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Darf man den TÜV und ASU Termin überziehen?

gefragt von rowing am 08.09.2007 um 14:24 Uhr

Muss man unbedingt in dem Monat zum Tüv und/oder zur ASU in dem das Auto fällig ist oder kann man den Termin auch überziehen?


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marxx
beantwortet von marxx am 8. September 2007 14:34
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Es sollte der Termin schon eingehalten werden. Es geht auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. September 2007 15:43
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Dort steht es ganz genau: http://www.bussgeldkataloge.de/


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 8. September 2007 17:40
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Offiziell dürfen die Termine nicht mehr überschritten werden, aber es gibt eine legale Möglichkeit dazu, den alle Prüfstellen kennen und standardmässig machen: Kurz vor Ablauf der Frist fährst du zu einer Prüfstelle, vereinbarst einen Termin und bekommst eine "Termin-Karte". Diese kannst du in dein Auto kleben; das ist deine Karenzzeit.


Calice
beantwortet von Calice am 8. September 2007 14:24
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Ich hab mal gelernt, dass man einen Monat drüber sein kann, man muss aber nachweisen können, dass man bereits einen Termin hat.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 8. September 2007 15:31
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Es werden von den Ordnungshütern bis zu 2 Monaten toleriert. Ab 2 bis 4 Monaten kostet es 15€. Das steigert sich bis zu Punkten in Flensburg.

Es macht keinen Sinn zu überziehen um die HU-Zeiträume zu verlängern, denn die neue Plakette wird dann zurückdatiert und zeigt den gleichen Monat wie die alte.

Wie es allerdings mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht, weiß ich nicht. Das könnte auch noch kritisch werden!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 8. September 2007 14:25
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Wenn ich mich richtig erinnere hat man eine Galgenfrist von 4 Wochen, wo es nichts kostet, wenn man dich anhält. Danach wirds teuer.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 8. September 2007 17:40

Nein, das stimmt nicht mehr. Sorry.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2007 14:37
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4 Wochen werden noch toleriert, dannach gibt es Punkte und Verwarnungsgeld

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. September 2007 14:48

So ist das. Wie Du richtig sagst: Toleriert. Fällig ist die Hauptuntersuchung im angegebenen Monat.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 8. September 2007 17:42

Nein, Andreas, diese Toleranz gilt seit ein paar Jahren nicht mehr. Die TÜVs haben da interveniert (das schmälert ja ihren Verdienst).

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 9. September 2007 14:54

Warum sollte das den Verdienst schmälern? Die neue Plakette schließt sowieso direkt an das Ende der letzten an, egal wieviel man überzieht.

Kommentar von DerBayer80 am 26. März 2009 15:30

du darfst nicht mehr überziehen. das mit den 4 wochen ohne strafe gilt seit 4 jahren nicht mehr, eigene erfahrung ;-))


Morris
beantwortet von Morris am 8. September 2007 15:16
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es gibt auch "nette" Nachbarn, die für einen darauf aufpassen, ist mir mal bei meinem Anhänger passiert. Sie haben dann aber nicht mir Bescheid gesagt, sondern dem Hilfspolizisten...


anonym
beantwortet von wernerfrick am 13. November 2008 13:59
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ja lustig wie tolle ahnung ihr noobs habt MAN KANN SEHR WOHL überziehen sogar bis 8 Monate

einfach mal erkundigen bevor man son müll postet

2-4 monate kostet es sogar grade mal 15 euro bussgeld


anonym
beantwortet von frankiboy am 30. Oktober 2008 11:36
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bis 2 Monate hat man dann noch Zeit alles andere was drüber fällt, zahlt man ein Bussgeld ab 8 Monaten überziehen bedeutet Bussgeld + Punkte in Flensburg.


anonym
beantwortet von poison2k am 4. April 2009 09:48
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Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins

* Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
* Vier bis acht Monate überschritten: 25 €
* Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg

Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des AU-Termins

* Zwei bis acht Monate:  15 €
* Mehr als acht Monate: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg

dass sind die offiziellen Angaben von der Tüv-Rheinland Homepage

Lg


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 12. Juni 2009 19:11
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natürlich darf man überziehen. beim tüv sind es ab 3. monate(15 euro) und ab 5.überziehungsmonat 25 euro. ab dem 9.monat, den ihr überzieht gibts punkte.

beim asu sind es ab 3.monat 15euro und ab 10.überziehungsmonat gibts auch hier punkte.


golferman
beantwortet von golferman am 8. Juli 2009 13:30
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ja darfst du aber nur bis einen Monat danach wird es ein bußgeld wenn die bullen dich erwischen


anonym
beantwortet von olli345 am 23. August 2009 21:21
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Weitere interessante Informationen zum Thema TÜV und ASU überziehen, habe ich hier gefunden:

http://www.autowebsite.de /verkehrsrecht/tuev-asu-ueberzogen.htm


omegafreak
beantwortet von omegafreak am 24. September 2009 13:53
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so eine aktuelle antwort

1 monat lasse die cops durch gehen alles was drüber ist gibts bußgeld und eine stilllegung und auch punkte


anonym
beantwortet von Dummnickel am 3. Oktober 2009 01:51
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ich versteh den Sinn der Frage nicht. Wenn der Termin fällig is er fällig... wenn de Hochzeitstermin hast sagst ja auch nicht ich überziehe lieber.. Das Problem bei der sache ist nicht die Polizei sondern die Versicherung. Wenn du auch nur einen Tag drüber bist zb. 31.8 TÜV abgelaufen und du baust am 1.09 ein Unfall, dann hast ein Problem.


anonym
beantwortet von Babe2010 am 16. Oktober 2009 20:58
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das stimmt ich will z.B nur überziehen weil ich im nov. 09 tüv hätte aber ich will mir im dez. ein neues auto kaufen und finde es sinnlos tüv gebühren zu zahlen wenn das auto eh wegkommt!!

Kommentar von Weissnixbesser am 18. Oktober 2009 15:51

Tüv Gebühr wenn er dann welchen bekommt ist aber billiger als ständig Tickets und Punkte. Andere Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen nach ablauf des TÜV´s.Früher auch bekannt als Probekennzeichen.Auch nicht billig aber ohne TÜV Prüfung. Aber für 4 Wochen Kurzkennzeichen sind auf jeden Fall sicher von der Rechtslage her.


anonym
beantwortet von Weissnixbesser am 18. Oktober 2009 15:56
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Man kann,aber man darf eigentlich und sollte nicht. Wer zu dem Termin nicht anwesend ist kann z.B. auch in ganz Deutschland zum TÜV fahren (im Urlaub) Ansonsten Termin holen für die Zeit nach der Abwesenheit oder vorher hin. Es gibt eigentlich keine Ausrede warum man den Termin nicht wahrnehmen sollte.


Zaubermaus001
beantwortet von Zaubermaus001 am 19. Oktober 2009 12:41
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du darfst einen monat überziehen aber besser ist zum rechten termin


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