Antworten (5)
-
2Antwort von
Dytrax Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Grundsätzlich: Es gibt kein Gesetz, dass es verbietet, Kopfhöhrer zu tragen. Vor kurzem wurde erfolgreich durch ein Gericht festgestellt, dass Kopfhörer (auch große Hi-Fi)im PKW unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind: Es darf niemand durch die Musik gefährdet oder belästigt werden(§1 StVO), die Umweltgeräusche müssen wahrgenommen werden, geschlossene Systeme sind dadurch verboten. Anders ist es bei der Personenbeförderung nach der BO-Kraft. Kopfhöhrer sind für den Fahrer grundsätzlich verboten. Versicherungen Polizei bzw Gerichte werden sicherlich bei einem Unfall Schuld oder Teilschuld feststellen.
Also ist dies eher Ermessenssache und es kann dir Passieren das du bei einem Unfall oder ähnlichem die Schuld bekommst. Andererseits gibt es schon Helme mit integrierten FSE (Freisprecheinrichtungen und Soundsystemen) ... weiß gar nicht ob die ne ECE haben und in good old Germany erlaubt sind !
-
1Antwort von
hajottkahajottka
es ist nicht explizit verboten, solltest Du jedoch einen Unfall verursachen und man kann Dir das nachweisen, dann hast Du ein massives Problem!
Kommentar von
SmashSmash Und wieso sollte Autofahrern etwas erlaubt sein (nämlich Radio zu hören während der Fahrt) und MR-Fahrers nicht? Da gelten keine anderen Gesetze!
Kommentar von
hajottkahajottka wenn der Unfall nachweislich durch zu hohe Innengeräusche im Auto verursacht wurde, hast Du ebenfalls ein Problem!
-
-
1Antwort von
justiziasgolemjustiziasgolem
Ja, aber nur solange die Lautstärke nicht deine sonstige Wahrnehmung beeinträchtigt.
Richtig.
Das habe ich ja noch nie gehört. Kann da mal jemand die Begründung oder das Gesetz sagen? Ich fahre Motorrad und höre Radio und MP3 über Kopfhörer im Helm. Das habe ich alles vom Hersteller gekauft und noch nie hat mir jemand gesagt, dass das verboten sei.
hab ich von einer netten polizistin gesagt bekommen
Das kann nicht stimmen, Sieh Dir mal die Motorräder an von BMW an, die haben vielfach Radio und Player ab Werk mit installiert. Wenn das verboten wäre würden die das nicht verkaufen dürfen.
es gibt auch unterbodenbeleuchtung für autos legal zu kaufen, benutzen darfst se nich
Tut mir leid. In diesem Zusammenhang ist das Unsinn. Ein Radio und CD-Player oder MP-Card ist nicht verboten, wenn es fest montiert ist und im Helm ist. Alle Motorradhersteller bieten das an und zwar legal. Es gehört zur Standardausrüstung bei Tourenrädern. Siehe auch die Ausführung von Dytrax