Chris1981 am 03.02.2008 um 14:14 Uhr
Hallo liebe GFler! Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Nummernschilder am Auto. Ist es erlaubt, einen Aufkleber über den Sternenkranz des Euronummernschildes zu kleben? Das ganze soll dann in etwa so aussehen: http://img267.imageshack.us/img267/2529/eurokennzeichenkq8.jpg Ich habe schon häufig gesehen, dass der Sternenkranz überklebt war und wollte das jetzt auch machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das zulässig ist. Falls nicht, könnt ihr mir dann bitte (soweit vorhanden) Quellen -in Form von Gesetzen/Verordnungen- mit angeben, in denen das geregelt ist? Vielen Dank für eure Mühe und eure guten Antworten! MfG, Chris

Frag mal bei der Zulassungsstelle (Schilderdienst!) nach. Ich bin mir nicht sicher ob es nicht Urkundenfälschung ist.

Ich würde mal sagen, nein, wenn ich den Text der FZV § 10 Abs. 2 im Zusammenhang mit Anlage 4 der FZV richtig deute.

es ist nicht erlaubt, dazu kannst du lesen:
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
auch das zu dem thema habe ich gefunden:

Verbindliche Auskunft gibt's wohl nur vom BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Kontakt http://www.bmvbs.de/-,1712/knoten.htm

Du darfst an dem Kennzeichen nichts ändern oder überkleben. Die Tatsache, daß das bisweilen geduldet wird, ändert nichts daran.
''Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.''
http://kuerzer.de/M0Zp7M2Fq
Danke, ich wusste doch da war noch etwas.