Darf man, wenn man unter 18 Jahre alt ist, nach 12 Uhr noch draußen bleiben, wenn jemand Volljähriges dabei ist?
Antworten (10)
-
3Antwort von
peterspam33peterspam33
selbstverständlich. warum sollte man nicht??? die natur ist dazu da dass man rausgeht. vor allem nach dem mittag essen
-
2Antwort von
heinmueckheinmueck
Auf solche Fragen gibt es hier bei gutefrage.net oft falsche Antworten.
Viele glauben, für Kinder und Jugendliche gäbe es zu bestimmten Uhrzeiten eine Arte Ausgangsverbot. Manch einer denkt, das würde im Jugendschutzgesetz stehen. Das stimmt nicht.
Kinder und Jugendliche dürfen sich rund um die Uhr draußen aufhalten. Es muss nicht mal ein Erwachsener dabei sein. Im Jugendschutzgesetz ist nur geregelt, ob und bis zu welcher Uhrzeit Kinder und Jugendliche an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen, bzw. sich in Gaststätten aufhalten dürfen.
Einfach nur "draußen sein" ist nicht verboten.
-
0Antwort von
denjo2denjo2
bevor jezt das grosse diskutieren anfängt ja man darf wenn man unter 18 ist draussen sein einfach mal das hier durchlesen http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
-
-
0Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Ja. Du darfst dich aber nicht in einer Disco, einer Gaststätte u.s.w. aufhalten, das ist verboten.
-
0Antwort von
Volker13Volker13
Aber klar. Du darfst nur keine Gaststätten oder andere öffentlichen Einrichtungen betreten.
Kommentar von
peterspam33peterspam33 natürlich darf man das!
Kommentar von
Volker13Volker13 wo steht denn das? habe ich irgendetwas versäumt?
Kommentar von
peterspam33peterspam33 wieso sollten kinder nach 12 uhr heim müssen??? die meisten kinder die ich kenne kommen da grade von der schule und gehen raus!!
Kommentar von
Volker13Volker13 Hurra ein Wortklauber!
-
0Antwort von
kruemel123 Ich denke ja, sieht man ja Sylvester zuhauf. Weiß aber nicht, ob es nicht vielleicht ein Erziehungsberechtigter sein muss.
-
-
0Antwort von
crohnie2crohnie2
es muss ein Erziehungsberechtigter sein, sollten es nicht deine Eltern sein, dann muss der Betreffende eine Vollmacht deiner Eltern bekommen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass du 12 Uhr Mitternacht meinst?
Kommentar von
peterspam33peterspam33 quatsch
Kommentar von
heinmueckheinmueck @crohnie2: Bitte eine Quelle nachreichen. Danke.
Kommentar von
crohnie2crohnie2 kleinlaut: tut mir leid, ich dachte das wäre die Serienfrage, die hier jeden Abend auftaucht, mit Veranstaltung Kino Disco blabla und habe deswegen erst gar nicht mehr sinngemäß weitergelesen. Natürlich kann sich ein Jugendlicher, wen der denn will, die ganze Nacht ruhig und ohne Alkohol zu trinken oder zu randalieren usw. auf eine Parkbank setzen, klar. Aber mal ganz ehrlich: glaubst du wirklich, dass das der Zweck der Frage war?
Kommentar von
heinmueckheinmueck Die ersten Ansprechpartner der Jugendlichen sind meist die Eltern. Aber die wissen oft auch nicht genau wie die Rechtslage ist und verwechseln den berechtigten gesetzlichen Jugendschutz auch nicht selten mit einer Ausgangssperre. Jugendliche sollten aber auf ihre Fragen immer eine seriöse Antwort bekommen. Sonst pflanzen sich Missverständnisse von Generation zu Generation fort.
-
0Antwort von
LilliMouseLilliMouse
Kommt darauf an, wie alt man ist, doch mein Kind dürfte das nicht - egal ob mit oder ohne Volljährigen und besonders nicht in der Schulzeit!
Kommentar von
peterspam33peterspam33 warum nicht? sperrst du dein kind ein??
Kommentar von
LilliMouseLilliMouse Ja, denn meines darf faktisch nicht alleine raus wg. Schwerbehinderung! Außerdem schrieb ich auch, das es darauf ankommt, wie alt das Kind ist.
???