Normalerweise hat man während einer Arbeitsunfähigkeit einen Kündigungsschutz - allerdings gibt es eine Ausnahme - nämlich wenn folgende Gründe gemeinsam vorliegen:
Wenn die Gesundheitsprognose so schlecht ist, dass man mit weiteren langen Fehlzeiten rechnen kann, die den betrieblichen Ablauf erheblich stören werden bzw. den Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen werden. Eine Interessenabwägung muss in diesem Fall zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.
Dann ist die Kündigung berechtigt und rechtswirksam - allerdings nur - wenn alle diese Punkte gemeinsam zutreffen.
Genauer ist das nachzulesen bei www.hensche.de.
In dem Fall der Freundin deiner Mutter ist das wahrscheinlich ein Fall fürs Arbeitsgericht - denn das mit der Interessenabwägung ist strittig. Z.B. zahlt jeder Arbeitgeber in eine Versicherung ein und bekommt bei Lohnfortzahlung daraus zwischen 50 und 80 Prozent seiner Lohnfortzahlugnskosten für einen kranken Mitarbeiter zurückerstattet. Weiterhin bekommt der Arbeitnehmer sowieso ab der 6. Woche Krankengeld und der Arbeitgeber wird nicht mehr mit den Kosten für Lohn belastet. Der "Wirtschaftlichkeitsaspekt" ist nach meiner Ansicht somit ausgehebelt.
Die Gesundheitsprognose kann eigentlich nicht wirklich der Arbeitgeber erstellen, dazu braucht es nach meiner Ansicht ein ärztliches Gutachten - ein Arbeitgeber kann das selbst in einem Krebsfall nicht beurteilen und nicht einfach selbst eine schlechte Prognose erstellen und kündigen.
Während des Arbeitsausfalls könnte man auch eine "Aushilfe" einstellen, wenn der Arbeitnehmer so ersetzbar ist, ist auch der Aspekt des fehlenden Arbeitnehmers ausgehebelt.
Ich glaube, dass es schwierig ist, diese Kündigung rechtlich aufrechtzuerhalten
Wie das allerdings ein Gericht sieht, kann ich nicht sagen.
Du musst aber grundsätzlich keine Angst haben, dass deine Mutter einfach so wegen einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden kann. Man sieht ja, dass sowas nicht so einfach ist.
das heißt man muss mit Krebs arbeiten?oha...
Nein.
Man wird entlassen und bekommt Krankengeld und später Rente oder ALG.
sunnykaninchen. Arbeit zu haben liebes sk. ist ein Privileg. Arbeiten zu können aber auch. - Ein Arbeitgeber ist keine Institution zur Ueberlebenssicherheit. Gegen Krankheit kann man sich aber versichern und wenn es dann zum Ereignis kommt, ist die Krankenkasse und nicht mehr der Arbeitgeber für die Ueberlebenssicherheit zuständig. Es gibt keine Pflicht irgend jemanden ohne Gegenleistung am Wohlstand des Lebens zu beteiligen. Anscheined gibt es immer noch Leute die das nicht wissen.