Aus aktuellem Anlass gefragt: Ich kann eine Musikbeschallung/Perfomance in einem Mietshaus machen anlässlich einer Kunstaktion, die zeitlich begrenzt den freien Zugang in ein Mietshaus ermöglicht. Nun wurde ich gefragt, ob ich dabei eine Musikperformance machen wollte. Die Frage also ist: Darf ich irgendwelche Musiken (die evtl. von irgendwelchen veröffentlichten Künstlern ist) z:B. im Keller des Hauses oder auf dem Speicher oder vom Balkon eines Mieters abspielen lassen? Ohne Gemaverpflichtet zu sein?
Gute Frage, da würde ich beim städtischen Ordnungsamt nachhaken. Die sind für sowas zuständig und erteilen gern Auskunft
wenn definitiv freier Zugang zu der Performance ist (auch zeitlich begrenzt, ist auch ein Konzert oder eine Musikkneipe), dann ist das eine öffentliche Aufführung und GEMA-pflichtig. Die Genehmigung ist vorher einzuholen.
Ausgenommen sind lediglich rein private Aufführungen ohne öffentliche Mithörer.
Aber darum geht's ja hier in der Frage! Was ist denn "öffentlich"? Die Gäste wurden ausgesucht eingeladen und es wurde über Karten benachrichtigt. Es findet privat statt und wird auch nicht gefilmt. Ausserdem wird kein Eintritt erhoben.
in deiner Frage heißt es "zeitlich begrenzt den freien Zugang", das verstand ich als gleichbedeutend mit öffentlich.
Wenn du Einladungen ausgeteilt hast, dann vergiss die Gema und feiere einfach. Dann ist es nichtöffentlich.
Da es keine private Veranstaltung im Freundeskreis ist, ist die Veranstaltung Gemapflichtig, es sei denn du verwendest GEMAfreie Musik z.B ältere klassische Musik oder selbstkomponierte. In welchen Räumen sich das ganze abspielt spielt keine Rolle

Wenn das eine öffentliche Vorführung ist dann mußt Du Gema bezahlen. Etwas anderes wäre es bei einer rein privaten Feier, das ist hier aber nicht gegeben.
Wenne am 8. Februar 2008 23:25 Wenn ich da ab und zu meinen Nachbarn so höre...
Da ist das wohl auch 'halböffentlich' ;-P
Anlage aufgedreht und Fenster auf (weil die bei dem Schalldruck wohl sowieso in Kürze draußen wären ;-P)
boriswulff am 8. Februar 2008 23:32 Dann ist das Ruhestörung oder Belästigung. Da muß er keine Gema zahlen sondern ein Bußgeld :)
Wenne am 8. Februar 2008 23:36 Wenn man so diverse Sachen von der Gema hört dann kommen die auch noch auf die Idee... ;-)
Siehe meine andere Antwort: Ist das dann eine öffentliche Vorführung (wenn sie für einen eingeladenen kleinen Kreis staffindet?)