie die alte.

Wie es allerdings mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht, weiß ich nicht. Das könnte auch noch kritisch werden!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 8. September 2007 17:40
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Offiziell dürfen die Termine nicht mehr überschritten werden, aber es gibt eine legale Möglichkeit dazu, den alle Prüfstellen kennen und standardmässig machen: Kurz vor Ablauf der Frist fährst du zu einer Prüfstelle, vereinbarst einen Termin und bekommst eine "Termin-Karte". Diese kannst du in dein Auto kleben; das ist deine Karenzzeit.





Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 8. September 2007 14:25
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Wenn ich mich richtig erinnere hat man eine Galgenfrist von 4 Wochen, wo es nichts kostet, wenn man dich anhält. Danach wirds teuer.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 8. September 2007 17:40

Nein, das stimmt nicht mehr. Sorry.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2007 14:37
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4 Wochen werden noch toleriert, dannach gibt es Punkte und Verwarnungsgeld

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. September 2007 14:48

So ist das. Wie Du richtig sagst: Toleriert. Fällig ist die Hauptuntersuchung im angegebenen Monat.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 8. September 2007 17:42

Nein, Andreas, diese Toleranz gilt seit ein paar Jahren nicht mehr. Die TÜVs haben da interveniert (das schmälert ja ihren Verdienst).

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 9. September 2007 14:54

Warum sollte das den Verdienst schmälern? Die neue Plakette schließt sowieso direkt an das Ende der letzten an, egal wieviel man überzieht.


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 8. September 2007 15:16
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es gibt auch "nette" Nachbarn, die für einen darauf aufpassen, ist mir mal bei meinem Anhänger passiert. Sie haben dann aber nicht mir Bescheid gesagt, sondern dem Hilfspolizisten...


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