Darf man beim privaten ambulanten Pflegedienst Geld-oder Sachgeschenke annehmen?

2 Antworten

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In essen ist das im HPBG = hessisches Pflege u. Betreuungsgesetz festgelegt. In anderen Bundesländern ist dies in ähnlichen Gesetzen geregelt. dort steht

§ 7 Leistungen an die Betreiberin oder den Betreiber und Beschäftigte 1) Der Betreiberin oder dem Betreiber und den Beschäftigten einer Einrichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Betreuungs- oder Pflegeplatz oder für die Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen Geld- oder geldwerte Leistungen über das in dem Mustervertrag nach § 10 Abs. 3 vorgesehene Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Satz 1 gilt entsprechend für bestehende Vertragsverhältnisse mit der Maßgabe, dass das Verbot auch für ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und für die Betreuung und Pflege durch vermittelte Pflegekräfte gilt. (2) Der Leitung und den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Einrichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Betreuungs- und Pflegebedürftigen neben der von der Betreiberin oder von dem Betreiber erbrachten Vergütung Geld- oder geldwerte Leistungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag mit der Betreiberin oder dem Betreiber versprechen oder gewähren zu lassen.

(3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn 1. geringwertige Aufmerksamkeiten versprochen oder gewährt werden,......

Näheres wäre dann in Dienstanweisungen zu regeln, was unter geringwertige Aufmerksamkeiten fällt.

Im ambulanten Pflegedienst ja würden sie in einem Pflegeheim direkt arbeiten dürften sie nichts annehmen, weil das der familie gegenüber veruntreuung wäre soweit ich das weiß aber im ambulanten dienst darf man das auch ist aber auch unter google bzw wikipedia genauer beschrieben warum weshalb wieso

Herzlichen Dank für die "1. Hilfe"! Jetzt vor Weihnachten hing nämlich bei uns ein Zettel am Schrank: "Geschenke annehmen ist verboten!". Da müßte es ja dann diesbezüglich ein neues Gesetz geben, wenn es so wäre. Danke auch für die weiterführende Info! Ich wünsche Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr!

@chinly

Dein Arbeitgeber ist durchaus berechtigt das Annehmen von Geschenken zu untersagen. Und im eigenen Interesse wäre ich da auch sehr vorsichtig. Stichwort: Erschleichen von Leistungen bei dir weil du dich aufgrund Geschenke verpflichtet fühlst, die dein Chef aber nicht abrechnen kann, wahrscheinlich auch nicht erfährt. Oder Angehörige bezichtigen dich des Diebstahls (bei Dementen oder leicht verwirrten Patienten). Alles schon mal vorgekommen. Es gibt einen Fall, wo ein Pflegebedürftiger in den Wochen vor seinem Tode sehr großzügig seine Pflegekräfte beschenkt hat, unter anderem auch mit Schmuck und Bildern (Gemälden?). Der Chef war auf Zack und hat alles von den Mitarbeitern einkassiert und vorsorglich beiseite gelegt. und damit hat er gut getan, denn die Angehörigen haben alles als Erbmasse geltend gemacht und zurückgefordert. Dies ist jetzt natürlich ein Extrembeispiel.

Ich persönlich halte es so, dass persönliche Geschenke, die einen Wert von 5,- nicht überschreiten ok sind, solange dies nicht wöchentlich eintritt. Und zu Weihnachten darf es für die Allgemeinheit (Kaffeekasse) auch mehr sein. Da sind bei uns schon 50,- und mehr drin gewesen von einem Kunden.