Wenn man kein Gewerbe etc angemeldet hat, darf man dann wirklich Dienste auf dieser Seite anbieten, ohne dass davon nen Teil an MwSt. abgeht und ohne, dass man das ans Finanzamt meldet? Und wenn ja, geht das nur bis zu ner gewissen Summe pro Jahr oder wie ist das? Oder läuft man da sogar Gefahr, ohne dass man drauf hingewiesen wird, illegales zu machen und dann wegen Schwarzarbeit drankommt?
Darf man bei MyHammer.de ohne Gewerbe etc. wirklich legal Dienstleistungen anbieten?
Antworten (6)
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fauli1fauli1
Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und dort Dienste anbietest bzw. dann auch ausführst, dann nennt man das Schwarzarbeit. Also das darfst Du ohne Gewerbeanmeldung nicht machen!
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Arco01Arco01
Erst einmal darf man ohne Gewerbeanmeldung dort nicht tätig sein, so sollte es jedenfalls sein. In der Realität sieht es jedoch so aus das dieses Portal ein regelrechter Tummelplatz für Schwarzarbeiter ist.Mehrwert- oder auch Umsatzsteuer musst Du insofern du ein Kleingewerbe angemeldet hast nicht angeben oder abführen. Und natürlich machst Du Dich strafbar wenn Du ohne Gewerbeanmeldung dort tätig wirst.
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alterego64alterego64
Gewerbeschein ist nötig...die Steuer musst Du aber erst ab einer bestimmten Umsatzsumme ausweisen...liegt glaube ich bei 17,500.- im Jahr...allerdings musst Du Deinen Auftraggeber vorab darauf hinweisen, dass Du Rechnung ohne Steuer stellst...
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mikaelmikael
Ich glaube kaum, wenn Du irgend wo arbeitest und es kommt eine Zollkontrolle, dann werden sie den Staatlichen Anteil schon anfordern. Wenn man trotzdem Malert oder Tapeziert nennt man das wohl Schwarzarbeit.
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kampione91kampione91
Kein Angebot einer Firma, wie diese Webseite, kann gültiges Recht außer Kraft setzen. Ohne Gewerbe bzw Handwerkskammereintrag geht natürlich garnichts!
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Indy72Indy72
Ob man kann - ja. Ob man darf - nein. Evtl. strafrechtliche Konsequenzen - möglich. Lockangebote der Verfolgungsbehörden - wahrscheinlich.
Darauf muss man nicht gesondert hinweisen, auf der Rechnung sollte jedoch stehen das das jene rechnung ausstellende unternehmen nach §19 von der Umsatzsteuerlegung befreit ist.