gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Darf man bei einem Bewerbungsgespräch nach einer früheren Mitarbeit in der Stasi gefragt werden?

gefragt von zenitsprung am 13.06.2008 um 21:31 Uhr

auch wenn es nicht der fall wäre, aber ist eine solche nachfrage überhaupt ok?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Beruf (3753)
Bewerbung (668)
Stasi (15)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von almeida84 am 13. Juni 2008 21:31
5x
Thumb_up

Ja, die Frage muß vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 13. Juni 2008 21:32

Ist das wahr??? Ich bin schockiert.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 13. Juni 2008 22:49

Warum ist doch richtig. Wer will denn einen Stasispitzel als Mitarbeiter.

Kommentar von Werniman am 24. September 2008 08:06

Ja..ist leider war. Und ich bin das auch schon gefragt worden. Als ich die Frage mit "Ich war beim Mauerfall erst 14!" beantwortete,zog der gute Mann seine Frage zurück. So früh hat nichtmal die Stasi ihre Spitzel rekrutiert...


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Juni 2008 21:34
3x
Thumb_up

Fragen darf man alles mögliche,

aber wer weiß, was die so Gefragten wohl antworten werden. ...


butz1510
beantwortet von butz1510 am 13. Juni 2008 21:32
2x
Thumb_up

Finde ich nicht OK und wenn es so wäre, würde ich lügen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 13. Juni 2008 22:49

Was ist denn das für ein Rechtsempfinden???


anonym
beantwortet von hochglanz am 13. Juni 2008 22:09
2x
Thumb_up

Zum Glück darf diese Frage gestellt werden! Wieviel Menschen haben unter diesen Machenschaften gelitten und das soll so einfach unter den Tisch gekehrt werden? - Nein. Solche Personen sollen dazu stehen, wie sie ihre Mitmenschen denunziert haben. Erst andere Leute ins Verderben schicken und dann so tun als ob nichts gewesen ist. Steht doch zu den Verhaltensweisen, mit denen ihr in diesem Staat euer "Ansehen" erworben habt!


Moon
beantwortet von Moon am 13. Juni 2008 21:36
1x
Thumb_up

Zulässige Fragen des Arbeitgebers, deren Falschbeantwortung eine Anfechtung ermöglicht, sind z.B. :
Fragen nach einer Stasi-Vergangenheit, sofern die Einstellung in den Öffentlichen Dienst erfolgen soll oder ein besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht.

http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=1441





curator
beantwortet von curator am 13. Juni 2008 21:36
0x
Thumb_up

man muss antworten, doch wer kann kontrollieren ob die antwort stimmt?

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 13. Juni 2008 22:01

Ein guter Personaler kann das. Gibt bestimmte Non-verbae Signale, durch die man es sehen kann. Aber da muss man schon sehr geschult sein.


heligirl
beantwortet von heligirl am 13. Juni 2008 22:03
0x
Thumb_up

Ich bin sonst für absolute Ehrlichkeit im Bewerbungsgespräch, aber wenn es so sein sollte, kannst du wahrscheinlich gleich zuhause bleiben. Also: lügen.. und schön den festen Blick in die Augen üben! Nicht nach unten schauen, falls die Frage kommt. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie kommt.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 13. Juni 2008 22:48
0x
Thumb_up

Natürlich und die muss auch beantwortet werden wahrheitsgemäß.


Praline
beantwortet von Praline am 4. Oktober 2008 09:42
0x
Thumb_up

Wenn gefragt wird - soll geantwortet werden. Überprüfen kann man das nicht. Aber im Internet gibt es eine Möglichkeit. Die Geheimen bekommt man aber nicht raus, d.h. die IM's. Die tatsächlich tätigen hauptamtlichen, so die Vernehmer und Knastquäler sind auf Gehaltslisten im Internet veröffentlicht. Aber auch die ganz Schlimmen sind veröffentlicht, so die Generale und Hauptabteilungsleiter der Staatssicherheit...Guckt hier:Das Nierenportal




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.