Wenn man vom Arzt krankgeschrieben wurde und nicht arbeiten gehen kann, darf man trotdem das Haus für Einkäufe, Kinobesuch etc. verlassen?

ja, darfst du,du bist krank und nicht gefangen. zu tanzen und disco würde ich nicht raten. aber es kommt auch auf das krankheitsbild an. bei einem bandscheibenvorfall solltest halt nicht joggen gehen.bei grippe sollte man ins bett, jedoch mit gebrochenem arm musst nicht im haus bleiben.

ja, solange dir keine bettruhe verordnet wurde kannst du trotzdem außer haus gehen.

Du kannst alles machen, was der Genesung nicht zuwiderläuft. Die Krankschreibung erfolgt ganz speziell auf Deine Arbeit bezogen, so dass auch ein Kinobesuch oder ein Freibadbesuch nicht ausgeschlossen ist. Wer mit Bandscheibenschaden nicht auf dem Bau arbeiten kann, kann ja alles tun, was die Bandscheibe nicht zu sehr belastet. Käse kaufen ist ok, der Bierkasten ist verboten. Bei psychischer Erkrankung gibt es überhaupt keine Einschränkungen für körperliche Betätigung, da kannst Du sogar boxen oder Fallschirm springen!
Solange Du nicht bettlägerig bist und niemanden hast, kannst Du selbst einkaufen gehen. Kinobesuch ist allerdings nicht angesagt. Wem es so gut geht, daß er während der Krankschreibung ins Kino gehen kann, kann auch arbeiten.
Samml am 6. Januar 2008 15:54 Das wär auch meine Meinung gewesen DH, es sei denn es liegt am Gipsbein - dann darfst Du nat. auch ins Kino.
Deswegen ja. In den meisten Fällen kann es nämlich Probleme mit dem Arbeitgeber geben, z.B. ein Kollege sieht einen, erzählt es in der Firma und der Chef bekommt es mit...............
Ich hab dies hier gefunden:
Kranke Arbeitnehmer müssen sich durchaus nicht zu Hause verbarrikadieren.
Einkaufen für den täglichen Bedarf oder ein Spaziergang sind durchaus erlaubt, bei fiebrigen Erkrankungen wird man darauf aber wohl verzichten.
Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd.
Erlaubt ist, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet.
Im Zweifelsfall sollte man sich immer mit dem behandelnden Arzt beraten und die Aktivitäten schriftlich absegnen lassen.
Wer gegen den Rat des Arztes handelt und das Gesundwerden verschiebt riskiert eine Abmahnung , schlimmstenfalls die fristlose Kündigung.
Wer krank geschrieben ist darf selbstverständlich seiner Arbeit auf keinen Fall nachgehen, sonst gefährdet er seinen Versicherungsschutz. Auch an anderer Stelle mitarbeiten, aushelfen oder einem Nebenjob nachgehen ist natürlich nicht erlaubt und führt fast immer zur Kündigung (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein AZ: 2Sa373/97).
Die Feier der eigenen Silberhochzeit mit Besuch eines Volksmusikkonzertes muß dagegen nicht genesungshemmend sein (Landesarbeitsgericht Hessen AZ: 9Sa271/97).
Für Reisen in der Genesungsszeit gilt ebenfalls: Beratung durch den Arzt und gegebenenfalls schriftliche Absegnung.
Wer bei einer längeren Erkrankung bereits Krankengeld bekommt sollte seine Krankenkasse über die Reise informieren, damit die Zahlungen nicht eingestellt werden.

Das ist von der Art der Krankheit abhängig.
Niemand kann etwas dagegen haben, wenn man einkauft, um zu überleben. Es sei denn, der Arzt hat Bettruhe verordnet und geht für Dich einkaufen.
Dieses Verbot gab es vor Jahrzehnten, da kamm der Kranken -Kontrolleur, da gab es eine gewisse Ausgang-Zeit ! Heute ist das jedem freigestellt ob Er die Wohnung verlässt oder nicht !
Wenn allerdings ein Maurer krankfeiert und dann von seinem Chef beim Ausmauern eines Schornsteines beobachtet wird hat schlechte Karten ! ( So in meiner früheren Firma geschehen )

natürlich.Klar ist wohl, wenn Du ein lädiertes Bein hast, Du nich Go-Kart fahren solltest, usw. Du bist verpflichtet, gesund zu werden. Das ist dein Job in der Krankheitsphase.

...einkaufen (und auch ggf. Arztbesuch!) lassen sich ja nun wahrlich nicht immer vermeiden. Man MUSS also manchmal außer Haus... Ob man nun allerlei Vergnügungen wie Kinobesuchen nachgehen muss, wenn man krank geschrieben ist, weiß ich dagegen nicht. Ich denke, das liegt auch im eigenen Ermessen; zum einen: Wie wohl oder krank fühle ich mich wirklich/bin ich wirklich.... Was man "darf" oder "nicht darf" ist man immer so eine zwiespältige Frage. Letzlich kann man in so einer Sache doch immer nur sein "eigener Richter" sein...

Prinzipiell gilt in derartigen Fällen: Arbeitnehmer, die vom Arzt krankgeschrieben sind, haben besondere Rechte, nämlich Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, aber auch besondere Pflichten. Professor Wolfgang Leinemann: "Der Arbeitnehmer hat während der Krankheit nicht die Pflicht zu arbeiten. Ansonsten beschränken sich seine Pflichten darauf, alles zu unterlassen, was den Heilerfolg aufhalten könnte. Er ist also nicht etwa verpflichtet, im Bett zu liegen. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, also von der Krankheit des Arbeitnehmers. Er ist abgesehen davon in seiner persönlichen Lebensführung nicht eingeschränkt. Er kann durchaus das Haus verlassen und eine Gastwirtschaft aufsuchen. Natürlich, wenn er exzessiv dem Alkohol zuspricht, wird das sicher nicht den Heilerfolg fördern."
Sogar Reisen während der Krankschreibung können im Bereich des Legalen sein, vor allem, wenn sie der Gesundung dienen. Wie z.B. bei einer schweren Bronchitis ein Aufenthalt an der See. Bevor man derartige Aktivitäten unternimmt, sollte man allerdings zuvor seinen Arzt befragen. Wenn er eine solche Unternehmung für unbedenklich hält, hat der Arbeitgeber keine Handhabe, den Arbeitnehmer dafür zu belangen. Quelle: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3606&key=standarddocument2878922
ja darfst du solange du nicht bett liegerisch krank geschrieben bist darfst du das alles