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Darf man das als Lehrer ?!

gefragt von WhatsHerNameWhatsHerName am 30.06.2009 um 20:05 Uhr

Ich kenne eine Person , die in latein nie wircklich gut war/ist (so wie ich mal am Rande ;D ) aufjedenfall hätte sie noch eine 4 bekommen aber dieser Lehrer meinte iwas mit ''Pädagogischer Freiheit'' und hat ihr dann auf dem Zeugnis eine 6 (!!!) gegeben ... UNBERECHTIGT !! DARF ER DAS ?!

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schule x 23.045

Beccaaa
beantwortet von Beccaaa am 30. Juni 2009 20:09
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Natürlich geht das nicht. Hab dasselbe bei meiner Schwester erlebt.

Sowas sollte man sofort bei dem Schuldirektor melden und wenn das nichts bringt am besten direkt ein Fax nach Münster ...

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 30. Juni 2009 23:41

Wenn man denn in diesem Regierungsbezirk wohnt, könnte das was bringen. ;-)


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 30. Juni 2009 20:09
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ohne begründung darf er das nicht. geh zum rektor,klär das mit ihm...-)


anonym
beantwortet von xXGillyXx am 30. Juni 2009 20:08
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Nein ich denke das darf er nicht...wenn ich an der STelle wäre würde ich es meinen Eltern sagen oder zum Direktor gehen..


Poschmann
beantwortet von Poschmann am 30. Juni 2009 20:07
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Nein, eigentliche nicht, denn auch ein Lehrer muss die Noten begründen.


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 30. Juni 2009 20:07
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nein der vrechnerische schnitt ist ausschlaggebend alles ander ist schikane


anonym
beantwortet von Pumafan am 30. Juni 2009 20:07
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Nein natürlich nich da muss man sich sofort beschweren !!!


anonym
beantwortet von littlestilo am 30. Juni 2009 20:07
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Nein egentlich nicht. Wenn es eine 5 wäre, wäre das okay. Aber gleich zwei Noten schlechter. Nein das geht nicht.


RomanFrick
beantwortet von RomanFrick am 30. Juni 2009 20:07
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ich glaube das nicht..


FunSel
beantwortet von FunSel am 30. Juni 2009 20:06
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omg ich hoffe nicht!ist mir noch nie passiert!!


TheShadowrun
beantwortet von TheShadowrun am 30. Juni 2009 20:06
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so wie sich das anhört, würd ich mal deutlich nein sagen.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 30. Juni 2009 23:41
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Der Lehrer muss die Note immer begründen. Wenn man Einspruch einlegt muss er die Note belegen können oder zurückziehen.


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