Mir ist beim Buch 'Die Vermessung der Welt' aufgefallen, "daß" dieses in der alten Rechtschreibung verfasst ist, obwohl es ein verhältnismäßig neues Buch ist. (Copyright 2005) Aber geht das überhaupt noch? Ich meine, die neue Rechtschreibung ist doch nicht nur zum Spaß da; darf man trotzdem noch in der alten publizieren?
Antworten (12)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
FataMorgana2010FataMorgana2010
Außerhalb des amtlichen Bereichs - also z. b. der Schule der Behörden - gibt es keine Vorschriften, die Dir verbieten, so zu schreiben, wie du willst. Du kannst mit alter Rechtschreibung, neuer Rechtschreibung, flacsher Rchtctschirbung schreiben, ganz wie du willst. Die Frage ist, wie das Geschriebene beim Leser ankommt. Manche Zeitungen (z. B. die FAZ hat inzwischen eine Hausorthographie, weil sie manche Änderungen der Rechtschreibreform ablehnt.) sind sehr lange bei der alten Rechtschreibung geblieben.
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Wenn der Duden gesetz wäre, säße ja fast ganz Deutschland im Kittchen :-))
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3Antwort von
ZyogenZyogen
Rechtschreibung ist kein Gesetz: Wenn Du willst, darfst Du sogar ein Buch voller Rechtschreibfehler verfassen. Ob es jemand verlegt, ist dann eine andere Frage.
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1Antwort von
Nivola Nein, es müssen sich alle - vor allem die Schulen und Ämter - an die Rechtschreibung halten, sonst gilt es als Fehler und macht einen schlechten Eindruck. Die Rechtschreibreformen sind durch und stehen derzeit nicht mehr zur Diskussion.
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1Antwort von
ZeobitZeobit
Die alte Rechtschreibung ist nicht verboten, ich finds aber auch seltsam bei einem Buch, dass 2005 erschienen ist. Trägt auf jeden Fall nicht dazu bei, dass sich endlich mal irgendeine Standartschreibung durchsetzt...
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1Antwort von
ThomasBehThomasBeh
Die neue Rechtschreibung ist doch ein Witz.... es gibt ganze Zeitungen (F.A.Z.), die sich nicht dran halten, und das ist auch richtig so.
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moosmutzelchenmoosmutzelchen Nee, auch für die gab es (leider) auch nur eine Schonfrist.
Da eine Tageszeitung auch einen Bildungshintergrund hat, mussten die sich schlussendlich ebenfalls fügen.
Die Frist ist imho bereits abgelaufen.Kommentar von
AriGoldAriGold So ist es!
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ThomasBehThomasBeh So ein Mist aber auch...
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moosmutzelchenmoosmutzelchen So sehe ich das auch.
Allerdings gibt es auch verschiedene Wörterbücher.
Einmal den Duden, der sehr der alten Rechtschreibung zugetan ist und dann ... ich komm nicht auf den Namen - auch von einem großen Schulbuchverlag.
Der widerum lehnt sich eher an die neue Rechtschreibung an - bisweilen kann man es sich ja aussuchen.
Die FAZ hält sich jedenfalls an den Duden.Kommentar von
FataMorgana2010FataMorgana2010 Keine Frist, kein Fügen, keine Schonfrist. Die FAZ hat sich lange dagegen gesträubt und hat jetzt den großen Teil der Änderungen übernommen. Dazu hat sie aber niemand gezwungen, außer den genervten Lesern vielleicht, die sich inzwischen an die neue Rechtschreibung in den anderen Medien gewöhnt hatten und nicht mehr beim Lesen stolpern mochten. Aber die FAZ könnte auch heute noch in der alten Rechtschreibung verlegt werden - oder in der von vor hundert Jahren, das ist die freie Entscheidung der Verleger.
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moosmutzelchenmoosmutzelchen Auch die Hausorthographie darf sich nur eine der "erlaubten" Schreibweisen aussuchen, wenn es mehrere gibt.
Kommentar von
FataMorgana2010FataMorgana2010 Es gibt kein Gesetz, dass dir verbietet, eine ganz eigene Variante jenseits der "erlaubten" Schreibweisen zu entwickeln. Wie du schreibst, ist - außerhalb der Schule und der Behörden! - dir überlassen. Wie der Leser deiner Texte das findet und wie gut er das verstehen kann, was du schreibst, ist die andere Seite. Aber "erlaubt" ist alles.
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0Antwort von
Hans19 Als ehemaliges Mitlied im Rat für deutsche Rechtschreibung stelle ich fest: Die reformierte Rechtschreibung - die seit 1996 noch zweimal revidiert wurde und auch in Zukunft noch weiter repariert werden muß - ist auf Beschluß der Kultusminister für die Schulen verbindlich, was aber den Gebrauch nichtreformierter Texte im Unterricht nicht ausschließt. Für die oft erwähnten Behörden gilt sie nicht automatisch, sondern kann allenfalls vom Dienstherrn so angeordnet werden. Das war anfangs sehr problematisch, da niemand gezwungen werden kann, grammatisch falsch zu schreiben, wie es ab 1996 vorgeschrieben war: "am Schwindel erregendsten" usw. Alle Büchner-Preisträger schreiben übrigens nichtreformiert! Ich empfehle jedem, der es sich leisten kann, bei der nichtreformierten Rechtschreibung zu bleiben. Sie ist moderner und immer grammatisch korrekt.
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Nivola Die Rechtschreibreformen kamen erst im Jahr 2006 zum Stillstand, also 1 Jahr nach Veröffentlichung des Buches.
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sawassawas
Wer sollte das verbieten? Es steht keine Gefängnisstrafe auf die alte Schreibweise. Du wirst das als Autor aber nur durchsetzen können, wenn du schon einen Namen hast und der Verlag dich unbedingt halten will.
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moosmutzelchenmoosmutzelchen
Wie das genau von statten geht, ist mir nicht gegenwärtig, aber ich meine nicht.
Zeitungen dürfen es zumindest nicht und ich vermute mal, dass es sich mit Büchern ähnlich verhält.
Allerdings hatten die auch eine Frist, in der sie noch die alte verwenden durften.
Mittlerweile müsste die abgelaufen sein, aber 2005 war das sicher noch nicht so.
Der Standard wurde aber schon immer hinten mit einem d geschrieben.
Auf Knien um Vergebung bitt
:-)
Es sei dir verziehen.
;-)