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Darf man bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen essen?

Frage von NukeTheWhales NukeTheWhales

Darf man als Zuschauer bei öffentlichen Verhandlungen etwas mitgebrachtes essen oder sich was kommen lassen, "wenns mal wieder länger dauert"?

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Antworten (21)

  • 12
    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Dafür gibt es Pausen bei Gericht. Willst Du nen Pizzaflyer durch die Bänke gehen lassen und eine Sammelbestellung machen?

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Die Vorstellung amüsiert mich gerade spontan :)

    Kommentar von schickiwilli schickiwillischickiwilli

    Ja, und der der die Pizza macht nennt sich Verteigiger!

  • 9
    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Also ich hab mir beim letzten Mal Fondue mitgebracht und bin rausgeflogen. Ein Snickers wird wohl eher gehen.

  • 7
    Antwort von katwal katwal

    Das empfehle ich Dir nicht!

    Zum Essen werden Pausen eingerichtet.

    Das kennst Du sicherlich von der Schule.

    Eine ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG, beispielsweise eine Gerichtsverhandlung, ist keine Geburtstagsfeier!

  • 5
    Antwort von Gerdnrw Gerdnrw

    Hallo NukeTheWhales! Also! - Mitgebrachtes darfst Du nicht essen. Du kannst Dir jedoch einen elektrischen oder mit Gas betriebenen Grill mitnehmen, den Richter, die Beisitzer, den Protokollführer, den Staatsanwalt und die Zeugen einladen mit Dir auf einer ebenfalls mitgebrachten Decke ein Picknick zu veranstalten. Keine Angst wenn ein paar Jungens mit weißen Kittel und einer Weste, die hinten zugeknöpft wird, kommen. Die wollen auch nur etwas grillen...! Nun im Ernst! Nein, Du darfst natürlich nicht im Gerichtssaal während einer Verhandlung speisen, rauchen, Bier trinken oder ein Gespräch mit dem Handy führen. Und auch das sind Verhaltensregeln vor dem Gericht: http://www.jurablogs.com/de/verhaltensregeln-vor-gericht Viel Glück und herzliche Grüße, Gerd

  • 5
    Antwort von gri1su gri1su

    Nur, wenn du Richter, Staatsanwalt mitessen lässt.......

    nein, das ist mit Sicherheit nicht zulässig. Da wirst du aufgefordert werdeen, den Raum zu verlassen.

    Der Anlass und der Ort sind keinesfalls dazu geeignet, dem Gerichtssaal in einen Imbiss oder ähnlich umzuwandeln.

  • 4
    Antwort von biggie55 biggie55

    nein.wenn du es nicht so lange aushalten kannst,musst du die verhandlung verlassen.

  • 3
    Antwort von Tweety99 Tweety99

    Wenn Du eher hinten sitzt, und da sitzen viele vor Dir, eventuelle ein Mars oder Snickers könnte gehen.

    Aber wenn der Richter Dich ermahnt, das sein zulassen, sofort 'Tschuldigung' sagen und den Riegel wegstecken, der Richter kann nämlich DIREKT von seinem Verhandlungstisch Dir gegenüber eine Strafe verfügen, also z.B. Saalverweis und sogar Geldstrafe! Er hat das Ordnungsrecht im Saal.

    Folgendes passierte: ein Makler war als Zeuge bei Gericht. Mitten in der Verhandlung ging sein Handy, er, rennt raus, macht draussen den Termin mit dem Kunden klar, und stürmt wieder rein.

    Der Richter: "Was haben Sie da eben gemacht? Wir sidn mitten in der Verhandlung. Schalten Sie das Handy sofort aus, Sie stören sonst".

    Darauf töste der Makler los, ds dauere ihm hier alles schon viel zu lange, er habe wichtige Kundentermine, die er nun versäume, das koste ihn viel Geld, und da müsse er eben telefonieren von Zeit zu Zeit, das Handy bliebe deshalb an. Er bekam sodann 500 Euro Geldstrafe vom Richter verpasst wegen 'Störung der Verhandlung'.

    Hätte er wenigstens gesagt: "Herr Vorsitzender, Sie haben ja Recht. Heute früh sagte noch meine Mutter 'und denk dran, wenn Du bei Gericht bist, schalte bloß das Handy aus'"!

    Hätte es vielleicht nur 200 gekostet.

    Die 500 (der Makler zahlte natürlich nicht,sondern zog nun dagegen seinerseits vor Gericht) wurden übrigens höchstrichterlich bestätigt. Zu den 500 kamen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten für 2 Instanzen.

    Der Makler glaubte wohl, Richter fielen sich gegenseitig in den Rücken. Pustekuchen.

    Ach so, beim Erscheinen des Gerichts oder bei der Urteilsverkündung nicht aufzustehen (bis der Richter sich selber setzt) kann auch Geld kosten!

  • 3
    Antwort von meeresatem meeresatem

    Man darf und tut es. Allerdings würden mir bei man einer Verhandlung die Erdnüsse im Hals stecken bleiben. Ich würde mein Gericht lieber vor Gericht essen.

  • 3
    Antwort von ToxicAngel21 ToxicAngel21

    Klaaar, du darfst da auch dein Kopfkissen auf den tisch packen oder Gameboy zocken o.O

  • 2
    Antwort von abpabp abpabp

    Die Wahrscheinlichkeit einen Ordnungsrüffel von der Richterin zu bekommen, so bald dein Essensvorgang irgendwie akustisch oder durch Gerüche die anderen Verfahrensbeteiligten oder Zuschauer stört ist hoch. Also Kleinigkeiten kein Problem, bei Döner wirds kritisch. Aber vor dem Saal kein Problem, in der Pause oder so.

  • 1
    Antwort von holger11 holger11

    Chips oder Popcorn stören sehr wegen der raschelnden Tüte.

    Aber ein appetitlich duftendes, warmes Tellergericht wird niemand verwehren, wenn es mit dem nötigen Stil - Stoffserviette, Messer und Gabel - verzehrt wird. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Kartoffeln nicht zu hart gekocht sind, sonst flutschen sie leicht auf den Schoß des Nachbarn.

  • 1
    Antwort von coeleste coeleste

    darf man nicht

  • 1
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn der Richter das für ungebührlich hält, kann das für Dich unangenehm werden. Als Lesestoff empfehle ich die §§ 176 - 180 GVG.

  • 1
    Antwort von Drzhivago Drzhivago

    ich will auch mal eine besuchen, wo kann man denn die termine von prozessen erfahren und wo sie stattfinden.. ist bestimmt lustig..,

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Du brauchst doch nur zum Gericht zu gehen und Dich in einen Verhandlungssaal zu setzen. Beinahe alle Verhandlungen sind öffentlich und es finden den ganzen Tag welche statt.

  • 1
    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    wenns länger dauert, lass dir ne pizza kommen und berichte wie es war

  • 1
    Antwort von juvedelpiero10 juvedelpiero10

    Nein, dass wäre doch ziemlich unangebracht.

  • 1
    Antwort von andereaas andereaas

    probier es aus! wenn dem richter es nicht passt; vorher hättest du dir auch ein acht gänge menü leisten können.

  • 1
    Antwort von Powerbass Powerbass

    Wenn das Gericht dies für zulässig hält , sicher ;)

  • 0
    Antwort von Reikilehrerin Reikilehrerin

    Sodele,hier spricht eine ehrenamtliche Richterin,schimpft sich auch Schöffin,ist aber eine vereidigte Richterin,mit denselben Rechten und Pflichten wie ein Berufsrichter,dies mal nur zur Aufklärung.

    Solltest du als Zeuge bei Gericht sein,wird die Vernehmung sicher nicht sehr lange dauern,ausserdem machen Richter alle 1,5-2 Std.Pause,wo man ausserhalb des Gerichtssaales Nahrung und Getränk zu sich nehmen darf.Genauso verhält es sich auch bei Zuschauern.Wenn dir der Magen knurrt (und der Richter sich bereits nach einem Wolf oder ähnlichen umschaut)dann verlasse den Saal,das darf man bei uns in Mannheim am Landgericht immer,jedoch IM Gerichtssaal niemals,ESSEN UND TRINKEN WEG UND HANDY AUS !!!!! Bei uns dürfen nicht mal die Richter und der Staatsanwalt trinken,auch wenn uns im Sommer die Zunge am Gaumen pappt.Einzige Ausnahme,wenn du eine nachgewiesene Krankheit hast,die du aber attestieren lassen musst.Jedoch nicht das Publikum,denn die können ja raus.So ich denke jetzt ist alles geklärt,oder? Internette Grüsse

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    Antwort von jogos jogos

    Das ist wohl nicht Ihr ernst oder?!

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Du würdest zumindest während des Essen des Saales verwiesen werden.

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