gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

darf man das hartz4 oder kindergeld pfänden?

gefragt von grinsch am 28.08.2008 um 15:08 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

pfändung (74)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von fischerwolf am 3. September 2008 16:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, wie Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Hartz IV dürfen nicht gepfändet werden. Allerdings müssen sie innerhalb von 7 Tagen vom Konto abgehoben werden.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.