Darf man, wenn man unter 18 Jahre alt ist, nach 12 Uhr noch draußen bleiben, wenn jemand Volljähriges dabei ist?
selbstverständlich. warum sollte man nicht??? die natur ist dazu da dass man rausgeht. vor allem nach dem mittag essen

Auf solche Fragen gibt es hier bei gutefrage.net oft falsche Antworten.
Viele glauben, für Kinder und Jugendliche gäbe es zu bestimmten Uhrzeiten eine Arte Ausgangsverbot. Manch einer denkt, das würde im Jugendschutzgesetz stehen. Das stimmt nicht.
Kinder und Jugendliche dürfen sich rund um die Uhr draußen aufhalten. Es muss nicht mal ein Erwachsener dabei sein. Im Jugendschutzgesetz ist nur geregelt, ob und bis zu welcher Uhrzeit Kinder und Jugendliche an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen, bzw. sich in Gaststätten aufhalten dürfen.
Einfach nur "draußen sein" ist nicht verboten.

nein...
doch!!
Kommt darauf an, wie alt man ist, doch mein Kind dürfte das nicht - egal ob mit oder ohne Volljährigen und besonders nicht in der Schulzeit!
warum nicht? sperrst du dein kind ein??
Ja, denn meines darf faktisch nicht alleine raus wg. Schwerbehinderung! Außerdem schrieb ich auch, das es darauf ankommt, wie alt das Kind ist.
es muss ein Erziehungsberechtigter sein, sollten es nicht deine Eltern sein, dann muss der Betreffende eine Vollmacht deiner Eltern bekommen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass du 12 Uhr Mitternacht meinst?
quatsch
heinmueck am 24. Juni 2009 23:31 @crohnie2: Bitte eine Quelle nachreichen. Danke.
kleinlaut: tut mir leid, ich dachte das wäre die Serienfrage, die hier jeden Abend auftaucht, mit Veranstaltung Kino Disco blabla und habe deswegen erst gar nicht mehr sinngemäß weitergelesen. Natürlich kann sich ein Jugendlicher, wen der denn will, die ganze Nacht ruhig und ohne Alkohol zu trinken oder zu randalieren usw. auf eine Parkbank setzen, klar. Aber mal ganz ehrlich: glaubst du wirklich, dass das der Zweck der Frage war?
heinmueck am 25. Juni 2009 15:45 Die ersten Ansprechpartner der Jugendlichen sind meist die Eltern. Aber die wissen oft auch nicht genau wie die Rechtslage ist und verwechseln den berechtigten gesetzlichen Jugendschutz auch nicht selten mit einer Ausgangssperre. Jugendliche sollten aber auf ihre Fragen immer eine seriöse Antwort bekommen. Sonst pflanzen sich Missverständnisse von Generation zu Generation fort.
Ich denke ja, sieht man ja Sylvester zuhauf. Weiß aber nicht, ob es nicht vielleicht ein Erziehungsberechtigter sein muss.

Aber klar. Du darfst nur keine Gaststätten oder andere öffentlichen Einrichtungen betreten.
natürlich darf man das!
Volker13 am 24. Juni 2009 23:16 wo steht denn das? habe ich irgendetwas versäumt?
wieso sollten kinder nach 12 uhr heim müssen??? die meisten kinder die ich kenne kommen da grade von der schule und gehen raus!!
Volker13 am 24. Juni 2009 23:22 Hurra ein Wortklauber!

Ja. Du darfst dich aber nicht in einer Disco, einer Gaststätte u.s.w. aufhalten, das ist verboten.
???

bevor jezt das grosse diskutieren anfängt ja man darf wenn man unter 18 ist draussen sein einfach mal das hier durchlesen http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/