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darf man den erbbauzins auf den mieter umlegen
Frage von
frankdoof
Antworten (1)
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3Antwort von
MismidMismid
nein. Grundstückskosten, Hausanschaffungskosten, Verwaltungskosten oder Darlehenszinsen sind Sache des Vermieters. Das muß man vorab bei der Bestimmung der Miete in die Miete einrechnen, bevor man den Mietvertrag abschließt. Es sind keine Nebenkosten
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