Hallo zusammen,
ich habe hier ein schwerwiegendes Problem. Mein Vater ist so "bekloppt" (scherzhaft) und möchte eine eBay-Auktion ab 1,00 € einstellen.
Soweit so gut, aaaber:
Das "Schwachsinnige" daran ist, dass er seine gesamte Ladenausstattung (Tresor, Theken, ..) sowie sein gesamtes Warenlager in dieser Auktion "präsentieren" möchte. Es geht um einen Gesamt-VK-Wert (Uhren & Schmuck) von 500.000,00 €.
D.h. er will nur eine "Kontaktaufnahme" über eBay herstellen, nicht aber die Sachen über eBay versteigern.
Kann er das so bei eBay machen, ohne damit "auf die Schnauze" zu fallen?
Es wäre echt blöd, wenn er nachher alles für 1 € verkauft und aus rechtlicher Sicht das Sortiment anstelle der Information (oder eines Fotos, etc.) hergeben muss.
Wäre super, wenn Ihr mir schnell weiterhelfen könnt.
Viele Grüße
Oliver

Hmm, verstanden habe ich die Frage nicht. Nur soviel, was angeboten wird, kann auch gekauft werden. Er kann also ganz schöne Verluste damit einfahren.
damit fällt er auf die Schnauze (deine Worte) und wird sich sogar gewaltig wehtun...
Mach es doch einfach nicht!
Versteigert wirklich etwas aus eurem laden und macht so Werbung!

Teile mir mal bitte den E-bay Namen mit..ich möchte mitsteigern. Und kommt mir nachher nicht, mit den Worten: Öj, so billig wollten wir es nicht abgeben.
Nee, nee, Scherz, aber so in etwa würde ein eventueller Käufer nachher aufstampfen..also, entweder Einzelteile über E-bay oder in Zeitung inserieren, wie auch immer. Aber nicht alles so verkaufen, als ob es nen Flohmarkt wäre (also nicht alles in eine Kiste und weg damit)

Das kann zu Problemen führen. Es gab mal eine Fall, da wurde ein ähnliche Auktion zu einem Hausbau angeboten. Das ganze wurde recht preiswert versteigert und der Käufer pochte auf den Hausbau. Das ganze sollte allerdings nur das Angebot der Baufirma präsentieren. Vor Gericht hat die Baufirma dann gewonnen.
Generell denk ich, dass auch ebay selbst sich einschalten würden, die wollen ja schliesslich dicke Provisionen einsacken.

Er kann das Angebot in einer gewissen Zeit auch wieder löschen, glaub ich. Ansonsten muss er es für den Preis verkaufen, der geboten wurde. Es sei denn er kann sich mit dem Bieter einigen.
nur so lange kein gebot da ist
Snoopystar am 17. Januar 2009 15:19 genau
wenn er verrückt genug und verluste in kauf nimmt klaro, aber wenn einer dafür auch nur ein euro bietet, ist er das zeug los!

Das wäre ja so, als würdest du ein Auto auf das Gelände eines Autohauses stellen, mit dem Schild "zu verkaufen, Kontakt unter <Telefonnummer>".
Das Autohaus liefert Stellplatz und Kunden, und verdient keinen Cent dran.
SO wäre das bei eurem Vorhaben auch, sowas ist gegen die Ebay-Richtlinien.