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darf man das verwalter-entgeld auf den mieter umlegen?
Frage von
frankdoof
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1Antwort von
Guppy194Guppy194
Die Verwaltervergütung gehört zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten
§ 1 Abs. II Betriebskostenverordnung:
2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1.die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), ...
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