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Darf man den Sternenkranz des Eurokennzeichens an einem KFZ mit einem Aufkleber überkleben?

gefragt von Chris1981Chris1981 am 03.02.2008 um 14:14 Uhr

Hallo liebe GFler! Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Nummernschilder am Auto. Ist es erlaubt, einen Aufkleber über den Sternenkranz des Euronummernschildes zu kleben? Das ganze soll dann in etwa so aussehen: http://img267.imageshack.us/img267/2529/eurokennzeichenkq8.jpg Ich habe schon häufig gesehen, dass der Sternenkranz überklebt war und wollte das jetzt auch machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das zulässig ist. Falls nicht, könnt ihr mir dann bitte (soweit vorhanden) Quellen -in Form von Gesetzen/Verordnungen- mit angeben, in denen das geregelt ist? Vielen Dank für eure Mühe und eure guten Antworten! MfG, Chris


Reply


regideur
beantwortet von regideur am 3. Februar 2008 14:30
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Frag mal bei der Zulassungsstelle (Schilderdienst!) nach. Ich bin mir nicht sicher ob es nicht Urkundenfälschung ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Februar 2008 15:33

''Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.''

http://kuerzer.de/M0Zp7M2Fq

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 3. Februar 2008 15:38

Danke, ich wusste doch da war noch etwas.


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Februar 2008 14:39
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Ich würde mal sagen, nein, wenn ich den Text der FZV § 10 Abs. 2 im Zusammenhang mit Anlage 4 der FZV richtig deute.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 3. Februar 2008 14:40
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es ist nicht erlaubt, dazu kannst du lesen:

StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch

auch das zu dem thema habe ich gefunden:

http://www.kreis.aw-online.de/pressedienst/0000000214.html


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Februar 2008 14:53
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Verbindliche Auskunft gibt's wohl nur vom BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Kontakt http://www.bmvbs.de/-,1712/knoten.htm


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Februar 2008 15:10
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Du darfst an dem Kennzeichen nichts ändern oder überkleben. Die Tatsache, daß das bisweilen geduldet wird, ändert nichts daran.





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