2

darf man bilder von mir machen

Frage von hirschixd hirschixd

hey,

letztens hat mein freund einen schneball ausversehn auf ein Auto draufgeworfen.

Danach stieg der Fahrer aus und macht ein foto von mein kumpel und sagt : " SO, ich ruf etz gleich die polizei an.

Darf man fotos überhaupt in der öffentlichkeit machen?!?!?

Brauch schleundigst hilfe von jemanden

MFG Hirschi

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ramada123 Ramada123

    "Beweisfotos" darf man machen. Allerdings bezweifel ich stark, ob er euch wirklich anzeigen wird. Mir scheint, dieser Mensch wollte euch nur mal richtig erschrecken.

  • 3
    Antwort von holger11 holger11

    Ja, zu Beweiszwecken durfte der Autofahrer das.

    Kommentar von holger11 holger11holger11

    Ergänzung: Das bloße Fotografieren ist außerhalb des Bereichs von § 201a StGB (also außerhalb einer Wohnung etc. )nicht verboten. Nur ausnahmsweise kann aufgrund allgemeiner Erwägungen ("allgemeines Persönlichkeitsrecht") ein weitergehender Schutz bestehen.

    Umfassender geschützt ist man gegen die Verbreitung und / oder Veröffentlichung, hier gilt das Kunsturhebergesetz.

  • 2
    Antwort von Lirafoli Lirafoli

    wie geht dieser spruch noch mal? man hat kein recht auf recht wenn man im unrecht ist oder so?

    Kommentar von latestheadlines latestheadlines

    Was fürn Unsinn, jeder hat Recht auf Recht, selbst wenn er Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Mensch, der meint nicht rechtlich sondern moralisch - so nach dem Motto "Das hat man gerne, erst Fehlverhalten und dann andere anklagen wollen...."

    Kommentar von parisien parisienparisien

    du meinst wahrscheinlich, ein unrecht kann man nicht durch ein anderes unrecht rechtens machen.

  • 1
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Selbstverständlich darf man in der Öffentlichkeit filmen und Fotos anfertigen. Man darf diese nur nicht ohne Zustimmung des Abgebildeten (dazu gibt es auch noch Ausnahmen) veröffentlichen. Darüber hinaus ist das Anfertigen von Fotos im "höchstpersönlichen Lebensbereich" verboten, was hier aber nicht zutrifft.

  • 1
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Natürlich darf man in der Öffentlichkeit Fotos machen.

    Und grade von vermeintlichen Straftäter. Ausversehen, das glaubst du doch selbst nicht.

    Die Fotos zu veröffentlichen wäre dann wieder illegal.

  • 1
    Antwort von Diddy57 Diddy57

    Doch,zur Beweissicherung ist das zulässing.Man darf ja auch bei einen Verkehrsunfall die Situation fotografieren um Beweise zu sichern.Kann ja sein das irgend einer anschließend Fahrerflucht begeht.Allerdings glaube ich auch nicht das der Fahrer irgendwas unternimmt wegen ein Schneeball.Muß er halt im Winter mit rechnen.

  • 1
    Antwort von LZFanClub LZFanClub

    Nein einfach ein Foto machen darf der Herr nicht,das braucht schon deine Zustimmung.Aber wenn es nur ein Schneeball war,kein Eis, und nichts kaputt gegangen ist braucht ihr keine Sorgen zu haben,sofern es keine Absicht war.Der Fahrer bräuchte wenn überhaupt eure Namen und so weiter nur ein Foto taugt da nichts.

  • 1
    Antwort von Impalaboy427 Impalaboy427

    Wenn der Autofahrer als Kläger das Foto als Beweis dafür, dass du es gewesen bist, der den Schneeball geworfen hat, verwenden möchte, könnte es sein, dass das als nicht rechtens beschaffte Quelle oder nicht rechtens beschaffter Beweis oder sowas in der Art abgetan wird. Immerhin musst du dein Ok geben wenn du als Einzelner fotografiert wirst.

  • 1
    Antwort von CZERO CZERO

    nö, darf er nicht.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Doch, darf er.

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Das wäre, soweit ich weiß, höchstens zum Nachweis einer Straftat zulässig. Aber ein Schneeball auf nem Auto gehört definitiv nicht dazu.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    1) Man darf in der Öffentlichkeit fotografieren und filmen soviel man möchte.

    2) Einen Schneefall auf ein fahrendes Fahrzeug zu werfen kann ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" sein, was eindeutig eine Straftat ist.

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    Mach Dich mal bißchen zum Thema "Recht am eigenen Bild" kundig...fotografieren ist die eine Seite, aber wenn der Fotografierte nicht damit einverstanden ist, kann es für den Fotografen richtig teuer werden!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Tut mir Leid, aber mach du dich bitte mal zu dem von dir genannten Begriff kundig! Bitte! Es geht dabei lediglich um die Veröffentlichung der Bilder. Das bloße Aufnahmen ist keineswegs beschränkt. Wenn man schon Widerworte gibt, sollte man mal ins Gesetz geschaut haben. ...oder wenigstens in Wikipedia, da steht es auch drin.

  • 1
    Antwort von tinimini tinimini

    Die Polizei kommt wegen so einer lapalie gar nicht raus!!!!

    Kommentar von parisien parisienparisien

    sie muss!

  • 1
    Antwort von Firefoxlol1 Firefoxlol1

    Ich aknn dir deine Frage leider nciht beantworten aber was ich sagen möchte ist das, solange dein Freund mit dem Schneeball z.B. nciht eine Scheibe zerstört oder dem Auto Kratzer zugefügt hat, die Polizei ihn in Ruhe lassen wird.

  • 1
    Antwort von jojo997 jojo997

    hmm ich denke mal nicht

  • 1
    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Nein, ist ohne Zustimmung nicht erlaubt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Und wie das erlaubt ist.

  • 0
    Antwort von Maro95 Maro95

    Darf er, er darf sie nur nicht veröffentlichen. Ich bezweifle, dass er wegen solchem Mist zu Polizei geht. Die haben besseres zu tun.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.