Möchte demnächst ein Bett verkaufen, das auf der Herstellerseite im Internet sehr gut beschrieben ist. Ist es rechtlich verboten, im Text auf diese Seite zu verweisen?
nein, das ist rechtlich nicht verboten und solange ok, solange du kein fremdes Eigentum und damit fremde Rechte verletzt. Einen Querverweis der Art: Weitere Informationen finden sie bei http://www.gutefrage.net wird weder ebay ahnden noch ein RA bemängeln. Etwas anderes ist es, wenn du deinen Text z.B. mit Bildern dieser fremden Seite verschönst, das kann Ärger geben.
Man kann schon eine Internetseite angeben, aber nicht mit www. bei mir haben sie den artikel gesperrt, als ich das gemacht habe. also vorsichtig!
glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass muss einen anderen Grund gehabt haben. Ich selbst habe schon mehrfach Verweise gemacht und habe auch schon viele Auktionen gesehen, wo es gemacht wurde. Selbst bei fremden (oder muss man besser sagen eigenen) Bilderservice regiert ebay nicht, dass sind auch Links die mit www anfangen können. Dies sind aber genau die Sachen, die die berüchtigten RA's suchen, weil da u.U. Eigentumsrechte verletzt werden (bei Anzeige entfernt ebay dann auch die Auktion)
na glaubst du vielleicht, ich hab den quatsch erfunden. na hör mal. Es ist die Wahrheit. Stellst mich hier als Lügner hin, Kopfschüttel..bin empört..welche Anmaßung
wildsurfer am 6. August 2008 22:12 Wenn du mal anklickst was boriswulff verlinkt, dann kannst du nachlesen das es keinesfalls erlaubt ist, externe Links die Werbezwecken außer Ebay-Eigenwerbung dienen, erlaubt sind. Damit zeigt Ebay seine Heuchelei von wegen Internet und globalem Communitiegedanken. Man sollte den ganzen Sch... den Ebay, PayPal, Mobile.de, Skype, Afterbuy anbietet meiden, damit diese arroganten Fatzkes auf ihrem Mist sitzen bleiben. Stattdessen nutzen die Leute PayPal und machen sich noch abhängiger vom Moloch Ebay.

Der Hinweis ist erlaubt. Du darfst aber weder den Originaltext noch die Bilder verwenden, das ist urheberrechtlich geschützt.

Ausschlaggebend ist die AGB von Ebay. Du kannst derzeit einen Link auf die betroffene Seite veröffentlichen.
boriswulff am 8. Februar 2008 12:09 Woher nimmst Du Deine Weisheiten. Meines Wissens nach darf kein externer Link auf Ebay-Angebotsseiten gesetzt werden mit Ausnahme der Links auf Ebay-Partnerunternehmen wie Afterbuy, Paypal etc.
Das kann man auch bei Ebay nachlesen: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html
Indy72 am 8. Februar 2008 12:16 Sorry. Hab die jüngste Version nicht mehr genau intus, weil ich auf die Hansen sauer bin. Ansonsten liest man halt die AGBs und die Texte, die einem bei der Auktionseinstellung vor der Nase enscheinen, dann wird es einem wohlklar.