Muss man unbedingt in dem Monat zum Tüv und/oder zur ASU in dem das Auto fällig ist oder kann man den Termin auch überziehen?
Es sollte der Termin schon eingehalten werden. Es geht auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.

Dort steht es ganz genau: http://www.bussgeldkataloge.de/

Offiziell dürfen die Termine nicht mehr überschritten werden, aber es gibt eine legale Möglichkeit dazu, den alle Prüfstellen kennen und standardmässig machen: Kurz vor Ablauf der Frist fährst du zu einer Prüfstelle, vereinbarst einen Termin und bekommst eine "Termin-Karte". Diese kannst du in dein Auto kleben; das ist deine Karenzzeit.
Ich hab mal gelernt, dass man einen Monat drüber sein kann, man muss aber nachweisen können, dass man bereits einen Termin hat.

Es werden von den Ordnungshütern bis zu 2 Monaten toleriert. Ab 2 bis 4 Monaten kostet es 15€. Das steigert sich bis zu Punkten in Flensburg.
Es macht keinen Sinn zu überziehen um die HU-Zeiträume zu verlängern, denn die neue Plakette wird dann zurückdatiert und zeigt den gleichen Monat wie die alte.
Wie es allerdings mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht, weiß ich nicht. Das könnte auch noch kritisch werden!
Wenn ich mich richtig erinnere hat man eine Galgenfrist von 4 Wochen, wo es nichts kostet, wenn man dich anhält. Danach wirds teuer.
Knowledge am 8. September 2007 17:40 Nein, das stimmt nicht mehr. Sorry.

4 Wochen werden noch toleriert, dannach gibt es Punkte und Verwarnungsgeld
WolfRichter am 8. September 2007 14:48 So ist das. Wie Du richtig sagst: Toleriert. Fällig ist die Hauptuntersuchung im angegebenen Monat.
Knowledge am 8. September 2007 17:42 Nein, Andreas, diese Toleranz gilt seit ein paar Jahren nicht mehr. Die TÜVs haben da interveniert (das schmälert ja ihren Verdienst).
Hunley am 9. September 2007 14:54 Warum sollte das den Verdienst schmälern? Die neue Plakette schließt sowieso direkt an das Ende der letzten an, egal wieviel man überzieht.
du darfst nicht mehr überziehen. das mit den 4 wochen ohne strafe gilt seit 4 jahren nicht mehr, eigene erfahrung ;-))

es gibt auch "nette" Nachbarn, die für einen darauf aufpassen, ist mir mal bei meinem Anhänger passiert. Sie haben dann aber nicht mir Bescheid gesagt, sondern dem Hilfspolizisten...
ja lustig wie tolle ahnung ihr noobs habt MAN KANN SEHR WOHL überziehen sogar bis 8 Monate
einfach mal erkundigen bevor man son müll postet
2-4 monate kostet es sogar grade mal 15 euro bussgeld
bis 2 Monate hat man dann noch Zeit alles andere was drüber fällt, zahlt man ein Bussgeld ab 8 Monaten überziehen bedeutet Bussgeld + Punkte in Flensburg.
Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins
* Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
* Vier bis acht Monate überschritten: 25 €
* Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg
Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des AU-Termins
* Zwei bis acht Monate: 15 €
* Mehr als acht Monate: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg
dass sind die offiziellen Angaben von der Tüv-Rheinland Homepage
Lg
natürlich darf man überziehen. beim tüv sind es ab 3. monate(15 euro) und ab 5.überziehungsmonat 25 euro. ab dem 9.monat, den ihr überzieht gibts punkte.
beim asu sind es ab 3.monat 15euro und ab 10.überziehungsmonat gibts auch hier punkte.

ja darfst du aber nur bis einen Monat danach wird es ein bußgeld wenn die bullen dich erwischen
Weitere interessante Informationen zum Thema TÜV und ASU überziehen, habe ich hier gefunden:
http://www.autowebsite.de /verkehrsrecht/tuev-asu-ueberzogen.htm

so eine aktuelle antwort
1 monat lasse die cops durch gehen alles was drüber ist gibts bußgeld und eine stilllegung und auch punkte
ich versteh den Sinn der Frage nicht. Wenn der Termin fällig is er fällig... wenn de Hochzeitstermin hast sagst ja auch nicht ich überziehe lieber.. Das Problem bei der sache ist nicht die Polizei sondern die Versicherung. Wenn du auch nur einen Tag drüber bist zb. 31.8 TÜV abgelaufen und du baust am 1.09 ein Unfall, dann hast ein Problem.
das stimmt ich will z.B nur überziehen weil ich im nov. 09 tüv hätte aber ich will mir im dez. ein neues auto kaufen und finde es sinnlos tüv gebühren zu zahlen wenn das auto eh wegkommt!!
Tüv Gebühr wenn er dann welchen bekommt ist aber billiger als ständig Tickets und Punkte. Andere Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen nach ablauf des TÜV´s.Früher auch bekannt als Probekennzeichen.Auch nicht billig aber ohne TÜV Prüfung. Aber für 4 Wochen Kurzkennzeichen sind auf jeden Fall sicher von der Rechtslage her.
Man kann,aber man darf eigentlich und sollte nicht. Wer zu dem Termin nicht anwesend ist kann z.B. auch in ganz Deutschland zum TÜV fahren (im Urlaub) Ansonsten Termin holen für die Zeit nach der Abwesenheit oder vorher hin. Es gibt eigentlich keine Ausrede warum man den Termin nicht wahrnehmen sollte.
du darfst einen monat überziehen aber besser ist zum rechten termin