
Nein, weil Du dann z.B. keine Fahrzeuge mit Sondersignal hören würdest.
Ja, darf man. Es gibt Mortorräder mit Radio (z.B. GoldWing), wo die Hersteller Helme mit integrierten Kopfhörern anbieten. Man sollte nur auf die lautstärke achten, damit man noch genug vom Verkehr mitbekommt.

Ja natürlich darf man das. Es gibt ja auch Helme mit Kopfhörern, die Anschluß haben an eine Gegensprechanlage, ans Telefon, ans Radio an das Wiedergabegerät (CD, Kasette, MP3). BMW hat das im Angebot und auch andere Hersteller. Nur Fernsehen auf dem Navigationsdisplay würde ich nicht während der Fahrt. (Ich meine das ironisch, weil alle diese Sachen ja für MR-Fahrer ablenkend sind, wenn schon MR, dann an vor allem an die Sicherheit denken, war immer meine Devise)
Geht schon, aber Stöpsel würde ich nicht nehmen. Da hörst du unter dem Helm ja nichts anderes mehr. Un wenn dann der Lülala kommt und du machst nicht Platz, gibts Zoff.

Moin Moin! Hab euch hier mal die StVO rausgeholt ;)
Einschlägig ist hier § 23 StVO. Das unbeschränkte Gehör ist danach eine wichtige Voraussetzung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die akustischen Eindrücke aus dem Umfeld wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Wahrnehmung von Hup- oder Sondersignalen, sondern für alle relevanten Geräusche wie z. B. das Motorgeräusch eines überholenden Kraftfahrzeugs, die Signalpfeife eines verkehrsregelnden Polizeibeamten, Zurufe von Fußgängern und Radfahrern usw. Die akustische Beeinträchtigung kann dabei durch lautstarke Tonübertragung, aber auch durch Kopfhörer erfolgen (Walkman: OLG Köln VRS 73 148). Als noch tolerierbar wird allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung des Gehörs angesehen (OLG Köln a.a.O.).
Das heißt im Endeffekt ihr hört nur auf einem Ohr musik oder halt schö so das ihr auch noch nen anderes auto hört :P. Ich bevorzuge möglichkeit 1
Und warum darf man dann beim Autofahren Musik hören? verwirrtguck
Weil ich da nicht die Gehörgänge verstöpselt habe :-).
Aber ich mach ja nur einen rein?!