Hallo Leute,
das man belangt werden kann wenn man mit seinem normalen Fahrrad betrunken durch die gegend düst ist ja hinreichend bekannt. Jetzt habe ich aber gelesen, dass dies nicht möglich ist, wenn man auf einem Kinderfahrrad fährt, da es angeblich kein Fahrzeug im Sinne der StVO ist und damit rechtlich unangreifbar sei. Ist da was dran oder spielt es rechtlich gesehen keine Rolle ob Fahrrad, Kinderfahrrad oder Omas Rollator?
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