Eine Freundin hat am Wochenende in der Disko einen Geldbeutel mit Hundertfünfzig Euro gefunden und ihn bei der Polizei abgegeben. Jetzt haben wir gerade diskutiert, ob sie sich den Finderlohn einfach rausnehmen darf oder nicht...
Darf man den Finderlohn einfach aus dem Geldbeutel nehmen?
Antworten (13)
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GBW01GBW01
Natürlich nicht.
Wenn der Besitzer auftaucht kann sie nach Finderlohn fragen.
Grad ergoogelt:
§ 971 BGB Finderlohn.(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
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aleidaaleida
Nein ! Es liegt im Ermessen des Verlierers, ob sie welchen bekommt oder nicht... normalerweise sollte sie aber einen bekommen !
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RoemershagRoemershag
sie hat einen Anspruch auf Finderlohn, der ist gesetzlich geregelt im BGB: § 971 Finderlohn (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. --Selbst was rausnehmen geht natürlich NICHT--
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tigrispantheratigrispanthera
Nein, das wäre Diebstahl. Sie hat aber einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn gem. BGB Paragraph 971.
Gibt es ein Minimum an Finderlohn das einem (gesetzlich) zusteht?
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didigdidig
das darf man natürlich nicht ! nimmt der kellner sich auch sein trinkgeld selbst aus deinem geldbeutel ??? 10 prozent finderlohn kannst du nur vom besitzer selbst bekommen...
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gelbeXtomategelbeXtomate
NATÜRLICH NICHT! Das wäre Diebstahl! Schön, dass ihr die Geldbörse abgegeben habt. Es gibt wenige so ehrliche Menschen! Finderlohn kannst du erst ab einem bestimmten Betrag verlangen:
Finnderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:
* bis 500 €: 5 % des Wertes, * über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.Wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzusetzen.
Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 % festgesetzt.
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978 BGB).
(wiki)
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JamieAinaJamieAina
nein es muss ja auch keinen Finderlohn geben. Das ist ja freiwillig
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Socat5Socat5
Selbstverständlich nicht. Bei dieser Summe muss sie gar nichts bekommen. Das liegt im Ermessen des Verlierers.
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wiede1976 nein, das ist diebstahl
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Nein, das darf sie natürlich nicht. Den bekommst sie dann vom Besitzer.
doch http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-ein-minimum-an-finderlohn-das-einem-gesetzlich-zusteht