Ich hätte eine Fragen an Euch, wo mir die Rechtslage nicht 100% ig klar ist. Mir professionellen Rat zu holen, wäre zu teuer, aber vieleicht könnt Ihr mir auch weiterhelfen.
Ich strippe gelegentlich kostenlos, um so meine Zeigefreudigkeit, auf legale Art auszuleben. Um noch mehr Auftritte zu bekommen würde ich gern Flayer in Briefkästen werfen. Soweit wie ich gelesen habe, muß man z.B. Werbung im Briefkasten akzeptieren, aber Werbung ist es ja nicht, da ich es kostenlos mache. Brauch man im Berliner Raum dazu eine Genehmigung? Was muß ich dabei beachten um keinen Ärger zu bekommen.
solange du das wort stripperin durch "ästhetischen tanz" ersetzt. ;-)
im Zweifel würde ich es lieber nicht tun, dann lieber in Bars, Clubs etc. auslegen, und vorher fragen ob du Fleyer auslegen darfst. Wenn ein kontakt auf dem Fleyer steht könnte dich vielleicht jemand anzeigen, oder einer lauert dir auf, und dir passiert noch was.
Werbung in Briefkästen einzuwerfen ist m.M. nicht verboten, musst es ja nicht unbedingt da machen, wo dran steht: Bitte keine Werbung.

kannst Du machen...
aber ich würde das nicht tun, weißt Du denn, was Dich dort erwartet ?
wenn Du mal einen auftrag hast ?

Das ist Werbung. Auch wenn es kostenlos ist. Also darfst Du die Flyer nicht in Briefkästen einwerfen, wo "Keine Werbung" draufsteht, sonst bekommst Du Ärger.

ich denke das darfst du, macht doch jeder andere auch !
Hab leider keinen Briefkasten in Berlin.
Ich denke, das ist Werbung, auch wenn die Leistung nichts kostet.