darf man in der stadt nackt radfahren oder herumgehen?
Antworten (19)
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dgerdidgerdi
Das darf man nicht in der Stadt und auch nicht auf dem Land. Aber witzig ist - wenn Du nackt Auto fährst, dann kann Dir keiner etwas. Dein Auto ist so privat, wie Deine Wohnung. Du darfst nur nicht nackt aussteigen. Aber bevor Du fährst, vergewissere Dich, dass nicht so ein Google-Fahrzeug in Deiner Gegend ist - ach - und wenn Du weiblich bist und gut aussiehst, wäre ich für eine kurze Nachricht wegen Ort und Zeit dankbar :-)
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StefanKfgStefanKfg Das heisst also, wenn ich Lust habe auf einem öffentlichen Parkplatz mit meiner Freundin im Auto ne Nummer zu schieben, dann kann mir kein Bußgeld ausgestellt werden? ;D
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dgerdidgerdi Naja, nackt im Auto zu fahren ist ja etwas anderes, als in der Öffentlichkeit zu pimpern.
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NicolasLNicolasL Außerdem ist es mit dem Nacktautofahren auch nicht so simpel.. wenn ein poliszist der meinung ist, es würde der sicherheit des straßenverkehrs schaden, kann er dich locker rankriegen
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Chriss23Chriss23
Jeder hat das Recht oben ohne durch die Stadt zu laufen (hat mal ein Gericht entschieden, weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen habe)
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Scorpionin71Scorpionin71
Klar, wenn man genug Geld hat für diese Ordnungswidrigkeit "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder aber einen Ausflug zum Polizeirevier bzw. Klappse machen möchte. Natürlich ist es nicht gestattet !!!
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sepona mit einer Genämigung darfst du es sonst nicht
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greif61 Ich radle bei heißem Wetter immer nackt weil ich durch ein Nierenleiden nicht mit verschwitzten Hosen fahren will. Ich wurde dabei schon öfter von der Polizei angehalten und es gab nie Probleme. Sie sagten mir das ich möglichst nur nicht in der Innenstadt fahren soll und das der Penis immer schlaff bleiben muss....
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June0815 klar. man darf auch sex in der öfentlichkeit haben tanken ohne zu bezahlen sich ne nutte nehmen und von dem gesparten geld den zuhälter zum bier einladen.
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xxxDiegoxxxxxxDiegoxxx
Nein, das ist sogar strafbar (Erregung öffentlichen Ärgernisses).
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augustkoeniginaugustkoenigin
Nein, darf man nicht. Erregung öffentlichen Ärgernisses und u.U. Beleidung.
aber nur, wenn sich auch einer aufregt !