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Darf man das Flu´gzeug kurz vor dem Start wieder verlassen?

gefragt von PremieroPremiero am 22.01.2009 um 10:56 Uhr

Welche Rechte hat man eigentlich als Fluggast?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 22. Januar 2009 10:58
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Du kannst das Flugzeug solange verlassen, wie die Tür noch nicht zu ist. In der Startphase so kurz vorm abheben wird der Pilot nicht mehr abbrechen.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 22. Januar 2009 10:59

Dann wird er nicht mehr abbrechen können, da muss man durchstarten.

Kommentar von 243251c77f1790795808e18916d7f7f7smallPremiero am 22. Januar 2009 11:06

Genau!^^


schildi
beantwortet von schildi am 22. Januar 2009 11:01
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Solange die Tür noch geöffnet ist können Sie natürlich jederzeit wieder aussteigen. Sind diese aber erst einmal geschlossen, so können Sie nicht ohne weiteres wieder aussteigen. Es bestehen nämlich weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Anspruch darauf, wieder aussteigen zu können wenn man es sich anders überlegt hat. Vielmehr entscheidet dann nur noch der Pilot über einen Abbruch des Starts. Nur wenn ein Notfall vorliegt, wie z.B. medizinische Probleme, muss das Kabinenpersonal sie wieder aussteigen lassen. Bloße Angstzustände vor einem Absturz reichen dazu nicht aus. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Freiheitsberaubung, da sie freiwillig in das Flugzeug gestiegen sind und damit ihr Wohlergehen in die Hände des Piloten gelegt haben. Nur dieser kann dann über einen Ausstieg entscheiden.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 22. Januar 2009 10:57
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Kommt darauf an, wie kurz vor dem Start. Auf dem Rollfeld ganz sicher nicht, wenn es kein absoluter Notfall ist.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. Januar 2009 10:58
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du brauchst in 10000 m Höhe nur zur Türe zu gehen.. und dann aussteigen.......

kann man mal beim Stellen einer Frage kurz nachdenken und nachlesen?

Kommentar von 243251c77f1790795808e18916d7f7f7smallPremiero am 22. Januar 2009 11:08

Darum geht es nicht Andreas, ist zwar witzig, aber Du weißt selbst, dass es ein rechtliches Problem gibt. Oder hast Du den Sinn der Frage gar nicht erkannt? Was steht Ihnen zu, wenn der Flieger wetterbedingt am Boden bleibt und Sie Weihnachten am Flughafen verbringen müssen? Nur wer Bescheid weiß, kann in solchen heiklen Momenten auch richtig reagieren. Testen Sie Ihr Wissen und lernen Sie im Quiz, welche Rechte Sie als Fluggast haben.

http://reisen.aol.de/reisemagazin/quiz-welche-rechte-habe-ich-als/quiz/17

Kommentar von 2e8cf85547228e9597acdfb3086dbe7fsmallSnowrider am 22. Januar 2009 11:16

Das ist richtig und Du hast die Antwort nur durch einen Hinweis von mir bekommen und der Antwortgeber mit den 10.000 Metern Höhe ist entweder ein Kleinkind, absolut albern und unerfahren, oder ein Spinner, der genau so gut den Unsinn von einem 200 km schnellen Auto daherdreschen könnte, um damit zu sagen, man solle dann mal aussteigen. Diesen aberwitzigen Unernst bezeichnen solche Leute dann noch als Humor, es ist eine völlig wertlose Antwort im Gegensatz zu Deinem guten Kommentar Premiero und Deine Frage war auch topp.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 22. Januar 2009 11:17

In der Frage steht:"kurz vor dem Start"


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 22. Januar 2009 10:58
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Warum willst Du wieder aussteigen, sei doch froh wenn Du endlich drin sitzt und bald abhebst !


Franticek
beantwortet von Franticek am 22. Januar 2009 10:59
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Wenn kein besonderer Grund vorliegt, dann wirst du das nicht dürfen.
1. Dein Gepäck ist ja noch an Bord. Man kann nicht den Gepäckraum halb leer machen, um deinen Koffer zu finden.
2. Es ist nicht so einfach, wie aus einem Bus auszusteigen. Die Gewichtsverteilung im Flugzeug ist dann plötzlich eine andere, Berechnungen müssen neu gemacht werden. Das ist ein ziemlicher Aufwand.

Kommentar von Mietnormade am 22. Januar 2009 11:06

Genau bei den 120 Tonnen Startgewicht wird der Dicke hinten rechts das ausschlaggebende Kriterium sein. Mal davon abgesehen das er mit 3 Tonnen Gepäck reist. Das Gewichtsargument ist wirklich gut.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. Januar 2009 11:15

Auch wenn jemand mit 200 kg das Flugzeug verläßt, macht das nicht viel aus. Aber die VOrschriften besagen, daß das sogenannte W&B (Weight&Balance) neu gemacht werden muß, andernfalls darf die Maschine nicht fliegen.
Galub mir, ich BIN bei einer Fluggesellschaft.

Kommentar von teddybaer144 am 22. Januar 2009 11:06

die gewichtsverteilung spielt wohl die geringste rolle - 100 kg bei einem gesamtgewicht von mehreren zig-tonnen! sonst könnte während des fluges auch niemand hin- und hergehen oder zur toilette oder so ...

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 22. Januar 2009 11:06

und 3.: Wegen möglichen Terroranschlägen darf Gepäck niemals ohne Besitzer fliegen, habe ich einmal gelesen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 22. Januar 2009 10:59
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Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, wird der Pilot nicht abheben. Aber frueh genug der Stuardess Bescheid geben.


anonym
beantwortet von docbde am 22. Januar 2009 11:01
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Sobald die Türen geschlossen sind, gilt das Flugzeug rechtlich als "im Flug befindlich". Wenn Du dann den Affen machst und raus willst, wird man dich sicher lassen, dir jedoch die Kosten für dein Rumgezehter aufdrücken. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kapitän für die Sicherheit des Fluges und der Passagiere verantwortlich. Dazu darf er nötigenfalls sogar Gewalt anwenden.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 22. Januar 2009 11:01
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Da dein Gepäck wieder rausgeholt werden müsste (Sicherheitsvorschrift), dürfte das eine ziemliche Verzögerung verursachen und infolgedessen (aufgrund nicht eingehaltener Zeitpläne und verlorener Start- und Landeslots) einen erheblichen finanziellen Verlust, den du der Fluggesellschaft ersetzen müsstest.


anonym
beantwortet von teddybaer144 am 22. Januar 2009 11:03
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kommt wirklich auf den zeitpunkt und den grund an! wenn das flugzeug bereits rollt, ist es zuspät, bis dahin kommts drauf an! (ich habs selbst miterlebt, dass ein passagier wegen flugangst kurz vor dem losrollen noch unbedingt raus wollte und durfte! allerdings: sein koffer blieb im gepäckraum - der wurde nicht nochmal aus- und eingeladen - war aber auch problemlos, weil dessen frau an bord blieb und sich bei der landung drum kümmern konnte)


MsPurple
beantwortet von MsPurple am 22. Januar 2009 11:09
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NEIN, defitnitiv nicht! Ausser es besteht ein medizinischer Grund...

Es geht um das Gepaeck und zwar nicht aufgrund der Gewichtsverteilung, sondern wegen Terror, und zwar schon immer! Sonst wuerde ja jeder seine Bombe in nen Koffer legen, den aufgeben und kurz vorher wieder aussteigen. Und wenn kein dringender Grund vorliegt (Gesundheit, ploetzlicher Tod eines Angehoerigen) dann wird man wegen einer Marotte nicht den ganzen Kofferraum ausraeumen: a) es nervt alle b) die Slots (Zeitintervalle in denen die Flieger abheben) sind eng bemessen. Es kann dann sein, dass eine 30-minuetige Unterbrechung zu einer 3 oder gar 4h Verspaetung fuehrt! c) die Slots bei Start und Landung sind unterschiedlich teuer, morgens um 5 zahlt die Fluggesellschaft weniger als morgens um 7! Bei Verschiebung kommen weiter Kosten hinzu - und zwar auf zwei Fluhaefen plus weitere Gebuehren.

Also, aus reiner Flugangst: Dein Pech!


anonym
beantwortet von Plumbum am 22. Januar 2009 11:16
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Aber wenn es dadurch zu einer Verzögerung kommt zahlst du die Kosten. Den Flugzeugen wird ein sogenanntes Zeitfenster zugeordnet. In dieser Zeit müssen sie gestartet sein. Falls dieses Zeitfenster verpasst wird, kann es mehrere Stunden dauern bis er wieder ein OK zum Abheben bekommt. Ich habe das einmal auf den JFK Flugplatz mitten im Hochsommer zur Ferienzeit erlebt. Das Ergebnis war das der Flug sich um 1,5 Stunden verzögerte. Anstatt in Frankfurt landete man in München. Die weitere Strecke bin ich dann nachts mit der Bahn gefahren. Der Verursacher ein nervöser Franzose hat sämtliche Kosten von allen Passagieren tragen müssen.


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