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Darf man bei seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Referenz auf hauptberufliche Projekte hinweisen

gefragt von brotschneider am 30.10.2008 um 8:02 Uhr

Wir haben nebenberuflich eine vom hauptberuflichen Arbeitgeber genehmigte GbR. In unserer nebenberuflichen Tätigkeit, begleiten wir Internetprojekte und Softwareerstellung im Grunde ziemlich das gleiche wie in unserem Hauptberuf. Allein durch die Größe der Projekte und die eingesetzten Techniken würde es niemals zu einer direkten Konkurrenz kommen ist auch so Vertraglich festgelegt.

Da wir aber erst am Anfang stehen, und selber sehr wenige Projekte in der nebenberuflichen Tätigkeit umgesetzt haben, würden wir gerne, mit dem Hinweis auf unsern hauptberuflichen Arbeitgeber, einige Projekte die wir dort durchgeführt haben als Referenz angeben.

Ist dies erlaubt, gibt es dort grundsätzliche rechtliche Einschränkungen ?


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darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 30. Oktober 2008 08:06
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Klär das doch mit Deinem (Hauptberuflichen ) Arbeitgeber ab.

Kommentar von brotschneider am 30. Oktober 2008 08:13

Danke, ja das werde ich auch machen, ich würde mich im Vorfeld aber gerne darüber informieren.


ingoscheumann
beantwortet von ingoscheumann am 13. November 2009 15:34
0x
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Hallo Brotschneider! Kluge Idee, natürlich darft Du das. Die Referenz gibt Auskunft darüber, was Du bereits gemacht hast und was Du kannst, ist wie eine Beurteilung! Also bitte Deinen Chef darum, er wird es gern machen!!!
Übrigens hab ich genug Arbeit für Euch! Mein Portal ist inmarket.ae; in Deutschland sind ca. 12.000 Geschäftspartner, die zum großen Teil Hilfe bei der Datenpflege brauchen. Außerdem suche ich für unser Schulungs- Center noch fähige Leute. Und vielleicht braucht die Systemadministration von Inmarket Deutschland noch Verstärkung!
Also schreibt mal, ansonsten Viel Erfolg Ingo



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