Es machen ja sehr viele Leute, aber eigentlich ist es doch Schwarzhandel, oder?
Antworten (4)
-
1Antwort von
MaiksvnMaiksvn
Darf man nicht..
Kommentar von
Guppy194Guppy194 Der BGH hatte mit deutlichen Worten klargestellt, dass der rein private Weiterverkauf von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter grundsätzlich nicht untersagt werden kann.
-
Diese Frage
Hast du vielleicht ne Quelle?
schau mal da nach, gefunden bei RA Teerhag:
Eigentlich sollte man meinen, dass es nach dem richtungsweisenden Urteil des BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06) etwas ruhiger zugehen würde. Dem ist scheinbar nicht so. Der BGH hatte mit deutlichen Worten klargestellt, dass der rein private Weiterverkauf von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter grundsätzlich nicht untersagt werden kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ticket-AGB), die hiervon abweichendes regeln sind unwirksam und müssen nicht beachtet werden.
Etwas anderes gilt hingegen für den Fall, dass die Tickets bereits unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht erworben werden, wenn der Weiterverkauf also gewerblich erfolgt. Hierin sieht der BGH – völlig zu recht – eine unlautere Behinderung des Absatzkonzeptes.