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Darf man beim Motorrad fahren MP3 Player hören? Vielleicht mit einem Stöpsel drin?

gefragt von Syriana am 26.04.2008 um 12:07 Uhr

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pippi60
beantwortet von pippi60 am 26. April 2008 12:09
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Nein, weil Du dann z.B. keine Fahrzeuge mit Sondersignal hören würdest.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 26. April 2008 12:11

Und warum darf man dann beim Autofahren Musik hören? verwirrtguck

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 26. April 2008 12:15

Weil ich da nicht die Gehörgänge verstöpselt habe :-).

Kommentar von Syriana am 26. April 2008 12:24

Aber ich mach ja nur einen rein?!


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 26. April 2008 12:09
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Solange Du Dich nicht erwischen läßt schon!!!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 26. April 2008 12:12
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Ja, darf man. Es gibt Mortorräder mit Radio (z.B. GoldWing), wo die Hersteller Helme mit integrierten Kopfhörern anbieten. Man sollte nur auf die lautstärke achten, damit man noch genug vom Verkehr mitbekommt.


Smash
beantwortet von Smash am 26. April 2008 12:20
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Ja natürlich darf man das. Es gibt ja auch Helme mit Kopfhörern, die Anschluß haben an eine Gegensprechanlage, ans Telefon, ans Radio an das Wiedergabegerät (CD, Kasette, MP3). BMW hat das im Angebot und auch andere Hersteller. Nur Fernsehen auf dem Navigationsdisplay würde ich nicht während der Fahrt. (Ich meine das ironisch, weil alle diese Sachen ja für MR-Fahrer ablenkend sind, wenn schon MR, dann an vor allem an die Sicherheit denken, war immer meine Devise)


anonym
beantwortet von Prinzessin10011 am 26. April 2008 12:22
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Geht schon, aber Stöpsel würde ich nicht nehmen. Da hörst du unter dem Helm ja nichts anderes mehr. Un wenn dann der Lülala kommt und du machst nicht Platz, gibts Zoff.



Skyh4wk
beantwortet von Skyh4wk am 5. Juli 2008 16:12
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Moin Moin! Hab euch hier mal die StVO rausgeholt ;)

Einschlägig ist hier § 23 StVO. Das unbeschränkte Gehör ist danach eine wichtige Voraussetzung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die akustischen Eindrücke aus dem Umfeld wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Wahrnehmung von Hup- oder Sondersignalen, sondern für alle relevanten Geräusche wie z. B. das Motorgeräusch eines überholenden Kraftfahrzeugs, die Signalpfeife eines verkehrsregelnden Polizeibeamten, Zurufe von Fußgängern und Radfahrern usw. Die akustische Beeinträchtigung kann dabei durch lautstarke Tonübertragung, aber auch durch Kopfhörer erfolgen (Walkman: OLG Köln VRS 73 148). Als noch tolerierbar wird allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung des Gehörs angesehen (OLG Köln a.a.O.).

Das heißt im Endeffekt ihr hört nur auf einem Ohr musik oder halt schö so das ihr auch noch nen anderes auto hört :P. Ich bevorzuge möglichkeit 1


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