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Darf man das als Hartz IV Empfänger nicht? Wer weiss was?

gefragt von IlyanaIlyana am 22.10.2009 um 18:04 Uhr

Angenommen, ein Mann, der Hartz IV bekommt, möchte seine Familie finanziell irgendwie absichern, für den Fall, dass ihm etwas passiert (z.B. mit einer Lebensversicherung, ob sich das im Einzelfall finanzieren liesse sei jetzt mal dahingestellt). Darf er das dann wirklich nicht. Immerhin könnte das Geld ja ausgezahlt werden und als "Vermögen" angesehen werden. Auch sonst ist versicherungstechnisch kaum was machbar, ausser Krankenkasse, die ja die ARGE bezahlt, ist da kaum was drin. Kann man als Hartz IV Empfänger garnicht vorsorgen oder was gibt es für Möglichkeiten sich in einer solchen Situation abzusichern.


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anonym
beantwortet von Reitermaus am 22. Oktober 2009 18:09
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Hilfreichste Antwort

Als Harz iv Empfänger darfst Du kein oder nur geringes Vermögen haben. Wenn Du für den Todesfall Deine Familie absichern möchtest, dann schließe eine Risikolebensversicherung ab. Die ist nicht teuer und kann sich jeder leisten. Habe eine für meine Frau abgeschlossen, 100.000 Euro für ca. € 70,--/Jahr. Bei Asstel!


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anonym
beantwortet von uli67 am 22. Oktober 2009 18:05
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Lebensversicherung bleibt ausen vor.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 22. Oktober 2009 18:12
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Die erwähnte Kapital-Lebensversicherung ist ohnehin ein schlechtes Geschäft für den Versicherten (und ein sehr gutes für die abzockenden Versicherungskonzerne).

Absichern könnte man die Familie mit einer Risikolebensversicherung. Davon hat man selber nichts, spart aber gegenüber der Kapital-Lebensversicherung sehr viel Geld. Immerhin gibts im Todesfall etwas ausgezahlt.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 22. Oktober 2009 18:44

Kapitallebensversicherung = Risikolebensversicherung + Sparplan


tantenancy
beantwortet von tantenancy am 22. Oktober 2009 18:05
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keine da hat mann pech.. hab auch keine absicherung du darfst nur haftpflicht und hausrat versicherung


mayermity
beantwortet von mayermity am 22. Oktober 2009 18:06
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Pro Lebensjahr darf er sich jetzt 750 eur zur seite Legen ohne das man es ihm anrechnet.



Pumukl
beantwortet von Pumukl am 22. Oktober 2009 18:06
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Risikolebensversicherung geht!


anonym
beantwortet von Sally2809 am 22. Oktober 2009 18:06
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Für Hartz4-Empfänger gibts die Riester-Rente. Ich weiß ja nicht, was ihr vorhabt, aber es liest sich so, als wolltet ihr lebenslänglich ALG2 beziehen. Schließ doch eine Lebensversicherung ab. Wenn dieser fiktive Mann irgendwann wieder arbeitet, wir doch nichts angerechnet?

Kommentar von 10f7601b10c4bab44171b89deb8091b7smallIlyana am 22. Oktober 2009 18:09

Ist wirklich fiktiv, bekomme zwar auch Hartz IV, bin aber single. Habe mich nur gefragt, wie manche Familien das so schaffen. Ist alleine schon schwierig aber wenn man Familie hat und dann vielleicht noch irgendwas dazwischen kommt steht man dann blöd da.


frastaft
beantwortet von frastaft am 22. Oktober 2009 18:06
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Ich denke Hartz4 Empfänger sind so arm dran, dass sie kaum genug zum leben haben, wie sollen sie dann noch irgendetwas sparen. Und wenn dem so ist, ist der Betrag, den sie bekommen zu hoch.


anonym
beantwortet von eliag am 22. Oktober 2009 18:07
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Eine Lebensversicherung, die konkret als Rente angelegt wird, darf vom Amt nicht als Vermögen angerechnet werden. Das ist aber schon das einzige, als Möglichkeit Rücklagen zu schaffen. Bis auf das Sparvermögen von, ich glaube im Momnet, 150€ pro Lebensjahr, jedoch nicht mehr als 10.000€

Kommentar von brummhummel am 22. Oktober 2009 18:16

Im moment 150 pro Lebensjahr , maximal3000 . ein Auto wird zum Vermögen gerechnet wenn teuerer als 5000.Sparverträge müssen in der Regel aufgezehrt werden ,nur Riester / Rürup Verträge sind i,d.R frei auch Lv die erst im Rentenalter ausbez. werden dürfen.

Kommentar von eliag am 22. Oktober 2009 19:05

max. 3000€. haben die das wieder runtergeschraubt? Riester, Rürrup stimmt. Aber wenn das Geld nachher zu den Sozialleistungen monatlich ausbezahlt wird, wird es trotzdem verrechnet. Das ist voll die Veräppelung!


anonym
beantwortet von brummhummel am 22. Oktober 2009 18:09
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Maximal mit einer Risikolebensvers. (die nur im Todesfall zahlt ) Ist aber realitätsfern denn ein H4 er mus zusehen wie er sich von 200-250 Euro durchs Leben schlägt . Denn das Amt zahlt längst nicht alle Lebenshaltungskosten (Telefon , INet , Strom ...).


anonym
beantwortet von 8rosinchen am 22. Oktober 2009 18:11
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hallööchen, wenn du geld übrig hast...

  1. darfst du selbstverständlich z.b. auch eine absicherung bezahlen

  2. z.b. unfall, oder risikoleben...

  3. du darfst mit dem geld machen, was für dich richtig ist

  4. inwiefern du gelder zurückzahlen musst, wenn der fall eintreten sollte, den man ja nicht will, das weiss ich nicht

  5. ich denke, eine absicherung der familie ist besser als keine absicherung

  6. alles gute


anonym
beantwortet von ivonne82 am 23. Oktober 2009 19:50
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eine riesterrente darf bei hartz4 nicht als vermögen angerechnet werden.


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