
Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?
Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist.
Eine Quelle ist immer dann legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder – das ist eine Ergänzung durch die jetzige Novelle des Urheberrechts. den sog. "Zweiten Korb" - offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird.
Diese Klarstellung erfasst gezielt illegale Tauschbörsen im Internet wie etwa KaZaA, Bittorrent, Emule etc.
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq (Betreiber BMJ)

Du darfst jede gekaufte CD einmal kopieren, als Sicherheitskopie!
Das ist leider falsch
Macjohn am 10. Januar 2008 13:21 Nein, das ist richtig. Es ist in der derzeit gültigen Fassung des deutschen Urheberrechts sehr wohl erlaubt, Kopien zum privaten Gebrauch anzufertigen. Erst die Weitergabe oder Verwertung ist strafbar.
nein, das ist falsch. in der derzeit gültigen Fassung gibts das Recht auf Privatkopie NUR dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. Also bei analogen Kopien. Bitte mal den von mir gesetzten link lesen.
die Weitergabe an Freunde und Verwandte ist auch nicht verboten
nein, das ist falsch. in der derzeit gültigen Fassung gibts das Recht auf Privatkopie NUR dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. Also bei analogen Kopien. Bitte mal den von mir gesetzten link lesen.
pooky am 10. Januar 2008 13:31 @amiria71: Wenn die CD keinen Kopierschutz hat, dann darf man Kopien für den privaten Gebrauch anfertigen und sie an Freunde und Verwandte weitergeben. Und darum geht es ja bei der Frage.
stimmt, und anders habe ich es in meinem link - wo ich die frage nach "wann ist es verboten" beantwortet habe, auch nicht gesagt. die pauschale aussage "jede CD darf einmal kopiert werden" ist aber so nicht richtig. scheint so, als wären wir uns am ende einig.
pooky am 10. Januar 2008 19:57 @amiria71: Ich glaube, die Diskussion ist ein wenig durch analog und digital aus dem Rahmen geraten. Letztlich hast Du recht und Wolfgang Joost liegt falsch. Frieden!
die Weitergabe an Freunde und Verwandte ist auch nicht verboten
guckst Du hier: http://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-ist-kopieren-von-filmen-und-musik-strafba...
da habe ich es schon erklärt.
Mit Kopierschutz gilt "nur analog" - also auf Cassette.
ergänzend: wenn KEIN Kopierschutz, dann ist eine Privatkopie natürlich auch digital zulässig
das ist auch falsch! Analoge Kopie heißt nicht, daß diese auf Kassette sein muß (hat heute eh keiner mehr). Sie kann auch auf CD sein. Hier geht es um eie 1:1 Kopie. Beim kopieren auf CD kann dies auch mit digital-analog-digital Wandlung geschehen
da läuft man aber gefahr, dass das als "Umgehung" des Kopierschutzes gewertet wird. Da das Gesetz noch relativ frisch ist, gibts da noch so wenig Rechtsprechung zu.
nein! Das war nach alten und neuem Gesetz schon so!
du darfst jede Musik-CD, die du erworben hast für den Eigenbedarf also auch für enge Freunde oder Verwandte kopieren, solange du keinen Kopierschutz dabei umgehst. Ein bestimmte maximale Menge ist nicht vorgegeben. Bei Software darfst du nur eine einzige Sicherungskopie für dich machen, falls der Hersteller keine ermöglicht. Auch wenn eine Musik-CD einen Kopierschutz hast, darfst du sie kopieren (analog), wenn du den Kopierschutz damit nicht umgehst

CD's was? Es heißt CDs.
Und die Privatkopie bleibt auch nach dem 01.01.2008 geduldet, sofern kein Kopierschutz ausgehebelt werden muss.
schurke am 10. Januar 2008 17:44 Ich habe heute gehört, dass man sich bis zu sieben Kopien machen darf (für sich und Familie) wenn kein Kopierschutz vorhanden ist.
Ja dass darfst du. Wie oft kannst du bei der Gema abfragen.
Im Grunde genommen kannst du mit deinen Cds fast alles machen was du willst, sofern sie KEINEN Kopierschutz haben, und du dich selbst nicht daran bereicherst (Vervielfältigen und verkaufen ist verboten!)!
Gruß brunobre