hey,
letztens hat mein freund einen schneball ausversehn auf ein Auto draufgeworfen.
Danach stieg der Fahrer aus und macht ein foto von mein kumpel und sagt : " SO, ich ruf etz gleich die polizei an.
Darf man fotos überhaupt in der öffentlichkeit machen?!?!?
Brauch schleundigst hilfe von jemanden
MFG Hirschi
Ergänzung: Das bloße Fotografieren ist außerhalb des Bereichs von § 201a StGB (also außerhalb einer Wohnung etc. )nicht verboten. Nur ausnahmsweise kann aufgrund allgemeiner Erwägungen ("allgemeines Persönlichkeitsrecht") ein weitergehender Schutz bestehen.
Umfassender geschützt ist man gegen die Verbreitung und / oder Veröffentlichung, hier gilt das Kunsturhebergesetz.