Stefan Schneider am 18.05.2008 um 23:28 Uhr
Auf der Karte steht hinten nur drauf: "Der Weiterverkauf der Eintrittkarte zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis ist nicht gestattet."

Nein machs bloß nicht! -falls es nicht schon geschehen ...
Les mal die Geschäftsbedingungen vom Verein, falls möglich.
Im Falle einer Anzeige berufen die sich da drauf!!
Man darf es grundsätzlich nicht!
Aber wo kein Kläger da kein Richter - falls Du Glück hast !!
kenne einen Fall, da gings leider schief, 200 Euro Strafe plus 200 Euro Anwaltskosten!!

darf man eigentlich nicht, aber ich erinner mich noch an die WM, da wurden karten bei e-bay haushoch gehandelt.
setz sie doch zum sofortkauf rein und eben nicht teuerer als ursprünglich.
Wenn sie nicht teurer verkauft werden ist es erlaubt. Steht ja so auf der Karte.
Und auch bei der WM wurden die Verkäufer die erwischt wurden verklagt. Wohl gemerkt, diejenigen die Gewinn machen wollten.
Wer aus irgendwelchen Gründen eben nicht dahin gehen kann, oder Karten geschenkt bekommen hat obwohl er gar nicht dahin will, kann die weiterverkaufen. Ist dann ja weder gewerbsmäßig noch auf Gewinn ausgelegt.

naja das sagt docvh schon alles: du darfst sie verkaufen aber nicht eurer als drauf sthet.
Stefan Schneider am 19. Mai 2008 14:39 Aber die Eintracht setztt sich (steht jedenfalls oft in der Stadionzeitung) gegen die Kartenverkäufe bei ebay ein.... Deshalb frage ich....
Na dann bedeutet das wohl, das du sie für den Preis den du selber an der offiziellen Kasse bezahlt hast und der auf der Karte steht, verkaufen kannst. damit soll vermieden werden das jemand zig Karten kauft und sie mit Gewinn weiterverkauft.

Schön, dass hier alles so ehrliche User beisammen sind... Aber der Aufdruck ist ziemlich nutzlos, sofern du nicht offizieller Kartenhändler bist. Als Privatperson kannst du zu dem Preis verkaufen, der dir geboten wird. Auch wenn es der zig-fache Originalpreis ist. Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis und nicht der Aufdruck.
skyseeker am 18. Mai 2008 23:46 Noch eine Argumentationshilfe: Keiner kann dir vorschreiben, zu welchem Preis du dein Eigentum verkaufst.
Miss Marple am 26. Mai 2008 00:38 das ist leider nicht richtig, siehe meine Antwort!
Viele sichern sich ab, indem sie grundsätzlich den Verkauf über ebay o.ä. untersagen- das steht meist nicht mal auf den Eintrittskarten!

dann darfst du es nur zum Sofortkauf anbieten und das maximal zum originalpreis.
Sowas mach ich auch nicht aber ich habe mich das schon lange gefragt, weil ich mir mal aus Langeweile die Karte genauer angeguckt habe^^