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Darf man das? (Insolvenz)

Frage von Sophia2008 Sophia2008

Hallo,

ein guter Freund von mir hat vor Kurzem Insolvenz anmelden müssen und befindet sich nun in der Startphase der Regelinsolvenz. Er selbst arbeitet von zuhause aus (während seine Frau arbeitet und sein Sohn, 2, zuhause ist) im Bereich Grafik & Design und verdient damit durchschnittlich 500 Euro im Monat. Zzgl hat er zwei Teilzeitjobs in verschiedenen Betrieben. Mehr arbeiten kann er nicht, da er seinen Sohn betreuen muss, während seine Frau ihren Jobs nachgeht. Einen Kindergartenplatz gibts erst ab 3 Jahren.

Da der PC inkl. Büroeinrichtung insgesamt einen Zeitwert von 600 Euro hat, verlangt der Insolvenzberater, dass dieses gepfändet wird. Grundsätzlich verständlich, aber ohne den PC kann er seinem Job nicht nachgehen. Mit anderen Worten, man nimmt ihm die Arbeit weg. Es wird ihm aber "angeboten", dem Insolvenzverwalter stattdessen die 600 Euro zu geben. Aber woher denn, wenn alle Gelder, die er einnimmt, direkt an ihn gehen?! Er hat genug Schulden, wird also sicherlich keine neuen machen wollen und sich das Geld dafür leihen.

Gestern dann sagte der Insolvenzverwalter, dass er den beiden sogar an die Kaution gehen würde.

Geht das? Darf man den PC und Drucker wegnehmen, wenn dies sein Arbeitsmaterial ist? Darf man an die Kaution gehen?

lg

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Zum Schutz der wirtschaftlichen Existenz und unter Berücksichtigung der sozialen Belange des Schuldners sehen die Gesetze Ausnahmen von der Pfändbarkeit vor (Pfändungsverbote und -beschränkungen). In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt. Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar:

    * Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel, Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).
    * Lebensmittel und Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.
    * Arbeitsmittel von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B. Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters, Schreibmaschine eines Schriftstellers).
    * Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.
    * Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.
    * Hilfsmittel zur Krankenpflege.
    

    Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution ist pfändbar. Ausgezahlt wird die Kaution aber erst mit Auszug des Mieters an den InsVerw.

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    Antwort von Ermittler Ermittler

    Der Zeitwert von Computerkram INKLUSIVE BÜROEINRICHTUNG??? 600? Das lässt sich sicher deutlich runterrechnen.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Normaler Weise sind sachen, die zur Berufsausübung notwendig sind, nicht pfändbar.

    Die Kaution hat er doch bei seinem Vermieter hinterlegt.

    Diese kann auch nicht gepfändet werden. Der Vermieter kann lediglich darüber informiert werden, daß, wenn der Schuldner aus der Wohnung auszieht, die Kaution an den Insollvenzverwalter ausgezahlt wird.

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    Antwort von Noddy Noddy

    Dieser Treuhänder hört sich also echt wie ein "Aasgeier" an wenn ich das mal so ausdrücken darf. Natürlich darf er das in dieser Form nicht! Wenn dieser Treuhänder weiterhin solche Aktionen macht müsste, man sich ernsthaft Gedanken machen ob man nicht einen Brief an das Amtsgericht sendet damit die das mitbekommen. Auch ein Treuhänder muss sich an die Gesetze halten. Also, man kan jederzeit beim Amtsgericht Informationen erhalten wenn man die anschreibt, die haben aus meiner Erfahrung heraus auch schon manchem in der Insolvenz geholfen indem sie solche Aktionen der Treuhänder hinterfragt haben. Man kriegt auch selber immer eine Kopie des Schriftverkehrs zwischen Amtsgericht und Treuhänder, dann weiss man was wirklich rechtens ist. Und der Treuhänder sieht das man sehr wohl weiss was rechtens ist in Deutschland - also nicht verzagen und sich als gleichberechtigter Partner diesen Leuten präsentieren. Auf Augenhöhe bitte - schliesslich lebt ein Treuhänder von der Arbeit mit den Schuldnern. Den Freunden wünsche ich viel Erfolg und guten Mut. Es gibt viele die diesen Weg mit ihnen zur Zeit beschreiten und mitfühlen.

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    Antwort von Kombi753 Kombi753

    Hallo Sophia2008

    dein Freund sollte bei Gericht beantragen, das der PC und Drucker nicht Pfändbar ist, weil er für die Erwerbstätigkeit gebraucht wir. Das macht man sonst wenn das Auto für den Weg zur Arbeit gebraucht wird. Das was der IV vorschägt ist so gängig, so kann man das Teil freikaufen, es geht auch meistens eine kleine monatliche Raten. Wenn die Wohnung verlassen wird, kann der IV die Kaution verlangen, weil es zum Vermögen gehört.

    Hoffentlich konnte ich Dir helfen. Ute

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    Antwort von nightlyfeels nightlyfeels

    also nen rechner zu pfänden, der evtl noch einen wert von 600€ hat, eher unwahrscheinlich.....ich kann mir nich vorstellen, dass man sich dadessen noch so viel arbeit macht...is ja in etwa gleich zusetzen mit dem GV...der nimmt auch nix mehr aus den wohnungen mit, die nur noch nen geringen wert haben, da der aufwand u die kosten für das all, viel höher sind...es werden doch nur noch wirklich verwertbare gegenstände gepfändet, die sich lohnen zu verkaufen u wenn dein kumpel auch noch Geld damit verdient, kann ich es mir auch nich vorstellen...wenn er die möglichkeit hat, an die besagten 600€ zu kommen, würde ich diese besorgen um den rechner im falle eines falles behalten zu können um weiter arbeiten zu können....eine kaution is nur dann pfändbar, wenn der mieter/schuldner aus der wohnung auszieht u zu diesem zeitpunkt noch schulden hat...das einzigste was dein kumpel jetzt befürchten muß is, dass sein vermieter jetzt post erhält, wo ihm mitgeteilt wird, dass die kaution zur pfändung steht u dadurch erfahren wird, dass sein mieter, also dein kumpel schulden hat....am besten is, ihr befragt einen juristen, der sich mit insolvenzverfahren auskennt......

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    problem ist,das er sich mit seinen minijobs mit sicherheit unter die pfändungsgrenze rechnen läst,um nix an die gläubiger zu zahlen,was spricht dagegen,das die frau das kind betreut,und zu haus bleibt,und er sich nen job sucht,bei dem er zumindest ein teil seiner schulden tilgen kann

    Kommentar von Sophia2008 Sophia2008Sophia2008

    Weil es vom Einkommen her keinen Unterschied machen würde... Und sie hat seit sieben Jahren den festen Job, sie ernährt die Familie, zahlt alle laufenden Kosten. Es wäre unklug, wenn sie tauschen würden. Ab Ende 2011 geht das Kind in den Kindergarten und dann kann er auch einen weiteren Job annehmen.

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    Antwort von SYLPET SYLPET

    unter www.kanzlei-doehmer.de/webdoc39.htm ist hoffentlich etwas dazu zu finden.

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