Hintergrund ist folgende Frage:
http://www.gutefrage.net/frage/was-tun-wenn-eine-baufirma-den-eigenen-hof-als-la...
Wenn die Firma das Baugerüst nach Ablauf der Frist nicht abgeholt hat, darf man es dann auch verkaufen, mit dem Verkaufserlös die eigenen Kosten gegerechnen und den Rest der Baufirma geben?
(Nicht mein Hof, sondern der eines Bekannten. Er ist der Besitzer des Anwesens, kein Mieter)
Darf man daß Baugerüst verkaufen, wenn es der Besitzer nicht abholt.
Antworten (2)
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1Antwort von
MikkeyMikkey
Prinzipiell bin ich derselben Ansicht, wie nemesis2oo9. Allerdings muss das Ganze für den Geschädigten (deinen Bekannten) zumutbar sein. Wenn der vermutete Wert des Gerüsts den Schadensersatz für Besitzstörung, die Kosten für Abtransport und Einlagerung nicht wesentlich überschreitet, halte ich den Verkauf schon für angebracht.
Ich vermute, der Eigentümer des Gerüsts ist Dir nicht einmal bekannt. Wenn sich also niemand meldet, der Besitzansprüche anmeldet, sollte das mit dem Verkauf funktionieren. Dafür sollte aber ein vom Anwalt formuliertes Schreiben mit erneuter Fristsetzung vorangehen.
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1Antwort von
nemesis2oo9nemesis2oo9
wenn es mit einer frist zur abholung nicht geklappt hat, darf man es trotzdem nicht so mir nichts dir nichts verkaufen, dann sollte geklagt werden und lagergebühren verlangt werden. das gericht wird entscheiden, dass der besitzer des gerüsts dieses auch entfernt und die lagerkosten dafür trägt. sobald sich ein gericht einschaltet, wird es auch abgeholt, da es dann eine kostenfrage des besitzers vom gerüst ist. aber einfach so verkaufen, darf man es meines erachtens nicht. wenn einer auf deiner einfahrt parkt, darf man das auto ja auch nicht einfach verkaufen, weils da steht und nicht abgeholt wird.
es sollte auch reichen, einen anwalt einzuschalten, der die firma anschreibt und auffordert, sozusagen als letzte aussergerichtliche chance.