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Darf man betrunken KINDER Fahrrad fahren?

Frage von saramis saramis

Hallo Leute,

das man belangt werden kann wenn man mit seinem normalen Fahrrad betrunken durch die gegend düst ist ja hinreichend bekannt. Jetzt habe ich aber gelesen, dass dies nicht möglich ist, wenn man auf einem Kinderfahrrad fährt, da es angeblich kein Fahrzeug im Sinne der StVO ist und damit rechtlich unangreifbar sei. Ist da was dran oder spielt es rechtlich gesehen keine Rolle ob Fahrrad, Kinderfahrrad oder Omas Rollator?

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Antworten (8)

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    Antwort von BlnBoy BlnBoy

    Es kommt nicht darauf an was du fährst, sondern wo.

    Auf dem Privatgrundstückt kannst du den ganzen Tag besoffen im Kreis fahren, egal ob Auto, Fahrrad oder Bobby Car.

    Aber sobald du auf öffentliches oder öffentlich zugängliches Gelände fährst, hast du dich an die Verkehrsregeln und Gesetze zu halten.

    Ach ja, und wenn das tatsähclich stimmen sollte, daß ein Kinderfahrad kein Fahrzeug im Sinne der StVO ist, dann musst du nicht mal betrunken sein, weil du es dann überhaupt nicht auf der Straße fahren dürftest. Auch nicht mit einem Fahrrad für Erwachsene wenn es nicht verkehrssicher (Z.B. Beleuchtung) ist.

    Du kannst übrigens auch als Fußgänger dafür belangt werden wenn du betrunken Mist machst (Bei Rot rüber, oder Verkehrspolizist spielen usw.)

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    Antwort von JACKD07 JACKD07

    Selbst wenn Du zu Fuß betrunken einen Unfall verursachst oder verschuldest,kann man Dir Deinen Führerschein wegnehmen.Und wenn Du mit einem Kinderfahrrad unterwegs im Stassenverkehr bist,muß es Verkehrs tauglich sein.Also wenn es schon Verkehrs tauglich sein muß,ist es schon im sinne der StVo rechtlich angreifbar. Ist es allerdings so ein kleines Rad für Fahranfänger kannst Du weder nüchtern noch besoffen damit fahren.Ausser, Du bist ein Zwerg.

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Fahrrad ist Fahrrad. Wo soll da ein Unterschied sein?

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    Antwort von Atasco Atasco

    Selbst wenn es so wäre: Wenn du auf öffentlichen Strassen fährst kann du immer wegen zB eines gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr belangt werden, da muss sich die Polizei noch nicht mal auf das führen irgendeines Fahrzeugs beziehen, und wenn etwas passiert bist du natürlich immer drann, egal ob betrunken und mit Kinderfahrrad.

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    Antwort von doka12 doka12

    man kann sogar als Fußgänger belangt werden

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    Antwort von Napos Napos

    Was ist ein Kinderfahrad? Passt du auf ein solches? Machst du dich nicht zum EI damit? Kannst du betrunken überhaupt noch Fahrad fahren?

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    Antwort von Adam91 Adam91

    da hat sich bürokratendeutschland wohl ikns bein geschossen. aber versuch mal mit nem kinderfahrrad besoffen nach hause zu fahren ich glaube nicht das du damit weit kommst^^

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    Antwort von ChezOvida ChezOvida

    Fahrrad ist Fahrrad

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