gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf man den Mietvertrag vor Unterschrift noch zur Prüfung mitnehmen?

gefragt von gamiragamira am 21.02.2008 um 22:51 Uhr

Wir haben bald einen Termin mit unserem künftigen Vermieter. Die Konditionen sind so weit ausgehandelt, nun wird er den Vertrag fertig machen und uns vorlegen. Kann man in einem solchen Fall den Mietvertrag noch mal für einen Tag mitnehmen um ihn in Ruhe zu prüfen oder ist das unüblich oder Verhadnlungssache?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.194 wohnen x 7.305 miete x 3.302 mietvertrag x 754

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Februar 2008 22:51
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein seriöser vermieter wird da nix dagegen haben, dass du die sache nochmal genau daheim prüfst und überdenkst.

Kommentar von Bruno am 21. Februar 2008 23:08

Im Gegensatz zu den Meinungen oben, wuerde ich bei Weigerung des Vermieters, mir einen andern suchen. Pruefe mit wem man sich bindet.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Februar 2008 23:14

so sehe ich da auch bruno.

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 21. Februar 2008 23:53

Ok, ich war ein bisschen unsicher, ich halte ihn auf jeden Fall für seriös - aber man will ihn ja auch nicht gleich verärgern ;) Danke für die zahlreichen Super-Antworten an alle!!!!

Kommentar von Wasserlilli am 22. Februar 2008 19:49

Entschuldigung, aber warum ist diese kurze Antwort 11mal mit Daumen hoch bewertet worden....??

Kommentar von Bruno am 22. Februar 2008 20:59

Einfach. Weil 11 Menschen die Antwort gut fanden. Laenge ist nicht massgebend, der Gehalt zaehlt.


solf1
beantwortet von solf1 am 21. Februar 2008 22:52
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei soviel Misstrauen, würde ich als Vermieter zurücktreten und einen anderen nehmen (suchen)!Die wichtigsten Punkte vor Ort nochmals anschauen und dann unterschreiben. Gruss Solf

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 21. Februar 2008 22:53

sehe ich auch so!

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 21. Februar 2008 22:54

Ich auch.

Kommentar von 0d83bf1f3e2207b8171a8d3dd49a63ddsmallYoKon am 21. Februar 2008 22:56

ebenso.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Februar 2008 23:06

oh, oh, solf...drum prüfe wer sich bindet, oder wie war das sprichwort?

da soll es die tollsten dinger geben mit vermietern und vertragspartnern....hat mit misstrauen absolut nix zu tun.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 21. Februar 2008 23:09

Weisst du EZ ich bin manchmal einfach zu blauäugig.. Danke, dass du zu mir schaust :-)

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 21. Februar 2008 23:34

Mißtrauen ist bei Verträgen immer angebracht. Könnte man jedem vertrauen, bräuchte man keine Verträge!

Blindes Vertrauen hätte mich bei einem früheren Arbeitgeber die gesamte Abfindung kosten können.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 24. Februar 2008 09:55

Es ist das Recht eines jeden Vertragspartners, sich den Vertrag zu Hause in Ruhe durchzulesen und u.U. zu prüfen, ob er rechtlich einwandfrei ist bzw. die Konditionen den eigenen Vorstellungen entsprechen. Es wäre auch vorteilhaft, den Vertrag einem Mieterschutzverein zur Prüfung vorzulegen (das musst du ja dem Vermieter nicht auf die Nase binden). Das hat nichts mit Mißtrauen zu tun. Wer das unterstellt, liegt falsch. Insofern der Vermieter das aber ablehnt, hätte ich allerdings Bedenken mit ihm einen Vertrag abzuschließen.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 22. Februar 2008 09:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich! Ich würde von "meinem" Mieter sogar erwarten, dass er sich den Vertrag über Nacht durchliest. Schließlich hätte ich gern seriöse und verantwortungsvolle Mieter, keine, die alles unbesehen unterschreiben. Und eine genaue Prüfung ist doch ein Zeichen von Seriosität.


tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Februar 2008 23:02
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Und in Ruhe den Vertrag durchlesen und eventuell Rat bei Dritten einholen, darauf solltest Du nicht verzichten.


RalfK
beantwortet von RalfK am 21. Februar 2008 22:54
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich empfehle in diesem Fall den Vertrag noch vor dem Termin zur Ansicht anzufordern. Vielleicht geht es ja sogar per e-mail oder fax.

Kommentar von 7af2516203956b5cf13367afef1e9a01smallClouse am 25. April 2008 14:00

per eMail oder Fax? Ist das nicht ein wenig gefaehrlich, sich auf eine Abschrift statt auf das Original zu verlassen?


Herold
beantwortet von Herold am 21. Februar 2008 22:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Recht hast Du und ich würde auch darauf bestehen!!


koira1975
beantwortet von koira1975 am 21. Februar 2008 22:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kannst Du machen. Vielleicht bittest Du ihn auch den Vertrag zu zu schicken, dann habt ihr nicht zweimal die Rennerei.


gamira
beantwortet von gamira am 22. Februar 2008 22:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich danke euch allen hier ausdrücklich für die prima ehrlichen Antworten!! Wir waren heute da und der Vermieter wird uns - so wie's scheint - den Vertrag (wenn er denn fertig ist) zur Ansicht überlassen.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 21. Februar 2008 22:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das mit dem Zweitschlüssel ist nicht unsinnig, denn in der Garage steht ein Gerät mit leichtentzündlichem Inhalt. Ich habe es schon erlebt, dass Benzin auslief (Tiefgarage, abgeschlossene Boxen mit Gitterabtrennung) und der Mieter in Urlaub war. Der Vermieter hatte einen Schlüssel und die Feuerwehr konnte das dann regeln.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 21. Februar 2008 22:58

falsche Baustelle! :-) Ist aber lustig..

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 22. Februar 2008 11:54

Tja ... Alz oder was? da war sone Frage wegen Garagenmiete ... ich glaub ich werd senil

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Februar 2008 23:02

herrlich!

schon deshalb würde ich darauf bestehen, den vertrag nochmal überdenken zu können :o)))


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.