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Darf man den Bluttest bei der Polizei verweigern?

Frage von Andrew0 Andrew0

Hallo,

ein guter Bekannter, hat mir neulich erzählt, dass man bei Polizeikontrollen jegliche Schnelltests verweigern darf. Hat die Polizei jedoch einen Verdacht, dass ich womöglich Alkohol oder Drogen konsumiert habe, darf sie mich zu einem Bluttest mitnehmen. Nun die Frage: Wenn ich nun den Schnelltest verweigere und die Polizei mich mitnimmt und einen Bluttest durchführt (auf Drogen und/oder Alkohol), muss ich diesen Test in jedem Fall selber bezahlen? Damit meine ich, muss ich diesen Test auch zahlen wenn ich keine Drogen/Alkohol im Blut habe und unschuldig bin?

Wäre für jede Antwort dankbar! Danke :)

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Antworten (21)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Den Schnelltest darf man in der Tat verweigern. Wenn die Polizei aber den Verdacht hat, dass man Alkohol in zu großen Mengen oder Rauschmittel konsumiert hat, dann wird ein Bluttest auf der Wache durchgeführt, dieser notfalls auch unter Anwendung von Zwang. Zu zahlen ist dieser meines Wissens nicht, zumindest nicht, wenn dieser negativ ausfällt.

    Angeordent wurde er schließlich durch die Polizei und wenn es das gute Recht ist den Schnelltest zu verweigern, kann man dafür nicht mit den Kosten "bestraft" werden. Warum man den Schnelltest aber verweigern sollte, wenn man nichts zu verbergen hat, verstehe ich nicht so ganz.

    Ich wurde schon ziemich häufig angehalten, musste aber nie pusten. Polizisten haben in aller Regel einen guten Blick dafür, ob man etwas eingenommen/-geworfen hat oder nicht.

    Kommentar von Andrew0 Andrew0

    Dazu muss ich sagen, dass ich ebenfalls mehrmals in eine Kontrolle reingeraten bin und ich das Glück hatte, dass es sich um junge, engagierte Polizisten handelte, die ihre "Möglichkeiten" ausleben wollten. So sollte ich einmal pusten und habe es verweigert, da es mittlerweile nicht mehr meine erste Kontrolle war. Einer der Polizisten hat dann mein Auto umgeparkt und sie wollten mich tatsächlich einsteigen lassen. Im Endeffekt habe ich gepustet und hatte 0,0 Promille, als ich jedoch gefragt habe warum das alles nötig war, meinte einer der Polizisten mit einem fiesen Grisen: "Also ich habe Alkohol gerochen und hatte den Verdacht, dass sie etwas getrunken haben. Aber der Geruch hätte ja auch von den umliegenden Häusern stammen können..."

    Kommentar von ArwensStern66 ArwensStern66ArwensStern66

    Ja,ja so welche hatte ich auch schon an der Backe.

    Allerdings habe ich einen VW Bus voller Schnapsleichen und ich war die einzige die nichts alkoholisches intus hatte.

    Eigentlich wollte ich nurnoch schnell nach Hause, da kommen diese Dödel .

    Erstmal Pusten .. nix, dann gings los, sie wollten unbedingt was finden, war aber alles da.

    Da wollten sie mir ein Protokoll schreiben,weil angeblich die Reifen zu abgefahren währen. Da habe ich dann mit ner Anzeige wegen Nötigung gedroht,da wars dann gut.

    Kommentar von Quickys1 Quickys1Quickys1

    Hallo,

    ich kann nicht nachvollziehen, was in einem Verkehrsteilnehmer vorgeht, der den Schnelltest ableht, nur weil er sich quer stellen möchte.

    Drogen sind nun mal ein echtes Problem auf unseren Straßen (und nicht nur dort).

    Wie soll ein Polizeibeamter (ob nun jung und engagiert oder alt und phlegmatisch) die Besoffenen oder Zugekifften von denen trennen, die selbige nach Hause fahren???

    Wer so nach Sprit stinkt, dass man die Fahne draußen, an der frischen Luft bei Wind und Abgasdüften riechen kann, braucht keinen Schnelltest mehr machen.

    Der wird dann eh zur Ader gelassen und das ist auch gut so!!!

    Da brauchen die Polizisten noch so tolle Grundgesetzapostel, die aus Prinzip den Schnelltest ablehnen, weil sie sich der Willkür der Staatsmacht ausgesetzt fühlen.

    Als wenn die Jungs nicht nichts besseres zu tun hätten. Die stehen da ja auch nur, um den gemeinen Verkehrsteilnehmer zu ärgern.

    Pusten und weiterfahren. Oder sich gegen "die Staatsmacht durchsetzen" und ein Stündchen später nach hause kommen... Das geht für meine Begriffe vollkommen in Ordnung.

    Ich glaube nicht, dass es in unserer Republik Polizisten gibt die gegen jemanden eine Blutprobe anordnen, wenn die WISSEN, dass derjenige nix intus hat.

    Gruß, der Quicky

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    Antwort von WildpinkWitch WildpinkWitch

    So viel ich weiß, darfst du den Schnelltest verweigern. Und.... selbst den Bluttest auf der Wache brauchst du nicht zahlen, wenn der negativ ausfällt.

    Ich weiß nur nicht, ob man den zahlen muss, wenn der positiv ausfällt. :(

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    Antwort von ArwensStern66 ArwensStern66

    Ja, Recht auf körperliche Unversehrtheit!

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    Antwort von poulenc87 poulenc87

    Du darfst den Test verweigern. Dann nehmen sie Dich mit. Welcher Mensch, der gar keine Drogen konsumiert hat, geht freiwillig mit?

    Ich würde also in diesem Fall den Schnelltest machen.

    Wenn Du dennoch lieber mitgehst und den Bluttest gemacht bekommst, musst Du den nicht zahlen, wenn Du unschuldigt bist - im Gegenteil stünde Dir nicht eigentlich Schadensersatz zu, weil Du unschuldig bist? Du müsstest ja weder Schnelltest noch Bluttest machen.

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    Antwort von Wolff966 Wolff966

    Zu einem solchen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen bedarf es einer richterlichen Anordnung.Wirklich.Aber kein Recht ohne Ausnahme.Bei Gefahr im Verzug-und nur dann-darf er ohne Richterbeschluss vollzogen werden.Bezahlen muss man selber garnichts!

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Text ging nicht,sorry hier ein Auszug:Das Gesetz ist klar: Blutproben, auch bei Verstößen im Straßenverkehr, darf nur ein Richter anordnen. Nur bei “Gefahr im Verzug” dürfen auch Staatsanwälte oder Polizisten eine Blutprobe veranlassen. (Law Blog) sende auch gleich den Link dazu!

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

  • 1
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Den Test zahlt der Staat!

    Kommentar von Reling RelingReling

    Meines Wissens ist das in der Tat so. DH!

  • 1
    Antwort von Chris308 Chris308

    Habe noch nie gehört, dass man da zahlen muss!

    Kommentar von Reling RelingReling

    Das wäre auch mir völlig neu. DH!

  • 1
    Antwort von ocbraucher21 ocbraucher21

    Kommt auf das Bundesland an. In manchen Bundesländern braucht man dazu einen richterlichen Beschluss/richterliche ANordnung.

    Wenn du nix drin hast, musst du natürlich nciht zahlen, ist ja der Fehler der Polizei.

    Kommentar von Ghost696 Ghost696Ghost696

    seit neusten nicht mehr

    Kommentar von ocbraucher21 ocbraucher21ocbraucher21

    Dann sorry.

    Kommentar von Scanner ScannerScanner

    Natürlich.

    Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Kommentar von Foerster1973 Foerster1973Foerster1973

    Es ist der Fehler der Polizei, dass er den Schnelltest verweigert?

    Kommentar von ocbraucher21 ocbraucher21ocbraucher21

    Es ist der Fehler der Polizei jemanden anzuhalten und zu einem Test aufzufordern obwohl er keine Drogen genommen hat.

    Den Schnelltest zu verweigern ist sein Recht.

    So besser verstanden?

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Richtig:die Polizei muss einen begründeten Tatverdacht haben,Ausfallerscheinungen,Alkoholgeruch etc.

    Kommentar von Foerster1973 Foerster1973Foerster1973

    Ja, so rum bekommt es Sinn.

    Kommentar von ocbraucher21 ocbraucher21ocbraucher21

    Hat ja lange gedauert ^^

    Kommentar von Reling RelingReling

    Darum geht es in der Frage nicht.

    Kommentar von ocbraucher21 ocbraucher21ocbraucher21

    Ist ja egal.

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    Antwort von TobiasClaren TobiasClaren

    Interessant ist hier, dass die Österreicher das Recht auf körperliche Unversehrtheit hier höher ansehen als das Bundesregime Deutschland.

    Man darf immer verweigern, auch wenn man ganz deutshcland hoch alkoholisiert ist. In dem Fall wird dann aber das höchstmögliche Strafmaß bei Alkohol am STeuer verhängt.

    Im BRD ist die Perversität dass man ein Grundgesetz bricht, um den Bürger vor sich selbst zu schützen ("könnte ja auch geringer oder gar kein Alkoholkonsum vorliegen").

    Interessant wäre auch die Frage ob sich ein Arzt aus Gewissensgründen weigern darf. Ob er dann seitens des Krankenhauses Ärger bekommen kann. Würden sich alle Ärzte weigern, hätte die Polizei ein Problem.

    Zumahl amn als Arzt auch mal daran denken sollte in welche Gefahr man sich begibt wenn man jemand gegen seinen Willen Blut abnimmt. Nicht in der SItuation, sondern durch Rache danach. Ich würde den Arzt danach fertig machen. Da hätte ich auch keine Skrupel dafür zu sorgen, dass er in der Öffentlichkeit wegen etwas schlecht da steht dass er nie getan hat.

    Man muss sich das mal moralisch überlegen., Ein Arzt der sich an so etwas beteiligt ist nicht besser als Mengele und seine Helfer...

    Ich sah in einer Doku über Ärzte (Essen usw. Mehrteiler der ÖR) mal zufällig einen Notarzt der erklörte wenn die Frau nicht freiwillig mitkommt, erklärt er sie für unzurechnungsfähig. Wenn das mal wiederholt wird, notiere ich mir seinen Namen und Krankenhaus. Ich könnte mir offenem Bauch an der Straße liegen, und man dürfte mir nicht gegen meinen Willen helfen. Notfalls auf einem T-Shirt oder Armband.

    Kommentar von TobiasClaren TobiasClarenTobiasClaren

    "ganz deutshcland" gehört da natürlich nicht hin (evtl. Copy&Paste-Fehler).

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    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    Die Fehlerquote bei den üblicherweise zum Einsatz kommenden Schnell-Tests liegt bei bis zu 30 %.

    Ein wunderschöner Grund, um eine Schnell-Testung kategorisch zurückzuweisen. Wird eine Blutprobe in Ausicht gestellt, nachfragen, ob diese richterlich angeordnet werden muss, denn soweit ich weiß, ist dies bislang nicht bundeseinheitlich geregelt.

    Oftmals hilft bei reinen Verdachtskontrollen der bloße Spruch:"Moment, ich rufe eben meinen Anwalt an und werde ihn zum Geschehen hinzuziehen..."

    Zu den Kosten gilt: Bei negativen Befunden natürlich auch keine Kosten.

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    Antwort von x22121990x x22121990x

    ja kannst du aber aufm revier musste dann mit machen aber die meisten haben da keine lust drauf

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    Antwort von Reling Reling

    Leider habe ich auch nach einigem Googlen online kein Gesetz oder keine Durchführungsverordnung finden können, mit der deine Frage beantwortet wäre.

    Den diversen Jura- und Verkehrsforen ist allerdings die einheitliche Aussage zu entnehmen, dass im Falle eine Blutprobe negativ ausfällt, keine Kosten auf den Verkehrsteilnehmer zukommen. Fällt die Blutprobe hingegen positiv aus, zahlt der Schuldige die Blutprobe.

    In deinem Falle wäre die Antwort also: wenn du unschuldig bist, musst du die Blutprobe nicht zahlen.

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    Antwort von Akkise Akkise

    Wenn du den Schnelltest verweigerst und die nen verdacht haben dass du Drogen genommen hast, dann können sie dich mitnehmen und eine Zwangs blutkontrolle machen lassen. Auch gegen deinen Willen. Wenn dieser test negativ ausfällt, wirst du nichts zahlen müssen. Falls es aber Positiv ausfällt, hast du unnötig Arbeit und Kosten verursacht und musst diese dann Zahlen.

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    Antwort von Andrew0 Andrew0

    Ok ich fasse eure Antworten nochmals zusammen :)

    1. Der Bluttest kann nicht verweigert werden.
    2. Der Bluttest kostet michts nichts, wenn er negativ ausfällt.

    Ich verstehe nur die Antwort von Lillybeth nicht ganz: Aber ich würde den Schnelltest immer vorziehen, weil er zum einen "schnell" geht und Du sofort wieder wegkannst,wenn nichts ist und er, gerade was Marihuana angeht, nicht so sensibel ist wie der Bluttest.

    Soweit ich mich aus dem Biologieunterricht in der Schule erinnern kann, ist Marihuana noch weitaus länger im Urin, Schweiß und Haaren nachweisbar, als im Blut, wo ja eigentlich das Vorhandensein die Wahrnehmung beeinflusst. Ist es nicht so, dass dann eigentlich ein Schnelltest zu meinem Negativen ausfallen würde, wenn ich keine Substanzen mehr im Blut, aber im Schweiß, habe???

    Kommentar von WildpinkWitch WildpinkWitchWildpinkWitch

    So viel ich weiß,... wenn der Schnelltest positiv ausfällt muss eine große Blutuntersuchung folgen!!

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    Antwort von Fantho Fantho

    Hallo Andrew0,

    hier habe ich etwas gefunden: Eine Urinprobe ist freiwillig und darf nicht erzwungen werden! Ein Bluttest bei der Polizei im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle muss geduldet werden! Alle angeordneten Maßnahmen muss man selbst bezahlen; sehr teuer. Auszug aus: http://www.cannabislegal.de/dateien/fuehrerschein.pdf Des Weiteren kann man per Online Fragen an Anwälte stellen auf http: //archiv.raid-rush.ws/t-377508.html MfG Fantho

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    Antwort von Lillybeth Lillybeth

    Du darfst ihn weder verweigern noch musst Du ihn bezahlen. Aber ich würde den Schnelltest immer vorziehen, weil er zum einen "schnell" geht und Du sofort wieder wegkannst,wenn nichts ist und er, gerade was Marihuana angeht, nicht so sensibel ist wie der Bluttest. Heißt: In einem bestimmten Bereich wird der Schnelltest noch nicht positiv ausfallen, beim Bluttest gibts aber ein Problem.

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Natürlich darf er ihn verweigern.Das habe ich selbst schon öfters gemacht.Es ist nur unüblich.Der Polizeibeamte ist jedesmal verblüfft.Da ich nichts konsumiert habe,frage ich jedesmal:"welche Ausfallerscheinungen ich habe,die eine solche Maßnahme begründen"?Das war es dann ;-))

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    Antwort von frugivore frugivore

    Ich unterstelle mal unseren Polizeibeamten das sie einen Verkehrsteilnehmer mit 0,0 Promille Alkohol mit freiem Auge feststellen können ohne eine Blutprobe anordnen müssen :-)

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Dem ist leider nicht so.Bei mir in der Nähe gibt es eine Polizeischule die regelmässig und verdachtsunabhängig solche Kontrollen durchführt.Somit muss ich seit Jahren öfter,ohne Grund,solche Kontrollen über mich ergehen lassen.

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    überleg dir gute theorien und antworten womit du den werdenden polizisten dann verblüffst und er nicht mehr polizist werden will xd

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    Antwort von Scanner Scanner

    Die Polizei nimmt den mit und holt den entsprechenden Arzt, der dafür zuständig ist.

    Und der bringt die richterliche Anordnung gleich mit. Geht relativ schnell.

    Wenn der Test positiv ist, zahlst Du den.

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    wie ist es eigentlich, wenn man es überhaupt nicht will ? Also wird man mit gewalt dort hin gebracht, und man weigert sich trotzdem, was dann? Zerren die dich zum arzt und halten dich fest und stecken dir trotz deines willens eine spritze in arm oder wie ?

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    So einfach ist es nicht!Nachts eine richterl.Anordnung zu bekommen ist schwierig ;-)) Dann geht es nur mit Gefahr im Verzug-ist der Test negativ,ist es Körperverletzung ;-)))

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    wolff966 dann wäre es doch sinnlos jemanden dann mitzunehmen oder nicht ? Wenn die es nicht dürften, würden die auch kaum jemanden mitnehmen. Und wenn die ein beschluss dafür brauchen und erst am nächsten tag einer kommt, ist das auch sinnlos weil bis dahin die meisten konsumierten sachen auch weg sind. Ausserdem gibt es wie genau wie Noth Apotheken auch not staatsanwälte bzw richter die auch nachts arbeiten.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Gefahr ist hier, dass die Maßnahme, nämlich der Bluttest, nicht mehr in der Lage wäre das Ergebnis zu liefern. Somit darf er auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Sicher?

    Hast du vielleicht eine Quelle für deine Aussage? Interessiert mich jetzt ebenfalls.

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    falls du mich meinst mit der not apotheken aussage ^^ ich weiß nicht genau wie es in Deutschland ist, aber ich kenne es von einigen anderen Ländern, dass es dort "Not" Staatsanwälte gibt. Wie sie nun wirklich genannt werde weiß ich nicht.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Was hat der Arzt mit dem Richter zu schaffen? Der darf ohne Einwilligung des Patienten nicht tätig werden. Das darf er auch gegen den Willen des Patienten erst, wenn der Beschluß eines Richters oder, wenn dieser nicht erreichbar ist und der Erfolg der Untersuchung zu scheitern droht, der der Staatsanwaltschaft oder der Polizei vorliegt.

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    Antwort von Foerster1973 Foerster1973

    Ich schätze mal, du wirst für den Bluttest zur Kasse gebeten. Dann du hättest ihn ja einfach durch den Schnelltest verhindern können.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Nein. Ein positiver Schnelltest zieht mit Sicherheit einen Bluttest nach sich.

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    Antwort von freezyderfrosch freezyderfrosch

    negativ

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    Antwort von romeo27 romeo27

    nein, den darf man nicht verweigern!

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Klar darf man den verweigern.

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    NEIN!!!

    Kommentar von frugivore frugivorefrugivore

    ... wenn Du weiter so streitsüchtig bist "romeo27" dann wirst Du zu einem Bluttest Zwangsvorgeführt :-)

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Doch. Ist nicht verboten den zu verweigern.

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

    Natürlich!Jeder hat das Recht auf körp.Unversehrtheit.

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Trotzdem wird einem Blut abgenommen. Notfalls mit Gewalt.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Der Schnelltest darf verweigert werden. Der Bluttest hingegen nicht, denn der wird auf besonderen Verdacht hin durchgeführt, notfalls mit Zwang.

    Darum geht es aber in der Frage nicht, sondern darum, wer den Bluttest zahlt, wenn er negativ ist.

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    wie wird man eigentlich gezwungen ? wird man dann von 6 Polizisten festgehalten und zum arzt gezerrt, und er steckt dir einfach ne spritze in arm und zieht dir blut weg?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Der Zwang wird wohl so aussehen, dass man, da man sich ja wehren wird, mit Handfesseln versehen und durch Beamnte festgehalten wird. Einem wild zappelnden Patienten kann man kein Blut abnehmen.

    Kommentar von Akkise AkkiseAkkise

    somit müsste man paar tage rum zappeln und man wäre unschuldig festgehalten worden xd

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Glaub mir, wenn es einen entsprechenden Beschluß gibt, lassen dich die Beamten nicht tagelang zappeln. ;o) Die unterbinden das dann ziemlich flott.

    Kommentar von Wolff966 Wolff966Wolff966

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