gamira am 21.02.2008 um 22:51 Uhr
Wir haben bald einen Termin mit unserem künftigen Vermieter. Die Konditionen sind so weit ausgehandelt, nun wird er den Vertrag fertig machen und uns vorlegen. Kann man in einem solchen Fall den Mietvertrag noch mal für einen Tag mitnehmen um ihn in Ruhe zu prüfen oder ist das unüblich oder Verhadnlungssache?
ein seriöser vermieter wird da nix dagegen haben, dass du die sache nochmal genau daheim prüfst und überdenkst.

Bei soviel Misstrauen, würde ich als Vermieter zurücktreten und einen anderen nehmen (suchen)!Die wichtigsten Punkte vor Ort nochmals anschauen und dann unterschreiben. Gruss Solf
DrLove am 21. Februar 2008 22:53 sehe ich auch so!
oh, oh, solf...drum prüfe wer sich bindet, oder wie war das sprichwort?
da soll es die tollsten dinger geben mit vermietern und vertragspartnern....hat mit misstrauen absolut nix zu tun.
solf1 am 21. Februar 2008 23:09 Weisst du EZ ich bin manchmal einfach zu blauäugig.. Danke, dass du zu mir schaust :-)
dock69 am 21. Februar 2008 23:34 Mißtrauen ist bei Verträgen immer angebracht. Könnte man jedem vertrauen, bräuchte man keine Verträge!
Blindes Vertrauen hätte mich bei einem früheren Arbeitgeber die gesamte Abfindung kosten können.
albatros am 24. Februar 2008 09:55 Es ist das Recht eines jeden Vertragspartners, sich den Vertrag zu Hause in Ruhe durchzulesen und u.U. zu prüfen, ob er rechtlich einwandfrei ist bzw. die Konditionen den eigenen Vorstellungen entsprechen. Es wäre auch vorteilhaft, den Vertrag einem Mieterschutzverein zur Prüfung vorzulegen (das musst du ja dem Vermieter nicht auf die Nase binden). Das hat nichts mit Mißtrauen zu tun. Wer das unterstellt, liegt falsch. Insofern der Vermieter das aber ablehnt, hätte ich allerdings Bedenken mit ihm einen Vertrag abzuschließen.

Natürlich! Ich würde von "meinem" Mieter sogar erwarten, dass er sich den Vertrag über Nacht durchliest. Schließlich hätte ich gern seriöse und verantwortungsvolle Mieter, keine, die alles unbesehen unterschreiben. Und eine genaue Prüfung ist doch ein Zeichen von Seriosität.

Ja. Und in Ruhe den Vertrag durchlesen und eventuell Rat bei Dritten einholen, darauf solltest Du nicht verzichten.

Ich empfehle in diesem Fall den Vertrag noch vor dem Termin zur Ansicht anzufordern. Vielleicht geht es ja sogar per e-mail oder fax.
Clouse am 25. April 2008 14:00 per eMail oder Fax? Ist das nicht ein wenig gefaehrlich, sich auf eine Abschrift statt auf das Original zu verlassen?

Das Recht hast Du und ich würde auch darauf bestehen!!

Das kannst Du machen. Vielleicht bittest Du ihn auch den Vertrag zu zu schicken, dann habt ihr nicht zweimal die Rennerei.

Ich danke euch allen hier ausdrücklich für die prima ehrlichen Antworten!! Wir waren heute da und der Vermieter wird uns - so wie's scheint - den Vertrag (wenn er denn fertig ist) zur Ansicht überlassen.
Das mit dem Zweitschlüssel ist nicht unsinnig, denn in der Garage steht ein Gerät mit leichtentzündlichem Inhalt. Ich habe es schon erlebt, dass Benzin auslief (Tiefgarage, abgeschlossene Boxen mit Gitterabtrennung) und der Mieter in Urlaub war. Der Vermieter hatte einen Schlüssel und die Feuerwehr konnte das dann regeln.
solf1 am 21. Februar 2008 22:58 falsche Baustelle! :-) Ist aber lustig..
Tja ... Alz oder was? da war sone Frage wegen Garagenmiete ... ich glaub ich werd senil
herrlich!
schon deshalb würde ich darauf bestehen, den vertrag nochmal überdenken zu können :o)))
Im Gegensatz zu den Meinungen oben, wuerde ich bei Weigerung des Vermieters, mir einen andern suchen. Pruefe mit wem man sich bindet.
so sehe ich da auch bruno.
Ok, ich war ein bisschen unsicher, ich halte ihn auf jeden Fall für seriös - aber man will ihn ja auch nicht gleich verärgern ;) Danke für die zahlreichen Super-Antworten an alle!!!!
Entschuldigung, aber warum ist diese kurze Antwort 11mal mit Daumen hoch bewertet worden....??
Einfach. Weil 11 Menschen die Antwort gut fanden. Laenge ist nicht massgebend, der Gehalt zaehlt.