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darf man das in der stadt?

gefragt von lugggi am 11.06.2009 um 20:06 Uhr

darf man in der stadt nackt radfahren oder herumgehen?

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recht x 35.144 nackt x 57

anonym
beantwortet von Memmenie am 11. Juni 2009 20:06
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nein, das ist erregung öffentlichen ärgernisses.

Kommentar von 289b9056f8fe36acd9c8f6979c32b01bsmallunicl am 11. Juni 2009 20:07

aber nur, wenn sich auch einer aufregt !


anonym
beantwortet von dgerdi am 11. Juni 2009 20:22
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Das darf man nicht in der Stadt und auch nicht auf dem Land. Aber witzig ist - wenn Du nackt Auto fährst, dann kann Dir keiner etwas. Dein Auto ist so privat, wie Deine Wohnung. Du darfst nur nicht nackt aussteigen. Aber bevor Du fährst, vergewissere Dich, dass nicht so ein Google-Fahrzeug in Deiner Gegend ist - ach - und wenn Du weiblich bist und gut aussiehst, wäre ich für eine kurze Nachricht wegen Ort und Zeit dankbar :-)

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 12. Juni 2009 12:49

Das heisst also, wenn ich Lust habe auf einem öffentlichen Parkplatz mit meiner Freundin im Auto ne Nummer zu schieben, dann kann mir kein Bußgeld ausgestellt werden? ;D

Kommentar von dgerdi am 12. Juni 2009 18:19

Naja, nackt im Auto zu fahren ist ja etwas anderes, als in der Öffentlichkeit zu pimpern.

Kommentar von Bdcd7c27155d230f1bc3c8b557e84e82smallNicolasL am 29. Juni 2009 14:28

Außerdem ist es mit dem Nacktautofahren auch nicht so simpel.. wenn ein poliszist der meinung ist, es würde der sicherheit des straßenverkehrs schaden, kann er dich locker rankriegen


Chriss23
beantwortet von Chriss23 am 15. Juni 2009 22:14
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Jeder hat das Recht oben ohne durch die Stadt zu laufen (hat mal ein Gericht entschieden, weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen habe)


Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 11. Juni 2009 20:08
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Klar, wenn man genug Geld hat für diese Ordnungswidrigkeit "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder aber einen Ausflug zum Polizeirevier bzw. Klappse machen möchte. Natürlich ist es nicht gestattet !!!


anonym
beantwortet von June0815 am 5. Juli 2009 16:23
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klar. man darf auch sex in der öfentlichkeit haben tanken ohne zu bezahlen sich ne nutte nehmen und von dem gesparten geld den zuhälter zum bier einladen.


anonym
beantwortet von xxxDiegoxxx am 4. Juli 2009 19:52
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Nein, das ist sogar strafbar (Erregung öffentlichen Ärgernisses).


Lola25
beantwortet von Lola25 am 11. Juni 2009 20:08
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Nein...


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 11. Juni 2009 20:08
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nein - verstößt gegen die öffentliche Ordnung!


anonym
beantwortet von hexenrw am 11. Juni 2009 20:07
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NEIN wer will das auch gern sehen dafür gibt strandabschnitte und so


jenny74
beantwortet von jenny74 am 11. Juni 2009 20:07
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nö erregung öffentlichen ärgernisses


switchy66
beantwortet von switchy66 am 11. Juni 2009 20:07
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Nein, erregung öffentlichen ärgernisses


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 11. Juni 2009 20:06
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Nein, darf man nicht. Erregung öffentlichen Ärgernisses und u.U. Beleidung.


baer1
beantwortet von baer1 am 11. Juni 2009 20:06
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Nö....ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.


Anell
beantwortet von Anell am 11. Juni 2009 20:06
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Nein. Das ist "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Anell


Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 11. Juni 2009 20:06
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nein.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. Juni 2009 20:06
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nein...


miccy
beantwortet von miccy am 11. Juni 2009 20:06
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Nein!


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