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Darf man Bilder aus dem Internet bearbeiten und selbst veröffentlichen?

gefragt von FormicaFormica am 11.04.2009 um 0:34 Uhr

Ich arbeite derzeit an einem Buch und habe sehr schöne Motive auf diversen Seiten im Internet gefunden - diese habe ich bearbeitet und noch eigene Motive hinzugefügt, so das es mit dem ursprünglichen Bild nicht mehr viel gemeinsam hat. Es handelt sich bei den Motiven z.B. um Fotografien von Sehenswürdigkeiten wie den Eiffelturm, aber auch Gegenstände des Alltags sind dabei .... Wie ist das in diesem Fall von der rechtlichen Seite geregelt?


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 11. April 2009 00:48
3x
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Wenn man z. B. aus verschiedenen Fotos, die man irgendwo gefunden hat (Internet, Zeitschriften, Mülltonne) eine Collage herstellt, dann hat man durch Vermischung und Verarbeitung geistiges Eigentum erworben. Man hat das Urheberrecht an der Collage, aber nicht an den einzelnen Fotos. Dazu muss die Collage eine gewisse "Schöpfungshöhe" aufweisen. Das bedeutet, dass der Hersteller der Collage eigene, individuelle Kreativität in das Werk investiert haben muss.

Beispiel:

Der Künstler Joseph Beuys hat 1960 ein Kunstwerk geschaffen und dazu eine handelsübliche Badewanne verwendet. Beuys war nicht der Designer der Badewanne und hat diese auch nicht selbst geklempnert, trotzdem hatte er zu Lebzeiten das Urheberrecht an dem Kunstwerk, es durfte z. B. ausgestellt (veröffentlicht) werden ohne dass der Fabrikant oder der Designer der Wanne um Erlaubnis gefragt werden musste.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 11. April 2009 00:57

Wenn es sich bei den Kollagen im Buch um Illustrationen handelt, wird die Schöpfungshöhe nicht sonderlich hoch anzusetzen sein...

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 11. April 2009 13:06

Schöpfungshöhe... ein dehnbarer Begriff. Hat ein Buch eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wenn es sich gut verkauft oder gleich von vornherein? Ich denke da ist es einfacher um Erlaubnis zu fragen... sehr verschwommene Grenzen sind das...


Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 11. April 2009 01:28
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Du darfst es nur , wenn das Orginal nicht mehr zu erkennen ist . § 24 Urheberecht . Hier eine interessante Seite http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 11. April 2009 13:02

Danke für den guten Tipp....


angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 11. April 2009 00:35
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nur, wenn es urheberrechtlich nicht geschützt ist, sonst die Erlaubnis einholen. :-)

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 11. April 2009 00:43

Es handelt sich um sog. lizenzfreie Bilder...

Kommentar von Drachentoeter am 11. April 2009 06:40

Dann solltest du die Lizenzbedingungen der Lizenfreien Bilder genauer lesen. Unter Lizenfrei wird im allgemeinen nur Verstanden das bei privater Nutzung keine Lizensgebür anfällt.

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 12. April 2009 10:35

Habe mal angefragt - man darf die Bilder nur nutzen wenn man sie kauft - da mal ich doch lieber ^^


anonym
beantwortet von schloh am 11. April 2009 00:35
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darfst Du nicht bringen...einverständnis einholen..


sender
beantwortet von sender am 11. April 2009 00:38
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DAS DARFST DU NICHT.

ALS AUTOR SOLLTEST DU DAS AUCH WISSEN.


Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 11. April 2009 00:44

Für mich ist das ja Neuland - deshalb frag ich ja ^^


anonym
beantwortet von noobla am 11. April 2009 00:38
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sogar mein geblubber hier hat automatisch copyright also kopier das mal auf deine Seite dann verklag ich dich :D nene aufpassen, vorallem bei Bildern! Das kann richtig unangenehm werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. April 2009 00:44

''sogar mein geblubber hier hat automatisch copyright''

Dann hast du das URHG entweder nicht gelesen oder falsch verstanden.


Pablo007
beantwortet von Pablo007 am 11. April 2009 00:39
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nur wenn sie frei verfügbar sind - keine copyright-rechte an dem Bild. wikimedia.org ist eine Plattform da bekommst du sehr viele kostenlose Bilder (die du auch verwenden darfst )

Wenn nicht, dann musst du immer den Fotografen/Designer etc. um Erlaubnis bitte.

EDIT: Ein bekannter von mir wurde mal auf 700 € verklagt, weil er ein Bild einer Bockwurst auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. (das Bild war copyright geschützt und der Fotograf hat ihn verklagt und gewonnen)

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 11. April 2009 00:44

ups....


anonym
beantwortet von McGyver008 am 11. April 2009 00:43
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Darfst Du natürlich nicht, so lange Du nicht das OK der Rechte-Inhaber (möglichst schriftlich) hast. Sollte auch nur eine dieser Personen sich/ihr 'Werk' erkennen, ... (damit ist also allenfalls die Frage, wie gründlich Deine Verfremdung wirklich ist).


anonym
beantwortet von deralex80 am 11. April 2009 01:07
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Bei der Weiterverarbeitung gehts ganz klar um die Schöpfungshöhe, also inwieweit du die Bilder veränderst.

Als Beispiel ist mir z.B. tvtotal bekannt, das mal verklagt wurde wegen copyrights (Es werden ja Ausschnitte aus anderen Sendungen gezeigt). Dadurch, dass nach dem Ausschnitt dazu was gesagt wird oder es veräppelt wird reicht das aus um die Copyrightsbestimmungen zu umgehen...


stickerer14
beantwortet von stickerer14 am 11. April 2009 05:45
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musst den fragen, der es anbietet, ohne dessen eisntimmung geht da nichts

Kommentar von Simple_avatar6smallFormica am 12. April 2009 10:35

Hab ich... Danke ^^


anonym
beantwortet von dogville94 am 11. April 2009 00:35
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darfst du soweit cih weiß wenn der typ der die bilder davor hatte nicht geschützt hat ????

Kommentar von Drachentoeter am 11. April 2009 06:41

Sehr teurer Irrtum


ITSEXCLUSIVE
beantwortet von ITSEXCLUSIVE am 11. April 2009 00:35
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hauptsache nicht von Menschen, ansonsten denk ich ist es schon legal ;)


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