Ich arbeite derzeit an einem Buch und habe sehr schöne Motive auf diversen Seiten im Internet gefunden - diese habe ich bearbeitet und noch eigene Motive hinzugefügt, so das es mit dem ursprünglichen Bild nicht mehr viel gemeinsam hat. Es handelt sich bei den Motiven z.B. um Fotografien von Sehenswürdigkeiten wie den Eiffelturm, aber auch Gegenstände des Alltags sind dabei .... Wie ist das in diesem Fall von der rechtlichen Seite geregelt?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn man z. B. aus verschiedenen Fotos, die man irgendwo gefunden hat (Internet, Zeitschriften, Mülltonne) eine Collage herstellt, dann hat man durch Vermischung und Verarbeitung geistiges Eigentum erworben. Man hat das Urheberrecht an der Collage, aber nicht an den einzelnen Fotos. Dazu muss die Collage eine gewisse "Schöpfungshöhe" aufweisen. Das bedeutet, dass der Hersteller der Collage eigene, individuelle Kreativität in das Werk investiert haben muss.
Beispiel:
Der Künstler Joseph Beuys hat 1960 ein Kunstwerk geschaffen und dazu eine handelsübliche Badewanne verwendet. Beuys war nicht der Designer der Badewanne und hat diese auch nicht selbst geklempnert, trotzdem hatte er zu Lebzeiten das Urheberrecht an dem Kunstwerk, es durfte z. B. ausgestellt (veröffentlicht) werden ohne dass der Fabrikant oder der Designer der Wanne um Erlaubnis gefragt werden musste.

Du darfst es nur , wenn das Orginal nicht mehr zu erkennen ist . § 24 Urheberecht . Hier eine interessante Seite http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm
Danke für den guten Tipp....

nur, wenn es urheberrechtlich nicht geschützt ist, sonst die Erlaubnis einholen. :-)
Es handelt sich um sog. lizenzfreie Bilder...
Dann solltest du die Lizenzbedingungen der Lizenfreien Bilder genauer lesen. Unter Lizenfrei wird im allgemeinen nur Verstanden das bei privater Nutzung keine Lizensgebür anfällt.
Habe mal angefragt - man darf die Bilder nur nutzen wenn man sie kauft - da mal ich doch lieber ^^

DAS DARFST DU NICHT.
ALS AUTOR SOLLTEST DU DAS AUCH WISSEN.
Für mich ist das ja Neuland - deshalb frag ich ja ^^
sogar mein geblubber hier hat automatisch copyright also kopier das mal auf deine Seite dann verklag ich dich :D nene aufpassen, vorallem bei Bildern! Das kann richtig unangenehm werden.
bitmap am 11. April 2009 00:44 ''sogar mein geblubber hier hat automatisch copyright''
Dann hast du das URHG entweder nicht gelesen oder falsch verstanden.

nur wenn sie frei verfügbar sind - keine copyright-rechte an dem Bild. wikimedia.org ist eine Plattform da bekommst du sehr viele kostenlose Bilder (die du auch verwenden darfst )
Wenn nicht, dann musst du immer den Fotografen/Designer etc. um Erlaubnis bitte.
EDIT: Ein bekannter von mir wurde mal auf 700 € verklagt, weil er ein Bild einer Bockwurst auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. (das Bild war copyright geschützt und der Fotograf hat ihn verklagt und gewonnen)
ups....
Darfst Du natürlich nicht, so lange Du nicht das OK der Rechte-Inhaber (möglichst schriftlich) hast. Sollte auch nur eine dieser Personen sich/ihr 'Werk' erkennen, ... (damit ist also allenfalls die Frage, wie gründlich Deine Verfremdung wirklich ist).
Bei der Weiterverarbeitung gehts ganz klar um die Schöpfungshöhe, also inwieweit du die Bilder veränderst.
Als Beispiel ist mir z.B. tvtotal bekannt, das mal verklagt wurde wegen copyrights (Es werden ja Ausschnitte aus anderen Sendungen gezeigt). Dadurch, dass nach dem Ausschnitt dazu was gesagt wird oder es veräppelt wird reicht das aus um die Copyrightsbestimmungen zu umgehen...

musst den fragen, der es anbietet, ohne dessen eisntimmung geht da nichts
Hab ich... Danke ^^
darfst du soweit cih weiß wenn der typ der die bilder davor hatte nicht geschützt hat ????
Sehr teurer Irrtum

hauptsache nicht von Menschen, ansonsten denk ich ist es schon legal ;)
Wenn es sich bei den Kollagen im Buch um Illustrationen handelt, wird die Schöpfungshöhe nicht sonderlich hoch anzusetzen sein...
Schöpfungshöhe... ein dehnbarer Begriff. Hat ein Buch eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wenn es sich gut verkauft oder gleich von vornherein? Ich denke da ist es einfacher um Erlaubnis zu fragen... sehr verschwommene Grenzen sind das...