Frage von Powerbass 27.09.2011

Darf man das überholen auserhalb von Ortschaften mit der Lichthupe ankündigen ?

  • Hilfreichste Antwort von blablub7 27.09.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    §5 STVO:

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden

  • Antwort von allocigar78 27.09.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja darf man, das steht sogar ausdrücklich in der StVO.

  • Antwort von thebadtaste 27.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Überholen zeigt man IMMER mit dem blicken links an ! ebenfalls beim ausscheren um an parkenden autos vorbeizufahren und man die spur verlässt.

    höchstens zur verständigung an engpässen um zu symbolisieren das man den entgegenkommenden vor lässt beispielsweise.

    Dürfen tut man es, ist aber mehr als störend.

  • Antwort von Philay19 27.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hallo Powerbass,

    Ich weiß zwar nicht warum du das Überholen mit der Lichthupe ankündigen willst, da das meiner Meinung nach eher als Provokation aufgefasst werden wird, jedoch hat man mir bei der Führerscheinprüfung beigebracht, dass man 1x aufblenden darf.

  • Antwort von master01 27.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du machst nicht zuuufällig gerade Führerschein?! da gibts genau die Frage -,-

  • Antwort von Luxusratgeber 27.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nö warum sollte man das machen Lichthupe ist allgemein eh nicht erwünscht.

  • Antwort von rovercraft 28.09.2011

    warum nicht? es ist nicht als nötigung zu verstehen, es ist ein lichtsignal, mehr nicht. besser die aufmerksamkeit auf sich ziehen, als nicht...

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