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Darf man das nach einer Ebay-Auktion zurückbekommen?

Frage von gerdilein gerdilein

Eine Käuferin hat ein gebrauchtes Kleid von Ferre für einen Euro ersteigert.

Jetzt meint sie:

Hallo, das Kleid ist heute angekommen. Leider musste ich feststellen, daß der Saum sowie die Träger (von Hand grob nachgenäht) sehr verschlissen sind. Ein zumutbar getragener Zustand sieht für mich anders aus. Zudem hätten Sie in der Auktion fairerweise auf die Mängel hinweisen müssen. Bevor ich negativ bewerten möchte und ebay einschalte, bitte ich Sie höflich das Kleid zurückzunehmen und mir den Ersteigerungspreis inkl. Versandkosten zurückzuerstatten. Den versicherten Versand zu Ihnen bezahle ich aus eigner Tasche. Ich denke dies ist ein akzeptables Angebot meinerseits.

Eigentlich könnte sie mich ja nach Mängeln fragen und sie kann doch nicht davon ausgehn das wenn dort getragen steht,dass das Kleid fast wie neu ist.

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Antworten (18)

  • 7
    Antwort von GustavG GustavG

    Das wäre ja noch schöner, wenn der Käufer fragne muss ob es Mängel gibt.

    Natürlich musst du die Mängel darstellen, das is ja keine Altkleidersammlung, wer gebrauchte Kleidung kauft kann zumindestens davon ausgehen dass es noch tragbar ist!

    Kommentar von holzstapel holzstapelholzstapel

    gebe dir völlig recht.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    jupp, so isses...welch Frage....DH

  • 2
    Antwort von obiwana obiwana

    Wenn sie bereit ist dir das Kleid auf ihre Kosten zurück zu schicken mach ihr doch das Angebot, dass du ihr den Kaufpreis erstattest von einem Euro und sie das Kleid dafür behalten kann. So spart sie sich die Versandkosten für die Rücksendung und der eine Euro wird dich ja nicht umbringen. Gerade bei den ein Euro Artikeln sind die Käufer oft furchtbar pingelig, so zumindest meine Erfahrung.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Sehr gute Idee.

  • 2
    Antwort von Swisslady Swisslady

    Zwischen getragen und verschlissen ist ein Unterschied. Du musst die Mängel deklarieren, da muss nicht der Käufer nachtragen. Anderseits würde ich bei 1 Euro die Mühe nicht auf mich nehmen, dies zu retournieren.

    Kommentar von heizfeld heizfeldheizfeld

    Für ein Euro kaufen und für 10 Krach machen. Da hätte ich echt was besseres zu tun.

  • 1
    Antwort von DonBrush DonBrush

    Sei froh, dass du keine schlechte Bewertung bekommst. M.E. ist die Käuferin sehr fair und du musst natürlich das Kleid zurück nehmen.

  • 1
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Sie hat es für 1,- Euro ersteigert. Wenn das Kleid auch nur den geringsten Wert für sie hätte so würde sie es behalten. Gib ihr den Euro zurück und laß gut sein.... (Verkauf es erneut mit der Mängelangabe)

  • 1
    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Tja, Ebay-Alltag... Um des Friedens willen: Nimm's zurück und überweis' ihr den Euro. Ist Dir ja ein gutes Stück entgegengekommen, die Dame...

  • 1
    Antwort von svanny svanny

    Gewerblicher Verkäufer? Ja.

    Privater Verkäufer? Nein.

    Jedoch darf der angebotene Artikel nicht erheblich von der Beschreibung abweichen. Es war aber klar, dass das Kleid gebraucht war und war sicher auch ein Bild dabei.

    Kommentar von KalalaKa636 KalalaKa636KalalaKa636

    Wieso hat sie schlechte Karten, sie ist doch die Verkäuferin.

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Hab ich eben auch gemerkt, Zusatz entfernt. Also die Käuferin hat wohl schlechte Karten, sofern die Aussagen zutreffen.

    Prinzipiell sollten Mängel aber natürlich ausgewiesen werden.

    Wenn die Beschreibung deutlich abweicht, dann ist das Betrug.

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Ja, das darf man! Es ist nicht die Aufgabe des Käufers nach Mängeln zu fragen, sondern Deine auf solche hinzuweisen und wenn nicht anders angegeben kann man sehr wohl davon ausgehn,daß auch wenn dort getragen steht, das Kleid zumindest nicht verschlissen, sondern tragbar ist...

  • 0
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Bei den typischen ebay Fotos ist nicht wirklich viel zu erkennen. Ebay selber hat darauf hingewiesen, immer peinlichst genau die Artikel zu beschreiben. Habe ich das richtig verstanden Sie erwarten vom Käufer sich vor dem Kauf, bei Ihnen zu melden und alle Fragen die es gibt zu stellen? Dann sollte Ihre Artikelbeschreibung aber so aussehen: 1 Kleidungsstück, alle Fragen vor dem bieten stellen. Und alle positiven Eigenschaften des Artikel sollen dann auch erfragt werden oder schreiben Sie die in der Artikelbeschreibung? Ihr Rechtsempfinden ist mir unverständlich.

  • 0
    Antwort von sanne172 sanne172

    Nimm das Kleid lieber zurück, eine negative Bewertung ist noch teurer im Endeffekt. Allerdings finde ich es völlig übertrieben, wenn man etwas für 1 Euro ersteigert hat, dann noch Beschwerde zu führen.

  • 0
    Antwort von moon73 moon73

    Scherereien bei Ebay entgeht man immer, wenn man in seinem Angebot tatsächlich ALLES erwähnt, du hättest ruhig das Problem mit den Nähten und Trägern erwähnen können, damit sich der Käufer darauf einstellen kann. Gebraucht und Gebraucht können sehr unterschiedlich ausfallen.

    Ich würde ihr den Kaufpreis und die Hälfte der Verpackungskosten erstatten, aber nur dann, wenn sie dir das Kleid wieder zurückschickt. Ich würde darauf hinweisen, dass ich nicht dazu verpflichtet bin und aus reiner Kulanz und des Friedens Willen dazu bereit bin.

    Und das nächste Mal: Alles genau formulieren :) Oder Mängel fotografieren.

  • 0
    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Was hast Du versprochen? Kleid gebraucht ..oder was anderes?....bei Kleid gebraucht...das der Käuferin zurückschreiben....(die Negativen kannst du - einfach warten bis die mal was verkauft)..und gegenhalten..rachebewertungen werden bei Ebay gelöscht..

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Zwischen "Gebraucht" und kaputt ist aber ein Unterschied. Solche Mängel müssen in der Beschreibung stehen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Verkäufer können bei ebay sowieso nicht bewerten. Und wenn man als Käufer bewerten will, muß man ja erstmal was von diesem Verkäufer ersteigern

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    Antwort von jackian jackian

    nimm es zurück und gut is danach kansnt es ja noch selbst zur altkleidersammlung bringen lach aber sonst kriegst da wirklich noch schwierigkeiten

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    Antwort von XDfreak XDfreak

    Naja es sollte schon ein zumutbahrer zustand sein

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    Antwort von Tomgiraffe Tomgiraffe

    Auf evtl. vorhandene Mängel sollte man schon hinweisen. Aber sehr ärgerlich das alles für so ein Euro Teil. Aber gebraucht..sieht halt jeder anders. Letzt endlich mußt Du entscheiden ob Du es zurück nimmst oder sonst eine Negative Bewertung hin nimmst.

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    Antwort von flb89 flb89

    da würde ich garnichts zurücknehmen. Getragen ist getragen und gekauft ist gekauft ;-)

    Du hast ja bestimmt auch ein Bild von dem Kleid reingestellt und da hat sie doch gesehen wie es aussieht.

    Kommentar von Swisslady SwissladySwisslady

    Die Verarbeitung von Saum und Träger sind auf Fotos wohl kaum zu sehen.

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    Antwort von GabrielBlack GabrielBlack

    Wenn du Privatverkäufer bist und daran gedacht hast, keinerlei Garantie oder Gewährleistung zu gewähren, dann musst du die Ware nicht zurücknehmen. Bist du gewerblicher Händler oder hast keinen entsprechenden Hinweis angegeben, ist die Kundin ggf. im Recht.

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Nein, das ist ein verschwiegener Mangel.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das hat ja nichts mit Garantie zu tun! Eine Ware muß einwandfrei sein oder ein Mangel beschrieben sein, auch als Privatverkäufer. Wenn man einen defekten Fernseher versteiegrt und nicht dazuschreibt, daß er defekt ist, dann ist das Betrug

    Kommentar von GabrielBlack GabrielBlackGabrielBlack

    Das stimmt natürlich. Ich ging nun einfach mal davon aus, dass der Verkäufer eine soweit ordnungsgemäße Auktion gestartet hat und man die Ware entsprechend z.B. auf Bildern erkennen konnte.

    Da wir die auktion hier aber nicht sehen, können wir eh nur spekulieren.

    Gibt ja oft genug Käufer, die gekaufte Ware plötzlich unter irgendeinem Vorwand nicht mehr wollen. Hab zumindest ich schon mehrfach erlebt.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ja richtig. Da es in dem Fall aber nichjt einfach nur abgenutzt war, sondern auch ein schlechter Reparturversuch, müßte man diesen schon erwähnen. Vielleicht hat er den Saum auf dem Foto ja auch abgeschnitten ;-)

    Kommentar von GabrielBlack GabrielBlackGabrielBlack

    Sicher, das kann alles durchaus sein. Wie gesagt, wir können nur mutmaßen und ich "unterstelle" dem Verkäufer einfach mal, in soweit eine ordnungsgemäße Auktion eingestellt zu haben.

    Es sind ja nicht alle Ebay-Verkäufer schlecht ;)

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    Antwort von sebu848 sebu848

    ich glaub schon aber wenn der verkäufer blöd tuht kann es sein das man rechtlich vorgehen muss aber das ist echt zu teuer

    Kommentar von sanne172 sanne172sanne172

    Hast du die Frage richtig gelesen? Sie ist der Verkäufer

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