also vom wind abgebrochen wurde und so
Antworten (17)
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3Antwort von
Waldschrat66 Solche Dinge sind im Bundeswaldgesetz bzw. in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg sagt dazu in seinem § 40 "Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen" Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Wer wissen will, wie es in seinem jeweiligen Bundesland geregelt ist, kann bei www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180 nachschauen
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3Antwort von
cyclomethiconecyclomethicone
Man darf nur so viel mitnehmen, wie ein einzelner zur Fuß nach hause transportieren könnte. Also darf man sich nicht den gesamten Kofferraum oder so vollladen, das könnte Stress machen.
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3Antwort von
ggg333ggg333
wenn du es tragen kannsz ohne ein Auto in den wald zu nehemn natürlich!
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SmashSmash Darf ich aus Deiner Wohnung auch mitnehmen, was ich ohne Auto tragen kann? So ein Quatsch. Man darf überhaupt nicht klauen, nicht mal ein Blättchen.
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alphonsoalphonso schon interessant dass definitiv falsche Antworten so positiv bewertet werden...
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SmashSmash Ja echt witzig. Man darf auch bei einem Bankeinbruch nur so viel mitnehmen, wie man tragen kann :-)
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alphonsoalphonso ...aber nur, wenn man die Banknoten nicht selbst gedruckt hat.
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2Antwort von
SmashSmash
Es wundert mich welche Begriffe hier viele von Eigentum haben. Jeder Wald hat einen Eigentümer. Den muss man fragen, wenn man etwas mitnimmt. Sonst ist es Diebstahl.
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2Antwort von
HolzhamsterHolzhamster
Nein, das ist Eigentum des jeweiligen Pächters/Revierförsters! Von dem kann man sich aber ne Genehmigung holen!
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Eileen444 Bei Wald gibt es meist keinen Pächter, sondern höchstens einen Jagdpächter. Aber weder der eine, und schon gar nicht der andere erwirbt dadurch "Eigentum". der Jagdpächter hat mit der Bewirtschaftung des Waldes aber rein gar nix zu tun!
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2Antwort von
bartschi ja wie schon geschrieben das darsft du
du darfst sogar so viel holtz mit nehmen wie du tragen kannst ohne hilfsmittel
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1Antwort von
338194338194
Ich glaube nicht. Aber Du kannst zum entsprechenden Förster gehen und ihn fragen. Meistens sind sie froh, wenn es jemand tut.
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1Antwort von
Nela36 Soviel ich weiß nicht. Aber setz dich doch mit dem Förster in Verbindung es gibt nämlich Holz das du günstig aus dem Wald holen kannst. (Das ist das was die Holzverarbeiter nicht mitnehmen. Meistens ein ziemlich unordentlicher Haufen aus Ästen und Holzstämmen.Musst es allerdings selbst entasten sägen usw.Aber es ist sehr günstig.
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1Antwort von
alphonsoalphonso
Nein, das darf man nicht. Bei vielen Forstämtern gibt es aber einen Leseschein für ein paar Cent, dann darf man sich auch einen Transporter vollladen.
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coyotincaoscoyotincaos
Dazu brauchst du die Erlaubnis des Besitzers oder beim Staatswald des Försters. Nur dann darfst du sammeln.Frag in der Waldbesitzervereinigung oder an der Gemeinde deines Ortes nach.
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KellerasselKellerassel
Darfst Du nicht. Einen Holzleseschein bei der Gemeinde holen, erst dann darfst Du. Kosten 3 - 5 Euro.
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Joe312 Natürlich, wenns ein wertloses stöckchen ist.... wenn es jedoch diamanten beinhaltet im tiefsten innern und es jemand verloren hat, dann solltest du es ins fundbüro bingen und du solltest eine gute belohnung dafür bekommen... jedes kind nimmt zweigchen mit, also ich bitte dich, wie kommst du auf solch eine frage? ;)
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bartschi ja wie schon geschrieben das darsft du
du darfst sogar so viel holtz mit nehmen wie du tragen kannst ohne hilfsmittel
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yattara6111 ja weil du hast es ja nicht selbst abgebrochen
wenn man direkt daneben wohnt, darf man dann quasi zu fuß immer wieder rein und so viel holen wie man kann?
Ich denke, dass man das eher nicht darf.