Es ist ja traditionell das man zum Beispiel , wenn jemand nix gibt "Saures" gibt ... Kann man am Halloweentag trotzdem dafür bestraft werden... Als Beispiel , wenn man ein Ei gegen ein Fenster schmeißt. Wo liegen die Grenzen ? Gibt es extra Gesetze , die einem an Halloween besondere Sachen ermöglichen ? :O
Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung. Das Datum ist dabei völlig egal!

Nein, es gibt keine Narrenfreiheit an Halloween! Sachbeschädigung ist auch heute Sachbeschädigung!
Man darf an Halloween genau so viel oder genau so wenig wie an anderen Tagen auch. Extra Gesetze für diesen Tag gibt es nicht. Rein juristisch kann der Wurf eines Eis gegen ein Fenster übrigens schon als Sachbeschädigung gewertet und entsprechend geahndet werden - auch wenn dabei gar nichts kaputt geht! Ich würde mir also gut überlegen, was Du da tust...

naja fände es net so toll eier amfenster zu haben
RuleBritannia am 31. Oktober 2009 13:56 Vielleicht findet er es witzig, wenn danach seine Eier am Fenster kleben...
hajottka am 31. Oktober 2009 13:56 ja, laßt sie uns drannageln!
Es ist bestimmt nicht traditionell. Schon garnicht bei uns.
natürlich wirst du an halloween genauso bestraft! lass dir doch was ein fallen wo du nichts bei kaputt machst
also hier in deutschland wage ich das zu bezweifeln, und du kannst dir sicher sein, wenn mir jemand eier gegen die fenster wirft, dass ich dann auch mal saures gebe! und das wäre nachhaltiger... ich stelle mir ein komplett bad im gartenteich vor, oder ähnliches...

..am Halloweentag kannst du machen was du willst....lass dich aber zur Sicherheit nicht erwischen!

Alles was Du anstellst, sollte dem Betroffenen kein Geld kosten, auch wenn man Dir in Deinem Kostüm nix nachweisen kann. Denk an die Geschädigten, um so weniger gibt es im nächsten Jahr, wenn es sich in der Nachbarschaft rumspricht. Nasses Toilettenpapier um die Türklinke oder Zahncreme ist erlaubt, sprich alles was man ohne viel Aufwand wieder beseitigen kann.

In der Tat bleibt Sachbeschädigung Sachbeschädigung, zumal das Fest nicht in der deutschen Tradition verankert ist und sich die Opfer ihre Rolle auch nicht aussuchen können. An Weiberfastnacht kann man teilnehmen, seine Wohnung oder sein Haus kann man nicht einfach umsetzen.

Ich finde es zwar nicht wirklich sooo schlimm, wenn 1x im Jahr ein Ei am Fenster hängt, aber ehrlich, dass ist einfach ein ungemein beängstigende Situation für viele Menschen und deshalb sollte man es bleiben lassen, damit ALLE Spaß haben! Meine Kinder haben Briefumschläge genommen und mit Süssigkeiten befüllt auf kleinen Zetteln dann geschrieben: "Wir haben hier niemanden angetroffen, aber wünschen Ihnen "Happy Halloween! Bis nächstes Jahr!LG die xxx-Kinder" Die werfen sie bei denen rein, die gar nicht öffnen, dass finde ich süß. Letztes Jahr habe sich viele ältere Leute dafür bei ihnen und mir bedankt und schon angekündigt, dass sie dieses Jahr auch aufmachen! So geht´s doch auch!...

spinst du ? des is ungefähr so wie in da freinacht... un da kann auch alles bestraft werdn
ich glaub man darf nur nichts mit feuer machen, also den breifkasten sprengen oder den vorgarten anbrennen !

ein ei gegen die scheibe würde ich abraten es kann schief gehen

mach nur sachen, die du bei dir tolerieren würdest, wenn s bei dir jemand macht
Gille am 31. Oktober 2009 13:55 Oh oh, der Tipp kann aber nach hinten losgehen! ;D
bleib zu hause dann kann nix passieren.
Den Kinderkramm mach ich so oder so nicht mit ...

Das wäre Sachbeschädigung. Auch nicht im Sinne derer, die Halloween aus der Taufe gehoben haben. Sehe dich um, seid nicht zu freizügig.
damit zerstöhrst du ja eigentum von anderen , das ist nur so n tolleranzding, du haftest auch an halloweenbfür schäden .

Natürlich nicht! Sachbeschädigung beginnt im "kleinen", später sind es die zerstochenen Autoreifen, weil jemand nichts geben will oder kann, daher auch heute "Nachtschicht", dann sehe ich nur die anderen "Blödfinken", aber hier im Haus ist niemand, wer denn schmieren möchte... nur zu, ich erfahre es ohnehin, auch wenn oft erst nach Tagen, die Nachbarschaft funktioniert soweit.

ich glaube das läuft etwas aus dem ruder hier.... es wurde doch nur ein beispiel genannt, das mit dem ei gegen ein fenster. kann in der frage selbst nicht herauslesen, das man das vor hat. wir hatten sowas auch schon an den türen, zu spät erkannt.... dann ist eh vorbei.
Straftaten sind nicht vom Datum abhänig. Wer das bei mir versucht bekommt ne Menge ärger. Festnahme und Polizei sind dem auf jeden fall sicher.