gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf man das in Briefkästen einwerfen?

gefragt von Nebukapnetzer am 20.07.2009 um 16:44 Uhr

Ich hätte eine Fragen an Euch, wo mir die Rechtslage nicht 100% ig klar ist. Mir professionellen Rat zu holen, wäre zu teuer, aber vieleicht könnt Ihr mir auch weiterhelfen.

Ich strippe gelegentlich kostenlos, um so meine Zeigefreudigkeit, auf legale Art auszuleben. Um noch mehr Auftritte zu bekommen würde ich gern Flayer in Briefkästen werfen. Soweit wie ich gelesen habe, muß man z.B. Werbung im Briefkasten akzeptieren, aber Werbung ist es ja nicht, da ich es kostenlos mache. Brauch man im Berliner Raum dazu eine Genehmigung? Was muß ich dabei beachten um keinen Ärger zu bekommen.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Rechtsfrage x 120 juristisch x 10 Einwürfe in Briefkasten x 1

anonym
beantwortet von rekord2009 am 20. Juli 2009 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

solange du das wort stripperin durch "ästhetischen tanz" ersetzt. ;-)


patricia96
beantwortet von patricia96 am 20. Juli 2009 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

im Zweifel würde ich es lieber nicht tun, dann lieber in Bars, Clubs etc. auslegen, und vorher fragen ob du Fleyer auslegen darfst. Wenn ein kontakt auf dem Fleyer steht könnte dich vielleicht jemand anzeigen, oder einer lauert dir auf, und dir passiert noch was.


anonym
beantwortet von guterwolf am 20. Juli 2009 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Werbung in Briefkästen einzuwerfen ist m.M. nicht verboten, musst es ja nicht unbedingt da machen, wo dran steht: Bitte keine Werbung.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 20. Juli 2009 16:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kannst Du machen...

aber ich würde das nicht tun, weißt Du denn, was Dich dort erwartet ?

wenn Du mal einen auftrag hast ?


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 20. Juli 2009 16:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist Werbung. Auch wenn es kostenlos ist. Also darfst Du die Flyer nicht in Briefkästen einwerfen, wo "Keine Werbung" draufsteht, sonst bekommst Du Ärger.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 20. Juli 2009 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke das darfst du, macht doch jeder andere auch !


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 20. Juli 2009 16:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag doch mal beim Ordnungsamt oder so nach.


anonym
beantwortet von jimpo am 20. Juli 2009 16:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erkundige Dich beim Ordnungsamt


anonym
beantwortet von bernds am 20. Juli 2009 16:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hab leider keinen Briefkasten in Berlin.

Ich denke, das ist Werbung, auch wenn die Leistung nichts kostet.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.