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Darf man den Mietvertrag vor Unterschrift noch zur Prüfung mitnehmen?

Frage von gamira gamira

Wir haben bald einen Termin mit unserem künftigen Vermieter. Die Konditionen sind so weit ausgehandelt, nun wird er den Vertrag fertig machen und uns vorlegen. Kann man in einem solchen Fall den Mietvertrag noch mal für einen Tag mitnehmen um ihn in Ruhe zu prüfen oder ist das unüblich oder Verhadnlungssache?

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Antworten (10)

  • 11
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    ein seriöser vermieter wird da nix dagegen haben, dass du die sache nochmal genau daheim prüfst und überdenkst.

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Im Gegensatz zu den Meinungen oben, wuerde ich bei Weigerung des Vermieters, mir einen andern suchen. Pruefe mit wem man sich bindet.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    so sehe ich da auch bruno.

    Kommentar von gamira gamiragamira

    Ok, ich war ein bisschen unsicher, ich halte ihn auf jeden Fall für seriös - aber man will ihn ja auch nicht gleich verärgern ;) Danke für die zahlreichen Super-Antworten an alle!!!!

    Kommentar von Wasserlilli WasserlilliWasserlilli

    Entschuldigung, aber warum ist diese kurze Antwort 11mal mit Daumen hoch bewertet worden....??

    Kommentar von Bruno BrunoBruno

    Einfach. Weil 11 Menschen die Antwort gut fanden. Laenge ist nicht massgebend, der Gehalt zaehlt.

  • 7
    Antwort von solf1 solf1

    Bei soviel Misstrauen, würde ich als Vermieter zurücktreten und einen anderen nehmen (suchen)!Die wichtigsten Punkte vor Ort nochmals anschauen und dann unterschreiben. Gruss Solf

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    oh, oh, solf...drum prüfe wer sich bindet, oder wie war das sprichwort?

    da soll es die tollsten dinger geben mit vermietern und vertragspartnern....hat mit misstrauen absolut nix zu tun.

    Kommentar von solf1 solf1solf1

    Weisst du EZ ich bin manchmal einfach zu blauäugig.. Danke, dass du zu mir schaust :-)

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Mißtrauen ist bei Verträgen immer angebracht. Könnte man jedem vertrauen, bräuchte man keine Verträge!

    Blindes Vertrauen hätte mich bei einem früheren Arbeitgeber die gesamte Abfindung kosten können.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Es ist das Recht eines jeden Vertragspartners, sich den Vertrag zu Hause in Ruhe durchzulesen und u.U. zu prüfen, ob er rechtlich einwandfrei ist bzw. die Konditionen den eigenen Vorstellungen entsprechen. Es wäre auch vorteilhaft, den Vertrag einem Mieterschutzverein zur Prüfung vorzulegen (das musst du ja dem Vermieter nicht auf die Nase binden). Das hat nichts mit Mißtrauen zu tun. Wer das unterstellt, liegt falsch. Insofern der Vermieter das aber ablehnt, hätte ich allerdings Bedenken mit ihm einen Vertrag abzuschließen.

  • 4
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Natürlich! Ich würde von "meinem" Mieter sogar erwarten, dass er sich den Vertrag über Nacht durchliest. Schließlich hätte ich gern seriöse und verantwortungsvolle Mieter, keine, die alles unbesehen unterschreiben. Und eine genaue Prüfung ist doch ein Zeichen von Seriosität.

  • 4
    Antwort von tradaix tradaix

    Ja. Und in Ruhe den Vertrag durchlesen und eventuell Rat bei Dritten einholen, darauf solltest Du nicht verzichten.

  • 2
    Antwort von RalfK RalfK

    Ich empfehle in diesem Fall den Vertrag noch vor dem Termin zur Ansicht anzufordern. Vielleicht geht es ja sogar per e-mail oder fax.

    Kommentar von Clouse Clouse

    per eMail oder Fax? Ist das nicht ein wenig gefaehrlich, sich auf eine Abschrift statt auf das Original zu verlassen?

  • 2
    Antwort von Herold Herold

    Das Recht hast Du und ich würde auch darauf bestehen!!

  • 2
    Antwort von koira1975 koira1975

    Das kannst Du machen. Vielleicht bittest Du ihn auch den Vertrag zu zu schicken, dann habt ihr nicht zweimal die Rennerei.

  • 0
    Antwort von VolkerR VolkerR

    Das sollte man sogar dringend machen. Meine Maus und ich hatten damals auch bei unserer ersten Wohnung einfach unterschrieben. Was stellte sich hinterher raus? Wir mussten den Gehweg bei Schnee räumen, den Garten mit pflegen und alle 2 Jahre renovierren. Das war echt ziemlich blöd.... im Endeffekt sind wir noch rausgekommen, weil wir nen Anwalt beauftragt hatten, den Vertrag mal zu überprüfen und natürlich die Hälfte dieser Sachen alles unwirksam war... würde dir also dringend raten, mal nen Anwalt drüberschauen zu lassen. So teuer ist das auch gar nicht, geht z.B. auch auch schon für 90 EUro oder so... schau einfach mal hier https://www.recht-gehabt.de/rechtshop/mietrecht/mietvertrag-pruefen-lassen/

    LG

  • 0
    Antwort von gamira gamira

    Ich danke euch allen hier ausdrücklich für die prima ehrlichen Antworten!! Wir waren heute da und der Vermieter wird uns - so wie's scheint - den Vertrag (wenn er denn fertig ist) zur Ansicht überlassen.

  • 0
    Antwort von linuxopa linuxopa

    Das mit dem Zweitschlüssel ist nicht unsinnig, denn in der Garage steht ein Gerät mit leichtentzündlichem Inhalt. Ich habe es schon erlebt, dass Benzin auslief (Tiefgarage, abgeschlossene Boxen mit Gitterabtrennung) und der Mieter in Urlaub war. Der Vermieter hatte einen Schlüssel und die Feuerwehr konnte das dann regeln.

    Kommentar von solf1 solf1solf1

    falsche Baustelle! :-) Ist aber lustig..

    Kommentar von linuxopa linuxopalinuxopa

    Tja ... Alz oder was? da war sone Frage wegen Garagenmiete ... ich glaub ich werd senil

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    herrlich!

    schon deshalb würde ich darauf bestehen, den vertrag nochmal überdenken zu können :o)))

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