10

Darf man das überhaupt?? ( bitte durchlesen)

Frage von sunnykaninchen sunnykaninchen

Die Kollegin von meiner Mutter hat Krebs und war 2 Monate nicht im Geschäft,weil sie ja Krebs hat.(also mit Krankmeldung).Heute wurde sie gekündigt,einfach so!!Aber man darf doch mit Krebs eine Weile daheim bleiben?Ihr Chef ist auch der Chef von meiner Mutter und jetzt hab ich Angst,dass ihr das auch passiert oder mir später mal,nur weil ich ne Weile krank bin!!

Ist das echt einfach so erlaubt?Das ist ja total fies. :(

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 10
    Antwort von mikael mikael

    Ich weiß nicht ob sich in der Zwischenzeit (ich hab mir das Arbeiten abgewöhnt, diese Hetzerei) was geändert hat, damals war es so, in der Krankschreibung darf niemand gekündigt werden, bleibt die Frau von sich aus einfach zu Haus, darf sie gekündigt werden, es gibt da Regeln, wie fast überall im Leben. Trage das Problem mal einen Anwalt für Arbeitsrecht vor, der sagt dir genau, was Du darfst oder auch nicht darfst. Viel Glück Euch und ihr gute Besserung.

  • 3
    Antwort von Scholzus Scholzus

    Es gibt viele Gründe jemanden zu Kündigen. Vllt sollte man erstmal schauen warum sie gekündigt wurde bevor man sagt dass es auf Grund der Krankheit war

  • 3
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Ja, das ist erlaubt, aber nur fristgerecht.

    Kommentar von sunnykaninchen sunnykaninchensunnykaninchen

    das heißt man muss mit Krebs arbeiten?oha...

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Nein.

    Man wird entlassen und bekommt Krankengeld und später Rente oder ALG.

    Kommentar von hadiz hadizhadiz

    sunnykaninchen. Arbeit zu haben liebes sk. ist ein Privileg. Arbeiten zu können aber auch. - Ein Arbeitgeber ist keine Institution zur Ueberlebenssicherheit. Gegen Krankheit kann man sich aber versichern und wenn es dann zum Ereignis kommt, ist die Krankenkasse und nicht mehr der Arbeitgeber für die Ueberlebenssicherheit zuständig. Es gibt keine Pflicht irgend jemanden ohne Gegenleistung am Wohlstand des Lebens zu beteiligen. Anscheined gibt es immer noch Leute die das nicht wissen.

    Kommentar von Schari85 Schari85Schari85

    Nein, nur aus personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Die lange Krankheit könnte man als personenbedingten Grund sehen, wenn absehbar ist, dass sie nie wieder arbeiten kann. Aber normalerweise ist das so nicht gerechtfertigt.

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Das wird wohl in einer Kündigung schon so drinstehen, dass es rechtlich durchgeht.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Findelkind, bei Weitem nicht jede ausgesprochene Kündigung ist auch gerechtfertigt. Eine Krankheit von nur 2 Monaten ist beileibe kein Gund für eine Kündigung. Auch nicht fristgerecht.

  • 2
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Zur Beantwortung der Frage müsste man mehr wissen.

    Ist sie noch in der Probezeit? Wie lautet der Grund für die Kündigung?

    Die Krankheit von bisher nur 2 Monaten dürfte nicht als Grund für eine Kündigung reichen. Wenn das der einzige Grund wäre, würde ich gegen die Kündigung klagen.

  • 2
    Antwort von himako333 himako333

    Auch bei Krankmeldung darf gekündigt werden, mit Einhaltung der Fristen. Denn der Chef kann ja nicht erwarten , die anderen Angestellten machen die Abreit für einen langfristigen Erkrankten mit, würdest Du das wollen!? Der Chef muß Ersatz beschaffen, damit der Betrieb weiterhin gut läuft!

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Menschen haben nunmal die Eigenschaft, ab und zu mal krank zu werden. Darauf muss ein Betrieb sich einstellen. Wo kämen wir hin, wenn jeder nach 2 Monaten Krankheit gleich entlassen wird?

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Krebs hat man nicht ab & zu. Es handelt sich um eine sehr langwierige & oft langjährige Erkrankung!

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Das ist noch lange kein Grund, jemanden gleich (nach 2 Monaten) aus dem Job zu werfen. Aber das ist ein Bild für die heutige sogenannte "soziale" Marktwirtschaft. Sozial ist da nämich nicht mehr viel.

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Lieber PeterSchu,* Krebspatienten erhalten ihre Bezüge auch über ihren Rententräger od. Versorgungsamt da sie als zeitweise Erwerbsunfähig eingestuft werden.Sie bekommen nach erfolgreicher Behandlung und Reha/Kur eine Wiedereingliederunghilfe und müssen auch nicht gleich vollarbeiten sie erhalten aber trotzdem schon Ihr volles Gehalt.* Die Verschlechterungen gerade im Gesundheitswesen( man denke nur an die Abschaffung v.kostenlosen Zahnersatz) Hartz4 oder Riester, sind leider Überbleibsel der Schröder/ Fischer, also SPD+Grünen-Regierung! Da bin ich mit Ihnen einer Meinung, dies alles ist unsozial!---m.l.Gruß himako

  • 2
    Antwort von deutschfan deutschfan

    Das darf man . Je nach Dauer und Art der Erkrankung besteht dazu die Möglichkeit. Das heißt da bei der Erkrankung der Kollegin deiner Mutter der Chef davon ausgeht , das es noch über längere Zeit bei ihr Ausfall gibt, ist der durchaus dazu berechtigt. Vor allem wenn er keinen "Schonplatz" (das heißt Arbeitsplatz der ihrem Gesundheitszustand entspricht ) stellen kann

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    "..der Chef davon ausgeht..."

    Das reicht aber nicht. Da muss schon etwas mehr zusammenkommen. Nicht ohne Grund übernimmt bei längerer Krankheit die Krankenkasse die Kosten. Also bedeutet das für den Betrieb erstmal keinen wirtschaftlichen Schaden.

  • 2
    Antwort von corvette1512 corvette1512

    Krankheit ist kein Kündigungsgrund !! Wat ne miese Firma....!!

    Kommentar von deutschfan deutschfandeutschfan

    Da gibt es nicht nur eine Firma die wegen Krankheit die Leute entlassen

    Kommentar von corvette1512 corvette1512corvette1512

    Leider...

  • 2
    Antwort von frazierRVM8 frazierRVM8

    Der darf ihr kündigen wann er will. Aber wenn sie eine Kündigugnsfrist hat darf sie noch ne wile arbeiten.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    "Der darf ihr kündigen wann er will."

    Aber wenn man erfolgreich dagegen klagt, ist die Kündigung auch ganz schnell in der Mülltonne.

  • 2
    Antwort von ladyell ladyell

    generell ist es so das während einer Krankheit oder Elternzeit bzw. wenn der Arbeitgeber weiß dass eine Schwangerschaft bestet nicht gekündigt werden darf, es sei denn sie war noch in der Probezeit da darf man ohne angeben von Gründen Kündigen.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    "...das während einer Krankheit..."

    Während einer Krankheit kann sehr wohl gekündigt werden. Ob die Gründe in diesem Fall berechtigt sind, ist allerdings eine andere Frage.

    Kommentar von ladyell ladyell

    Also es kann sein das es irgend eine Ausnahme Regelung gibt, aber normalerweise wenn man krank ist, auch über einen längeren Zeitraum ist man im Kündigungsschutz!

    Ich war über 3 Monate wegen eines Kreuzbandrisses krankgeschrieben da hätte mein Chef ja auch sagen können tschüss aber darf er nicht !

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Nochmal: nein, eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung.

    Und bei einem Kreuzbandriss hätte der Chef selbstverständlich keinen Grund, dich zu kündigen. Denn er muss nach 6 Wochen eh keine Lohnfortzahlung entrichten und ein Kreuzbandriss ist normalerweise bald verheit und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft gefährdet ist. Das ist nämlich eine Voraussetzung für eine Kündigung wegen Krankheit.

    Kommentar von hadiz hadizhadiz

    ladyell. Toll, Deine Arbeitskraft war demnach sicher entbehrlich. Die Frage, was macht man wenn die Arbeitskraft aber tatsächlich gebraucht wird ist damit leider noch lange nicht gelöst. Einige sind anscheinend der Meinung, dass für jeden Arbeitsplatz eine Ersatzperson eingestellt werden muss, damit bei einem Ausfall der Betriebsablauf weiterhin sichergestellt ist. Es sind Rechtsregelungen und Versicherungsregelungen welche bestimmen wie derartig entstandene Vorkommnisse abgehandelt werden.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    hadiz, Menschen haben nunmal die Angewohnheit, von Zeit zu Zeit mal krank zu sein. Und ein Betrieb muss sich darauf einstellen und im vertretbaren Umfang Ersatz bereitzustellen.

  • 1
    Antwort von anna001 anna001

    Normalerweise hat man während einer Arbeitsunfähigkeit einen Kündigungsschutz - allerdings gibt es eine Ausnahme - nämlich wenn folgende Gründe gemeinsam vorliegen:

    Wenn die Gesundheitsprognose so schlecht ist, dass man mit weiteren langen Fehlzeiten rechnen kann, die den betrieblichen Ablauf erheblich stören werden bzw. den Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen werden. Eine Interessenabwägung muss in diesem Fall zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Dann ist die Kündigung berechtigt und rechtswirksam - allerdings nur - wenn alle diese Punkte gemeinsam zutreffen.

    Genauer ist das nachzulesen bei www.hensche.de.

    In dem Fall der Freundin deiner Mutter ist das wahrscheinlich ein Fall fürs Arbeitsgericht - denn das mit der Interessenabwägung ist strittig. Z.B. zahlt jeder Arbeitgeber in eine Versicherung ein und bekommt bei Lohnfortzahlung daraus zwischen 50 und 80 Prozent seiner Lohnfortzahlugnskosten für einen kranken Mitarbeiter zurückerstattet. Weiterhin bekommt der Arbeitnehmer sowieso ab der 6. Woche Krankengeld und der Arbeitgeber wird nicht mehr mit den Kosten für Lohn belastet. Der "Wirtschaftlichkeitsaspekt" ist nach meiner Ansicht somit ausgehebelt. Die Gesundheitsprognose kann eigentlich nicht wirklich der Arbeitgeber erstellen, dazu braucht es nach meiner Ansicht ein ärztliches Gutachten - ein Arbeitgeber kann das selbst in einem Krebsfall nicht beurteilen und nicht einfach selbst eine schlechte Prognose erstellen und kündigen. Während des Arbeitsausfalls könnte man auch eine "Aushilfe" einstellen, wenn der Arbeitnehmer so ersetzbar ist, ist auch der Aspekt des fehlenden Arbeitnehmers ausgehebelt. Ich glaube, dass es schwierig ist, diese Kündigung rechtlich aufrechtzuerhalten

    Wie das allerdings ein Gericht sieht, kann ich nicht sagen.

    Du musst aber grundsätzlich keine Angst haben, dass deine Mutter einfach so wegen einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden kann. Man sieht ja, dass sowas nicht so einfach ist.

  • 1
    Antwort von hadiz hadiz

    sunnykaninchen. Vielleicht musst Du Dir klar werden, dass eine Person in Anstellung zum erbringen einer Arbeitsleistung angestellt wird. Fehlt im Betrieb diese Leistung, kann man sie nicht durch grosszügiges Lohnfortzahlen bis in alle Ewigkeit ersetzten. Ein Ersatzleister ist dann unumgänglich, aber trotzdem ein bitteres Erlebnis für jeden Betroffenen der ersetzt werden muss. Dies sind so einige Unschönheiten die im Leben leider auch vorkommen.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Bei längerer Erkrankung fällt der Beschäftigte eh aus der Lohnfortzahlung heraus und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Somit kann der Betrieb sich erstmal ohne Weiteres eine Aushilfskraft leisten.

    Und bevor der Chef kündigt, muss er sich erstmal ein Bild machen, wie die Chancen für einen Wiedereinsatz stehen. Dazu gibt es die Regelungen im SGB IX §84.

    Kommentar von hadiz hadizhadiz

    PeterSchu. Diesmal hat es bei Dir "Xing" gemacht. So läuft der Hase in Wirklichkeit!

  • 1
    Antwort von vincent0192 vincent0192

    Da sie ja nicht mehr krank war, kann sie normalerweise, mit einer guten Begründung und fristgerecht, gekündigt werden. Trotzdem hat ein Arbeitgeber auch eine Verpflichtung, dies sozialverträglich zu tun. Und das kann man in diesem Fall sicherlich hinterfragen. Für mich wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht.

  • 1
    Antwort von brummhummel brummhummel

    es ist nicht einfach so gekündigt zu werden . Aber leider oft genug gang und gäbe - gerade bei längeren Krankheitszeiten . Bei Zeitarbeitsunternehmen ist es noch viel schlimmer .

  • 1
    Antwort von Schari85 Schari85

    Nein, das darf man nicht so einfach! Sie kann dagegen beim Arbeitsgericht klagen und muss dann entweder wieder eingestellt werden oder kann eine Abfindung bekommen. Sie sollte sich einen Anwalt nehmen.

  • 0
    Antwort von Litaki Litaki

    Hey ,so etwas ist mir auch passiert. Trotz meine Krankmeldung bin ich nach 17 Jahren ohne eine Begründung gekündigt worden.Wenn die Arbeitskollegin Ihn verklagt kann es passieren das der Arbeitgeber sogar 1Std. Vorher die Kündigung zurücknimmt und für die Frau ist es noch eine groessere Belastung! dieser Arbeitgeber ist Herzlos Arrogant u Egoist! Ich Denke wenn Du und deine Mami nach seine Pfeiffe tanzt was der auch nehme ich an will,denke ich kann euch nichts passieren, halte deine Augen offen und vertraue Niemand ausser deine Mami

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.