beantwortet von fischerwolf am 3. September 2008 16:34
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Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, wie Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Hartz IV dürfen nicht gepfändet werden. Allerdings müssen sie innerhalb von 7 Tagen vom Konto abgehoben werden.
gefragt von Drachenherz am 25.08.2008 um 19:35 Uhr
Hallo zusammen,
Anfang Juli 2007 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Meine Tochter lebt seitdem bei mir. Ebenfalls im Juli 2007 habe ich der Kindergeldkasse diese Veränderung mitgeteilt un...
oder wie siehts aus mit dem sparen?muss ich nur weil ich hartz4 empfänger bin heimlich unterem bett sparen?:)oder darf man das offiziell??wenn ja wieviel?
Meiner Schwester sollen nach 3 mnatiger "Arbeitspause" Das Schülerbafög und das Kindergeld an Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden.Das kann doch nicht Rechtens sein, sonst...
ein Praktikum über 4 Wochen wurde mir bewilligt, jetzt habe ich aber die Chance ein Praktikum in SPanien zu machen. Darf ich das und wenn ja wie schaut es aus, was bezahlt mir das Amt dann?? H...
Ein Freund von mir der hat ziemlichen Stress mit dem FA ..meine Frage wenn er Rechnungen bezahlt bekommt die Leistung aber von Dritten ausgeführt wurde, und die Ihm auch Rechnung geschrieben h...
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