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darf man das verwalter-entgeld auf den mieter umlegen?

Frage von frankdoof frankdoof
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Antworten (1)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Die Verwaltervergütung gehört zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten

    § 1 Abs. II Betriebskostenverordnung:

    2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1.die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), ...

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