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Darf man bei Ebay auf eine Herstellerseite im Internet verweisen, wo weitere Infos zur Ware verzeichnet sind?

gefragt von camillo am 08.02.2008 um 11:27 Uhr

Möchte demnächst ein Bett verkaufen, das auf der Herstellerseite im Internet sehr gut beschrieben ist. Ist es rechtlich verboten, im Text auf diese Seite zu verweisen?

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Internet x 55.802 Recht x 35.144 Ebay x 5.755 Handel x 436

anonym
beantwortet von benutzer27 am 8. Februar 2008 11:45
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nein, das ist rechtlich nicht verboten und solange ok, solange du kein fremdes Eigentum und damit fremde Rechte verletzt. Einen Querverweis der Art: Weitere Informationen finden sie bei http://www.gutefrage.net wird weder ebay ahnden noch ein RA bemängeln. Etwas anderes ist es, wenn du deinen Text z.B. mit Bildern dieser fremden Seite verschönst, das kann Ärger geben.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 8. Februar 2008 11:33
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Man kann schon eine Internetseite angeben, aber nicht mit www. bei mir haben sie den artikel gesperrt, als ich das gemacht habe. also vorsichtig!

Kommentar von benutzer27 am 8. Februar 2008 11:48

glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass muss einen anderen Grund gehabt haben. Ich selbst habe schon mehrfach Verweise gemacht und habe auch schon viele Auktionen gesehen, wo es gemacht wurde. Selbst bei fremden (oder muss man besser sagen eigenen) Bilderservice regiert ebay nicht, dass sind auch Links die mit www anfangen können. Dies sind aber genau die Sachen, die die berüchtigten RA's suchen, weil da u.U. Eigentumsrechte verletzt werden (bei Anzeige entfernt ebay dann auch die Auktion)

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 9. Februar 2008 15:14

na glaubst du vielleicht, ich hab den quatsch erfunden. na hör mal. Es ist die Wahrheit. Stellst mich hier als Lügner hin, Kopfschüttel..bin empört..welche Anmaßung

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 6. August 2008 22:12

Wenn du mal anklickst was boriswulff verlinkt, dann kannst du nachlesen das es keinesfalls erlaubt ist, externe Links die Werbezwecken außer Ebay-Eigenwerbung dienen, erlaubt sind. Damit zeigt Ebay seine Heuchelei von wegen Internet und globalem Communitiegedanken. Man sollte den ganzen Sch... den Ebay, PayPal, Mobile.de, Skype, Afterbuy anbietet meiden, damit diese arroganten Fatzkes auf ihrem Mist sitzen bleiben. Stattdessen nutzen die Leute PayPal und machen sich noch abhängiger vom Moloch Ebay.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 8. Februar 2008 11:32
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Der Hinweis ist erlaubt. Du darfst aber weder den Originaltext noch die Bilder verwenden, das ist urheberrechtlich geschützt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Februar 2008 11:32
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Ausschlaggebend ist die AGB von Ebay. Du kannst derzeit einen Link auf die betroffene Seite veröffentlichen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 8. Februar 2008 12:09

Woher nimmst Du Deine Weisheiten. Meines Wissens nach darf kein externer Link auf Ebay-Angebotsseiten gesetzt werden mit Ausnahme der Links auf Ebay-Partnerunternehmen wie Afterbuy, Paypal etc.

Das kann man auch bei Ebay nachlesen: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 8. Februar 2008 12:16

Sorry. Hab die jüngste Version nicht mehr genau intus, weil ich auf die Hansen sauer bin. Ansonsten liest man halt die AGBs und die Texte, die einem bei der Auktionseinstellung vor der Nase enscheinen, dann wird es einem wohlklar.


vampire
beantwortet von vampire am 8. Februar 2008 11:30
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jupp


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