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Darf man bei einer Performance im nichtöffentlichen Raum gemapflichtige Musik abspielen ohne zahlen zu müssen?

gefragt von bertineaux am 08.02.2008 um 23:15 Uhr

Aus aktuellem Anlass gefragt: Ich kann eine Musikbeschallung/Perfomance in einem Mietshaus machen anlässlich einer Kunstaktion, die zeitlich begrenzt den freien Zugang in ein Mietshaus ermöglicht. Nun wurde ich gefragt, ob ich dabei eine Musikperformance machen wollte. Die Frage also ist: Darf ich irgendwelche Musiken (die evtl. von irgendwelchen veröffentlichten Künstlern ist) z:B. im Keller des Hauses oder auf dem Speicher oder vom Balkon eines Mieters abspielen lassen? Ohne Gemaverpflichtet zu sein?


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Spanker
beantwortet von Spanker am 8. Februar 2008 23:18
5x
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Gute Frage, da würde ich beim städtischen Ordnungsamt nachhaken. Die sind für sowas zuständig und erteilen gern Auskunft


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 8. Februar 2008 23:23
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wenn definitiv freier Zugang zu der Performance ist (auch zeitlich begrenzt, ist auch ein Konzert oder eine Musikkneipe), dann ist das eine öffentliche Aufführung und GEMA-pflichtig. Die Genehmigung ist vorher einzuholen.

Ausgenommen sind lediglich rein private Aufführungen ohne öffentliche Mithörer.

Kommentar von bertineaux am 8. Februar 2008 23:32

Aber darum geht's ja hier in der Frage! Was ist denn "öffentlich"? Die Gäste wurden ausgesucht eingeladen und es wurde über Karten benachrichtigt. Es findet privat statt und wird auch nicht gefilmt. Ausserdem wird kein Eintritt erhoben.

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 8. Februar 2008 23:40

in deiner Frage heißt es "zeitlich begrenzt den freien Zugang", das verstand ich als gleichbedeutend mit öffentlich.

Wenn du Einladungen ausgeteilt hast, dann vergiss die Gema und feiere einfach. Dann ist es nichtöffentlich.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. Februar 2008 23:30
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Da es keine private Veranstaltung im Freundeskreis ist, ist die Veranstaltung Gemapflichtig, es sei denn du verwendest GEMAfreie Musik z.B ältere klassische Musik oder selbstkomponierte. In welchen Räumen sich das ganze abspielt spielt keine Rolle


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. Februar 2008 23:23
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Wenn das eine öffentliche Vorführung ist dann mußt Du Gema bezahlen. Etwas anderes wäre es bei einer rein privaten Feier, das ist hier aber nicht gegeben.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 8. Februar 2008 23:25

Wenn ich da ab und zu meinen Nachbarn so höre...

Da ist das wohl auch 'halböffentlich' ;-P

Anlage aufgedreht und Fenster auf (weil die bei dem Schalldruck wohl sowieso in Kürze draußen wären ;-P)

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 8. Februar 2008 23:32

Dann ist das Ruhestörung oder Belästigung. Da muß er keine Gema zahlen sondern ein Bußgeld :)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 8. Februar 2008 23:36

Wenn man so diverse Sachen von der Gema hört dann kommen die auch noch auf die Idee... ;-)

Kommentar von bertineaux am 8. Februar 2008 23:33

Siehe meine andere Antwort: Ist das dann eine öffentliche Vorführung (wenn sie für einen eingeladenen kleinen Kreis staffindet?)


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