Keine Angst in Köln, das ist eine hypothetische Frage!! Der FC dient hier nur als populäres Beispiel! Aber trotzdem: Dürfte man, rein rechtlich gesehen, in einer Stadt den "2. FC Irgendwo" gründen, wenn es da den "1. FC Irgendwo" schon gibt?
Antworten (4)
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sibylle1969sibylle1969
Du kannst theoretisch einen Verein gründen und ihm einen Namen geben, den es noch nicht gibt.
Problematisch könnte es bei einer starken Namensähnlichkeit zu einem bekannten Verein werden, wenn dieser den Namen als Marke eingetragen hat. Dann könnten sie auf Unterlassung klagen, und das könnte teuer werden.
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NastusNastus
Naja, rein theoretisch schon, es gibt doch auch Manchester United und Manchester City, ein Verein kann ja nicht einfach einen Stadtnamen für sich pachten^^ Ich fände das ganze aber ziemlich sinnlos und Freunde würdest du dir damit wohl auch nicht machen... Mfg.
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Candyman712Candyman712 Ich habs nicht vor und wohne nicht mal in den Nähe von Köln. Aber es gibt jede Menge 1. FC's, aber keinen mir bekannten 2. FC. Manchester City und United trifft das ja nicht, es geht um 1. und/oder 2. FC.
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JotEsJotEs Es erscheint manchen Vereinsgründern als etwas besonderes, wenn ihr Verein (angeblich) der erste seiner Art ist und dies auch aus dem Namen hervorgeht.
Ist man aber lediglich der zweite Verein seiner Art, dann ist das nicht mehr wirklich toll, so dass niemand diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht zieht - es würde wohl auch eher lächerlich wirken.
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Candyman712Candyman712 Ja, macht Sinn. Der Zweite ist ja schon der erste Verlierer.
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LondonerNebelLondonerNebel
Warum nicht? Es spräche nichts dagegen. Hier in Frankfurt hatten schon viele Fans die Idee, wegen der häufigen Streitereien bei der Eintracht einen Verein "Zwietracht Frankfurt" zu gründen. Vielleicht tun sie es irgendwann...
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Candyman712Candyman712 ...=) da ergeben sich ja ganz neue Perspektiven: (Vorwärts)Rückwärts Frankfurt/Oder oder "Preusse" Leverkusen(als "Gegenstück zu "Bayer" Leverkusen...(prust) =D
Eine Markeneintragung des Namens ist nicht erforderlich. Das Namensrecht (§ 12 BGB) gilt auch ohne Eintragung.