Musste heute einmal kurz mit dem Handy telefonieren (wurde während ich in der Stadt unterwegs war angerufen), leider hielt mich ein Streifenwagen an. Sie sagten mir, dass ich gefälligst absteigen solle und dass sie noch mal ein Auge zu drücken würden in Bezug auf ein Bussgeld. Ich hab's getan. Aber stimmt das, dass man das nicht darf? Auch nicht ausserhalb der Stadt? Obwohl ich ja verstehen würde, wenn es tatsächlich verboten ist..
Darf man beim Fahrradfahren auf der Strasse mit dem Handy telefonieren?
Antworten (10)
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3Antwort von
RolfHoegemannRolfHoegemann
Ist auch in Deutschland verboten. Genauso wie Wlkman/MP3 Player mit Kopfhörer zu hören.
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2Antwort von
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"Handy
Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht oder bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Die Vorschrift gilt auch für Fahrräder ("Fahrzeugführer"). Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad telefonieren will, muß entweder anhalten oder eine Freisprechanlage benutzen. Da das Gesetz von Fahrzeugführer spricht, darf der Sozius auf einem Tandem auch während der Fahrt das Handy benutzen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro (siehe auch "Bußgeld")."
http://radsportfreunde-augsburg.de/radrecht.htm
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2Antwort von
heidekrautheidekraut
Das Fahrrad gehört nach der SVO genau dazu,wird nur gerne von allen ignoriert,auch wenn es kein Nummerschild hat wie ein Auto.Hast Glück gehabt.
Kommentar von
eliasstein Danke für die schnellen Antworten hier. Ich hoffe auch, dass das stimmt ;-) Dann hab ich Glück gehabt! Aber die Fahrradkuriere dürfen wohl?
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littletigerlittletiger Sie StVO gilt auch für Fahrradkuriere.
Kommentar von
BedburdyckBedburdyck Aber nur theoretisch und nur an Schalttagen.
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1Antwort von
QetanQetan
Glaubst du denn, die Polizisten haben Dich aus Spaß ermahnt. Natürlich ist das verboten.
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0Antwort von
Polle89 Ich wurde gestern Nacht angehalten weil ich telefonierte und Schlängellinien fuhr mitm Rad, muss 25 Euro zahlen. War mir bis dahin auch nicht klar das man beim radeln nicht telefonieren darf! 25 Euro sind allerdings maßlos übertrieben...
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0Antwort von
Polle89 Ich wurde gestern Nacht angehalten weil ich telefonierte und Schlängellinien fuhr mitm Rad, muss 25 Euro zahlen. War mir bis dahin auch nicht klar das man beim radeln nicht telefonieren darf! 25 Euro sind allerdings maßlos übertrieben...
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littletigerlittletiger
NEIN! Als Verkehrsteilnehmer, egal ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder mit dem Mofa, darfst du unterm Farhen nicht telefonieren - es sei denn du hast ne Freisprecheinrichtung (hast aber am Radl wahrscheinlich keine ;-)).
Ist in Deutschland verboten. Aber es macht ja trotzdem jeder.
20€!